«Für mich sind 12 Jahre genug. Definitiv»
Der Signauer Gemeinderat hatte es gut im Sinn. Als er über die Teilrevision des Organisationsreglementes (OgR) diskutierte, kam bald die Idee auf den Tisch, man könnte die Amtszeitbeschränkung von 12 auf 16 Jahre erhöhen. Denn es wäre doch schade, wenn jemand wie zum Beispiel Gemeinderat Daniel Brechbühl, der mit 58 frühpensioniert worden sei und sich gut eingearbeitet habe, Ende Jahr wegen dieser Amtszeitbeschränkung aufhören müsse.
Die Idee war aber nicht mit Daniel Brechbühl abgesprochen. Er war an der Sitzung, an der sie zur Sprache kam, auch nicht dabei. Und sowieso will er bei den Wahlen vom 31.Oktober nicht mehr kandidieren. Er habe in den zwölf Jahren Gemeinderat «gute Erfahrungen gemacht, von denen ich keine missen möchte». Aber es sei nun Zeit für einen Wechsel, sagt der ehemalige Berufsoffizier. Und abgesehen davon: «Wenn ich nochmals antreten würde, sähe es so aus, als ob man die Amtszeitbeschränkung extra für mich abgeändert hätte.» Das wolle er nicht.
Versammlung statt Urne
Hat der Gemeinderat mit seiner Idee also ein klassisches Eigentor geschossen? Gemeindepräsidentin Hanna Blum erklärt: Es werde immer schwieriger, fähige Leute für ein Amt begeistern zu können. «Wenn man dann so jemanden gefunden hat, sollte man ihn nicht zwingen, schon nach zwölf Jahren aufzuhören.» Nur deshalb schlage man die Änderung vor. «Aber», sagt sie, «ich kann Daniel Brechbühl natürlich verstehen.»
Ob die neue Amtszeitbeschränkung durchkommt, zeigt sich am 31.Mai, wenn die Gemeindeversammlung über das neue OgR abstimmt. Dieses sieht noch andere Änderungen vor: Die Sozial- und Vormundschaftskommission sowie die Schulkommission sollen künftig nicht mehr an der Urne, sondern an der Gemeindeversammlung gewählt werden. Der Gemeinderat könnte neu über Geschäfte bis 250000 Franken entscheiden, die Versammlung bis 750000 Franken, erst ab höheren Beträgen gäbe es eine Urnenabstimmung. Bisher kam alles ab 300000 Franken an die Urne.
Die Frist verlängert
Derzeit läuft die Vernehmlassung für die OgR-Änderungen. Weil die Zeit dränge, hat der Gemeinderat die Frist ursprünglich bis 28. Februar angesetzt. Bei SP-Präsident Anton Feller trafen die Vernehmlassungsunterlagen jedoch erst am 11.Februar ein. «Uns blieb also sehr wenig Zeit», sagt Feller. Es sei unmöglich, in so kurzer Zeit und erst noch während der Sportferien einen Termin zu finden, um das SP-intern zu besprechen. Also verlangte Feller eine Fristverlängerung. Mit Erfolg: Nun müssen die Parteien bis am 19.März kundtun, was sie vom geänderten OgR halten. Markus Zahno>
Erstellt: 27.02.2010, 00:31 Uhr
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