Keine anderen Arbeiter gefunden

Von mk/rgw. Aktualisiert am 19.03.2010

Ein Unternehmer musste sich vor dem Polizeirichter verantworten, weil er drei Mazedonier ohne Arbeitsbewilligung beschäftigte.

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Drei Mazedonier arbeiteten ohne Aufenthaltsbewilligung in einem Unternehmen im Seebezirk. Dies stellten die Behörden bei einer Kontrolle im Herbst 2008 und bei einer anderen Gelegenheit im Frühling 2009 fest. Nicht nur die drei Arbeiter verstiessen damit gegen das Ausländergesetz, sondern auch der Firmenchef. Diesem wurde zudem vorgeworfen, für die drei illegal Beschäftigten keine Sozialbeiträge bezahlt zu haben. Gegen den Unternehmer wurden eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse von 3000 Franken erlassen. Der Unternehmer legte Einspruch ein und erklärte in Murten dem Polizeirichter des Seebezirks, wie es zu den illegalen Anstellungen gekommen war.

«Ein allgemeines Problem»

Den Kernpunkt der Vorwürfe bestritt der Firmeninhaber nicht. «Ich bin mir voll bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe», sagte er an der Verhandlung. Jedoch sei er mit dem Vorgehen der Behörden überhaupt nicht einverstanden. Der Grund für seinen Ärger: Er hatte beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum sowie mit Inseraten Mitarbeiter gesucht, aber nachweislich keine gefunden. Hingegen hätten die drei Mazedonier gute Arbeit geleistet und die Sprache beherrscht.

«Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist ein allgemeines Problem, das bei weitem nicht nur mich betrifft», hielt der Unternehmer fest. Als er die Ausländer anstellte, ging der Mann davon aus, dass das Amt für Migration seine Gesuche um eine Arbeitsbewilligung nachträglich gutheissen würde.

Gerichtspräsident Markus Ducret hielt fest, der Vorwurf, der Chef habe seinen Mitarbeitern keine Sozialbeiträge bezahlt, treffe nicht zu. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Mazedonier «anständige Löhne» erhielten, wie es Ducret ausdrückte. «Es handelt sich also nicht um klassische Schwarz-, sondern um Grauarbeit.»

Strafe halbiert

Der Gerichtspräsident halbierte das ursprünglich angesetzte Strafmass auf eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 320 Franken und eine Busse von 1500 Franken. «Ich habe meine Lehren daraus gezogen», versicherte der verurteilte Unternehmer. (Freiburger Nachrichten)

Erstellt: 19.03.2010, 09:27 Uhr

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