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Viele Bürger warten aufs Wahlcouvert

Von Dominic Ramel. Aktualisiert am 11.10.2011 2 Kommentare

Im Oberaargau haben noch nicht alle Wählerinnen und Wähler das Wahlmaterial erhalten. In Langenthal werden die Unterlagen erst diese Woche zugestellt. Es geht aber alles mit rechten Dingen zu: Der Kanton hat bis am Donnerstag Zeit.

Die Unterlagen für die Wahlen vom 23.Oktober: Im Oberaargau sind sie noch nicht in allen Haushalten eingetroffen. Das verwundert viele Stimmberechtigte. Doch die Behörden beschwichtigen.

Die Unterlagen für die Wahlen vom 23.Oktober: Im Oberaargau sind sie noch nicht in allen Haushalten eingetroffen. Das verwundert viele Stimmberechtigte. Doch die Behörden beschwichtigen.
Bild: Keystone

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Wo bleiben die Unterlagen für die eidgenössischen Wahlen vom 23.Oktober? Diese Frage stellen sich in diesen Tagen viele Oberaargauerinnen und Oberaargauer. Denn währenddem beispielsweise in Thun das Wahlmaterial vor einer Woche in die Haushalte geflattert ist, warten im Oberaargau noch immer viele Stimmbürger auf das dicke Couvert. So wird in Langenthal das Material erst diese Woche zugestellt. Ist das nicht zu spät?

«Nein», sagt Christiane Aeschmann, Vizestaatsschreiberin des Kantons Bern. «Das Material muss bis am Donnerstag bei den Stimmberechtigten sein.» So laute die Weisung des Bundes. Tatsächlich: In einem Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantone heisst es: «Bis spätestens zehn Tage vor dem Wahltag, also bis zum 13.Oktober 2011, lassen die Kantone mit Mehrheitswahlverfahren einen Wahlzettel, jene mit Verhältniswahlrecht einen vollständigen Satz aller Wahlzettel samt Wahlanleitung des Bundes allen Stimmberechtigten zustellen.»

Kürzer als bei Abstimmungen

Diese Frist von zehn Tagen ist kürzer als jene bei Abstimmungen. Dort muss das Material jeweils drei bis vier Wochen vor dem Abstimmungstermin bei den Stimmberechtigten sein.

«Das ist der Grund, weshalb viele Bürgerinnen und Bürger beunruhigt sind und sich fragen, wo das Wahlmaterial bleibt», sagt der Oberaargauer Regierungsstatthalter Martin Sommer. Im Oberaargau sei man aber mit der Zustellung des Wahlmaterials «auf Kurs», sagt er. Ihm seien bislang keine Pannen bekannt. Ein Teil des Materials sei bereits in den Haushalten, der Rest – eben insbesondere in Langenthal – werde bis Donnerstag zugestellt.

Bundesrat möchte früher

Diese Zustellung des Wahlmaterials im letzten Augenblick ist zwar rechtens, aber trotzdem nicht ganz im Sinne des Bundes. Denn in besagtem Kreisschreiben «ersucht» die Bundeskanzlei die Kantone, «darauf hinzuwirken, dass Druck und Versand aller Wahlzettel möglichst viele Tage, spätestens aber eine Woche vor dem 13.Oktober 2011 abgeschlossen sind». Sie verweist dabei auf die im Ausland lebenden Stimmberechtigten. Aber eben: Dies ist eine Empfehlung und keine Weisung. Verbindlich ist der 13.Oktober.

Sommer sagt dazu, das Statthalteramt versuche, bei den Verpackungsstellen (Werkstätte für Behinderte in Madiswil und Regionales Arbeitszentrum in Herzogenbuchsee) darauf hinzuwirken, dass das Material für die Auslandschweizer prioritär behandelt werde. Die kurze Frist von zehn Tagen vor dem Wahltag sei ein Anliegen der Parteien, sagt Sommer. «Sie wollen, dass das Wahlmaterial möglichst spät verschickt wird, damit sie ihren Wahlkampf konzentriert betreiben können.» Begonnen hat die Zustellung des Wahlmaterials im Kanton Bern am 3.Oktober. Laut Sommer und Aeschmann ist der Versand innert des Zeitfensters vom 3. bis 13.Oktober eine grosse logistische Herausforderung. Im Kanton Bern werden über 710'000 Couverts verschickt, die insgesamt etwa 100 Tonnen wiegen. Da stosse die Post in grossen Gemeinden an ihre Kapazitätsgrenzen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 11.10.2011, 06:08 Uhr

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2 Kommentare

Peter Beer

11.10.2011, 15:38 Uhr
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Warum schickt der Kanton Bern das Wahlmaterial so spät? Das Gesetz für das Versenden von Wahlmaterial muss doch geändert werden. Jemand, der gerade jetzt in den Herbstferien weilt, wird so von der Wahl ausgeschlossen, was nicht gerecht ist. Meine Schwester, die im Kanton Zürich wohnt, hat das Wahlmaterial bereits Ende September erhalten. Antworten


Mario Facchinetti

11.10.2011, 20:21 Uhr
Melden

Stimmberechtigte im Ausland sind Wähler 2. Klasse .Der Kanton hat aus den Ständeratswahlen vom 6, März nichts gelernt.
Verwaltungsgericht des Kantons Bern , Urteil vom 6. Mai 2011 , wenn zeitliche Zwänge eine frühzeitliche Versendung der Unterlage es nicht erlauben ist nach Auffassung des Gesetzgebers hinzunehmen , das gewisse Auslandschweizer innen und Schweizer nicht an einer Wahl leilnehmen .
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