Stadt Freiburg verbietet Minarett-Plakat
In der Stadt Freiburg verboten: Die Anti-Minarett-Plakate. (Bild: Keystone)
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Sechs grössere Städte haben das Plakat inzwischen bewilligt; vier haben den Aushang untersagt.
Am Donnerstag schlossen sich Zürich, Winterthur, Luzern und Biel den Städten Genf und St. Gallen an, und bewilligten das Plakat. Freiburg gesellte sich zu Basel, Lausanne und Yverdon VD. Diese verbieten den Aushang im öffentlichen Raum.
Auch die Städte, die von einem Verbot absehen, stehen allerdings nicht ohne Einschränkungen hinter dem Plakat. Sie üben harsche Kritik, wie dies am Mittwoch bereits die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) getan hatte.
Wie schwer sich die Städte tun, lässt sich an der gewundenen Formulierung ablesen, mit der etwa die Stadt Biel die Aushänge bewilligte. «Der Gemeinderat empfiehlt der für die Plakatierung auf Gemeindegebiet zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft APG nicht, die Minarettplakate nicht aufzuhängen», heisst es in der Medienmitteilung.
Fehlende Rechtsgrundlage
Für die Bewilligung führen die Städte vor allem rechtliche Argumente ins Feld. Die Städte äusserten Zweifel, dass die diskriminierende Wirkung des Plakates genug gross sei, um die in der Bundesverfassung verankerte Meinungsfreiheit zu beschneiden.
Die öffentliche Meinungskundgabe im Vorfeld einer Volksabstimmung habe Priorität, so der Tenor. Zürich weist zudem darauf hin, dass das Plakat gemäss der EKR nicht gegen das Antirassismusgesetz verstosse.
Anders Freiburg: Für die Kantonshauptstadt überwiegt der Schutz vor Diskriminierung. Auch sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten der EKR. Danach nährten die Plakate die Vorurteile und seien für den sozialen Zusammenhalt nicht förderlich.
Keine gemeinsame Position
Damit entsteht in der Schweiz ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Eine Initiative des Berner Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät für eine intensivere Koordination, verlief beim Schweizerischen Städteverband im Sand.
«Eine Umfrage bei mehreren Städten hat ergeben, dass wir uns nicht auf ein Verbot oder eine Bewilligung einigen können», sagte Martin Tschirren vom Städteverband gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Tschirren sieht dafür zwei Gründe. Einerseits sei die Initiative zu spät gekommen - «was allerdings begreifbar ist bei dem Tempo, mit dem die Ereignisse abliefen».
Andererseits handle es sich um eine schwierige Beurteilung. Wie auch die EKR betont habe, müsse eine Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Diskriminierungsschutz vorgenommen werden - «und die ist hochpolitisch».
Kaum Thema im Ausland
Der Wirbel in der Schweiz wirft laut dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA im Ausland keine hohen Wellen. In den ausländischen Medien werde «kurz und sachlich» über das Thema berichtet.
Seit Juli 2009 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der Kommunikation rund um die Anti-Minarett-Initiative, wie EDA-Sprecher Adrian Sollberger auf Anfrage sagte. Das Team beobachtet internationale Medien und berät Schweizer Botschaften in Ländern der muslimischen Welt.
Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.» (js/sda)
Erstellt: 08.10.2009, 17:43 Uhr






