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Müslüm zeigt Hess den Meister

Aktualisiert am 17.08.2010

Thomas Fuchs will Müslüm vom Äther verbannen. Er droht mit Klagen, falls die Songs zur Reitschulkampagne weiter im Radio und am TV gespielt werden. Medienrechtsexperten räumen solchen Klagen keine Erfolgschancen ein.

Der Kampf um das Berner Kulturzentrum Reitschule, der am 26.September in einer Volksabstimmung gipfelt, bietet ein unterhaltsames Kräftemessen in populistischer Propaganda. Der Urheber der Initiative, SVP-Grossrat Erich Hess, der sonst selber gekonnt und unzimperlich nach medialer Aufmerksamkeit heischt, sieht sich jetzt mit einem Coup konfrontiert, der alles toppt: Semih Yavsaner alias Müslüm hat auf dem Sampler des Reitschul-Komitees mit «Erich, warum bisch du nid ehrlich» einen Hit lanciert. Mittlerweile ist der Ohrwurm auf Youtube der am siebenthäufigsten heruntergeladene Clip. Und was im Internet zieht, sorgt zunehmend auch in Radio- und TV-Programmen für Furore.

Drohung an Radiostationen

Nun eilt Thomas Fuchs, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Kanton Bern (BDS), seinem Fraktionskollegen Hess zu Hilfe. Er droht den Radio- und TV-Stationen: Sollten sie nicht damit aufhören, insbesondere diesen Titel, aber auch die anderen Samplerbeiträge zu senden, werde er Beschwerden und Klagen beim Bundesamt für Kommunikation einreichen, heisst es in einer gestern versandten Mitteilung. Denn damit verstiessen sie gegen den Artikel 18 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, wie Fuchs meint. In diesem Gesetz wird politische Werbung im Zusammenhang mit Volksabstimmungen verboten. Der BDS stellt sich selbstredend hinter die Initiative «Schliessung und Verkauf der Reitschule» und will sie «mit mindestens einem fünfstelligen Betrag» unterstützen.

Rechtsexperten entwarnen

Oliver Sidler, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Zug, sah sich den Müslüm-Beitrag im Internet für diese Zeitung an. Für ihn ist der Song nicht einmal ein Grenzfall. Um Werbung handle es sich nicht, weil die Radiostationen für das Abspielen wohl kein Geld kassierten. Auch als Schleichwerbung könne er eher nicht gelten. «Sofern die Unterhaltung und die Information im Vordergrund stehen und nicht die Propaganda», erläutert er. Sidler geht davon aus, dass der Song vor allem deshalb gespielt wird, weil die Zuhörerinnen und Zuhörer ihn hören wollten. Er kommt zum Schluss: «Solange es um die Musik geht und nicht um die Propaganda, sehe ich kein Problem.»

Heikler könnte es dann werden, wenn die Moderatoren dazu noch ständig die Hintergrundinfos zum Stück oder die Botschaft der Initianten mitlieferten.

Die Juristen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) sehen im Müslüm-Song nach einem ersten Augenschein keine politische Werbung. Dafür müsste laut Bakom-Sprecher Roberto Rivola an die betreffende Radio- oder Fernsehstation Geld geflossen sein.

Das Reitschul-Komitee nahm die Drohung zur Kenntnis und bezeichnete sie in einer Mitteilung als «kreative Auslegung» des Gesetzesartikels.

«Lächerliche» Forderung

Über Müslüms Videoclip lässt sich eher streiten, wie Oliver Sidler findet. Dort sei die politische Botschaft viel klarer. Doch der angesprochene Gesetzesartikel spiele hier keine Rolle: «Im Internet stellt sich das Problem nicht.»

Die Forderung des BDS, mindestens ebenso viel Sendezeit zu erhalten, sollten die Songs weiterhin gespielt werden, ist für Sidler vor diesem Hintergrund schlicht «lächerlich».

Christoph Aebischer

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Erstellt: 17.08.2010, 00:30 Uhr

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