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Viereinhalb Jahre Gefängnis für Bahnhofräuber gefordert

Von Pascal Jäggi. Aktualisiert am 07.07.2011

Für Staatsanwalt Laurent Moschini sind zwei Männer brutal und kaltblütig vorgegangen, als sie eine Bahnhofangestellte in Murten überfallen haben.

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Eigentlich gab es vor dem Strafgericht des Seebezirks gestern in Freiburg (wohin die Verhandlung wegen Platzmangels in Murten verlegt worden war) nur noch entscheidende Details zu klären. Zwei von drei Angeschuldigten haben zugegeben, dass sie in der Nacht des 29.Dezember 2009 einen Raubüberfall auf eine SBB-Angestellte des Bahnhofs Murten begangen haben.

Uneinig waren Staatsanwaltschaft, Opferanwalt und die Verteidiger nur in der Frage, ob der Raub als qualifiziert oder als einfach zu gelten hatte.

Fakt ist, dass die beiden sich von einem dritten Mann nach Murten chauffieren liessen. Dieser wartete im Auto. Die beiden Räuber brachten die Angestellte mit einem Vorwand dazu, die Tür des Büros zu öffnen, worauf sie die Frau überwältigten. Sie verlangten Geld von ihr, schliesslich türmten sie mit 56'000 Franken (laut SBB) beziehungsweise ungefähr 40'000 Franken (laut den Tätern). Aus Geldsorgen hätten sie den Raub begangen, sagten die Männer. Schwangere Freundinnen, eine kranke Mutter, da hätten sie nicht mehr gewusst, was tun. «Wieso sind sie dann als erstes zu Prostituierten gegangen», fragte Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller. Achselzucken bei den Angeschuldigten.

«Die Räuber sind äusserst kaltblütig und brutal vorgegangen», hielt Staatsanwalt Laurent Moschini fest. Da die Täter das Opfer gefesselt und geknebelt zurückliessen, habe Lebensgefahr bestanden. Er forderte für die beiden Angeschuldigten je viereinhalb Jahre Gefängnis.

Für die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten kam nur ein einfacher Raub in Frage. Sie argumentierten, dass der Überfall alles andere als professionell war. Ihre Klienten seien nervös gewesen, die Angestellte habe sich selber befreien können. Einer gab den SBB eine Mitschuld, da die Sicherheitsvorkehrungen zu large gewesen seien. «Das ist ungeheuerlich», fand Pierre Mauron, der das Opfer und die SBB vertrat. Die Angeschuldigten hätten die Hilfsbereitschaft der Angestellten schändlich ausgenutzt, so Mauron.

Der Dritte im Bunde streitet bis heute jegliche Beteiligung am Raub ab. Es sei für ihn normal, dass er Kollegen chauffiere. «Ich wusste nicht, was sie vorhaben», sagte er. Dass bei ihm ein Teil der Beute gefunden worden sei, sei nicht sein Fehler. «Sie haben mit dem Geld mein Auto gekauft. Ich wusste nicht, woher es stammt», sagte er. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch. Laurent Moschini plädierte auf bedingte 20 Monate Gefängnis wegen Komplizenschaft.

Während sich die geständigen Täter beim Opfer entschuldigten, meinte der Fahrer, dass es ihm für die Frau leid tue. Er selber habe aber nichts damit zu tun. Er verlange von ihr vielmehr eine Entschädigung, weil er unschuldig in Haft gewesen sei. «Eine solche Dreistigkeit ist unfassbar», so Pierre Mauron.

Die Urteile werden am Freitag gesprochen. (Freiburger Nachrichten)

Erstellt: 07.07.2011, 08:01 Uhr

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