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Umgang mit Killergames

Aktualisiert am 21.10.2009

In den bernischen Straf- und Erziehungsanstalten ist die Nutzung von Videos und Computerspielen sehr unterschiedlich geregelt.

SP-Grossrat Roland Näf (Muri) fordert, «dass in bernischen Erziehungs- und Strafanstalten der Konsum von medialer Gewalt restriktiv gehandhabt wird». Im Visier hat er insbesondere Killergames. Die Regierung findet, dass die heutigen, den diversen Vollzugsregimes angepassten Regeln genügen.

Die Polizeidirektion will allerdings die unterschiedliche Festsetzung der Alterslimiten überprüfen. Denn die differieren stark. So sind in der Strafanstalt Witzwil nur Spiele mit Altersfreigabe bis 14 Jahre und Filme bis 14+ zugelassen. Auf dem Thorberg hingegen gilt ein generelles Verbot erst ab 18+.drh>

Erstellt: 21.10.2009, 00:39 Uhr

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