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Zürcher wegen versuchter Vergewaltigung einer Zehnjährigen verurteilt
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Die Appellationskammer des kantonalen Strafgerichts bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil vom Februar 2009. Der heute 44- Jährige muss sich zudem während der Haft einer Therapie unterziehen.
Die Richter warfen ihm neben versuchter Vergewaltigung auch sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornografie vor. Dem Opfer und seiner Familie muss der Täter eine Wiedergutmachungssumme von 25'000 Franken abliefern.
Der Mann hatte das Urteil nach der ersten Verhandlung weitergezogen. Er bestritt den Vergewaltigungsvorwurf und plädierte für eine Reduktion der Strafe. Zudem verlangte er eine ambulante Therapie. Das Gericht kannte aber keine Gnade, war der Mann seit 1998 schon sieben Mal verurteilt worden, darunter einmal wegen Vergewaltigung. (js/sda/)
Erstellt: 06.09.2010, 20:18 Uhr
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