Ex-Offizial muss wegen Veruntreuung ins Gefängnis
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Die zweite Instanz verschärfte damit das Urteil des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts von 2008. Der gebürtige Peruaner war damals zu 28 Monaten verurteilt worden, weil er rund eine halbe Million Franken veruntreut haben soll.
Das Kantonsgericht folgte nun im Wesentlichen den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte vergeblich geltend gemacht, dass dem unter Epilepsie leidenden Mann kein Gefängnisaufenthalt zugemutet werden könne.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft entgegnete, der Ex-Offizial habe die Untersuchungsbehörden nur ungenügend unterstützt. Ausserdem sei die erste Instanz zu weit gegangen: Wegen verminderter Schuldfähigkeit habe sie die Strafe um 33 Prozent hinabgesetzt, obgleich die psychiatrischen Gutachten nur von 25 Prozent ausgingen.
Bitte um Neubeginn
Der Angeklagte selber hatte das Gericht in seinem Schlusswort darum gebeten, ihm beim Neubeginn zu helfen. Als Offizial leitete der Mann die Bischöfliche Gerichtsbehörde.
Er vertrat den Bischof also in allen Belangen des kirchlichen Gerichtswesens. Der Fall kam ins Rollen, als der Bischof selber und weitere Personen 2004 Klage gegen den Offizial erhoben.
Die katholische Kirche hat ihre Konsequenzen aus dem Fall bereits gezogen: Papst Benedikt XVI. entliess den Mann Ende Mai aus dem Klerikerstand. Der Peruraner darf also keine priesterlichen Funktionen mehr ausüben und kann kein Amt mehr erhalten, das die Priesterweihe voraussetzt.
Der Fall wirft kein vorteilhaftes Licht auf die Kirche. Denn während des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Ex-Offizial gar nie ein Kirchenrechtsstudium abgeschlossen hat und für sein Amt nicht befugt war. (vh/sda)
Erstellt: 29.06.2010, 19:11 Uhr






