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Prostituierte müssen sich bei der Polizei registrieren

Die Prostituierten müssen sich nun doch bei der Polizei registrieren lassen. Nach dem Schwenker des Staatsrates hat am Mittwoch auch der Grosse Rat seine Meinung geändert: Ja zu einer Meldepflicht für alle Prostituierten.

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Einig war sich das Kantonsparlament, dass die Sexanbietenden geschützt, aber die Zwangsprostitution und die Ausbeutung bekämpft werden müssen. Über eine Stunde hat der Rat gestern nochmals in zweiter Lesung darüber debattiert, ob eine obligatorische Registrierung zum besseren Schutz der Prostituierten beiträgt oder nicht.

Nachdem sich der Rat am Dienstag noch mit 46 zu 40 Stimmen und 3 Enthaltungen für eine freiwillige Anmeldung ausgesprochen hatte, kippte gestern das Ergebnis. Mit 51 zu 47 Stimmen entschied er sich nun für eine Meldepflicht. Und dieses Ergebnis wurde in der dritten Lesung gar mit 53 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung bestätigt.

«Keine Schikane»

Vor allem in SVP-Kreisen war gestern ein vermehrtes Ja für eine obligatorische Registrierung auszumachen, aber in allen Fraktionen gab es Pro und kontra. Kommissionspräsidentin Emmanuelle Kaelin Murith, die sich für eine Meldepflicht starkgemacht hatte, betonte, dass in dieser heiklen Frage niemand die Wahrheit für sich pachten dürfe. «Die Polizei kann nur intervenieren, wenn sie das Milieu kennt», sagte Justizdirektor Erwin Jutzet und wollte die Polizei mit jenen Mitteln ausstatten, die es ihr erlauben, möglichst viele Informationen über das Milieu zu erhalten. Er befürchtete, dass ohne Meldepflicht am Wochenende schon bald Cars mit «leichten Mädchen» aus Rumänien und Ungarn in Freiburg Halt machen.

Für Jutzet ist die Meldepflicht keine Schikane, zumal nur die Sittenpolizei Zugang zu den Daten hat und diese auf ein Gesuch hin gelöscht werden. Zudem riskieren die Prostituierten nur im Wiederholungsfall eine Busse, wenn sie erwischt werden, ohne registriert zu sein. FDP-Sprecherin Antoinette de Weck stellte fest, dass in Genf und Zürich mit einer Meldepflicht die Zahl der Prostituierten explosionsartig zunehme.

Gesetz verabschiedet

Das neue Gesetz über die Ausübung der Prostitution wurde mit 77 zu 9 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet.

Das neue Gesetz sieht auch eine Bewilligung für Personen vor, die Räumlichkeiten für die Prostitution zur Verfügung stellen. Diese wird an strenge Auflagen punkto Hygiene und Sicherheit geknüpft. Der Inhaber muss ein Register führen, das Auskunft gibt über die Identität der Prostituierten, die erbrachten Leistungen und die Höhe des Mietzinses.

(Freiburger Nachrichten)

Erstellt: 18.03.2010, 09:22 Uhr

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