Region
AKW-Gegner kritisieren Bund scharf
Bewilligung für das AKW Mühleberg eingereicht.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat der BKW Energie AG im Dezember eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg erteilt. Gegen diesen Entscheid haben jetzt wie angekündigt Anwohner beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie machen «schwere Verfahrensfehler» geltend.
Das Uvek habe unzulässigerweise die Einspracheberechtigung nicht geklärt, sagte der Anwalt der Beschwerdeführer Rainer Weibel gestern vor den Medien in Bern. Zudem sei den Einsprechenden das rechtliche Gehör verweigert worden, indem ihnen Akten vorenthalten worden seien. Das Uvek habe von den Einsprechenden Schlussbemerkungen verlangt, dann aber beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) ein weiteres Gutachten eingeholt. Das sei klar unzulässig, monierte Weibel.
Wegen dieser «groben Verfahrensfehler» hätten die Beschwerdeführenden darauf verzichtet, auch noch die Anfechtung der sicherheitstechnischen Erwägungen des Uvek im Einzelnen zu begründen. Darauf werde in der Beschwerde bloss summarisch hingewiesen.
Verzicht von Bern und Köniz
Die Sammelbeschwerde stammt von 14 Bewohnern aus der Zone 1 rund um das AKW (3 bis 4 Kilometer) und von 93 Menschen aus der Zone 2 (bis 20 Kilometer). Zudem ist auch die Ökogruppe Laupen und Umgebung dabei.
Diese 108 Einsprechenden gehören zu den mehr als 1900 Personen, Organisationen und Gemeinden, die im Sommer 2008 gegen das Gesuch der BKW um eine unbefristete Betriebsbewilligung Einsprache erhoben hatten. Darunter waren auch Bern, Köniz und Wohlen. Diese haben nun aber auf eine Beschwerde verzichtet. Das Prozessrisiko sei zu gross, und die Erfolgschancen seien zu gering.
Weibel sagte, er habe die Beschwerde bis zum 1.Februar einreichen müssen. Für andere Beschwerdeführer laufe die Frist wohl noch, mit Sicherheit könne er dies aber nicht sagen, weil die entsprechende Informationen des Uvek unklar seien. Die nächste Instanz nach dem Bundesverwaltungsgericht wird das Bundesgericht sein.
Sicher oder nicht?
Mühleberg ist das einzige AKW in der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft Ende 2012 aus. Die BKW hat deshalb 2005 beim Bund ein Gesuch um Aufhebung der Befristung eingereicht. Laut Uvek gibt es derzeit keine Sicherheitsgründe, die gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung sprechen würden.
Dem widersprachen gestern Vertreter der bernischen Anti-AKW-Bewegung Fokus Anti-Atom einmal mehr. Das Verfahren sei undurchsichtig. Und das Ensi kontrolliere Vorgaben, die es selber aufgestellt habe.
Genf unterstützt Gegner
Um die Beschwerdeführenden zu unterstützen, haben linke Parteien sowie in- und ausländische Anti-AKW-Organisationen das Komitee «Mühleberg – Ver – fahren» gegründet. Diesem werde auch die Stadt Genf beitreten, hiess es gestern. drh/sda>
Erstellt: 03.02.2010, 00:30 Uhr
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