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«Vertrauen ist das höchste Gut»

Von Kathrin Holzer. Aktualisiert am 10.03.2011 1 Kommentar

Edgar Wyss, Präsident der Vormundschaftskommission, äussert sich zum Fall seines Gemeinderatskollegen Jakob B.

Edgar Wyss (SVP) ist seit 2009 Gemeinderat und Präsident der Vormundschaftskommission von Aarwangen.

Edgar Wyss (SVP) ist seit 2009 Gemeinderat und Präsident der Vormundschaftskommission von Aarwangen.
Bild: Kathrin Holzer

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Herr Wyss, wie viele Veruntreuungsfälle haben Sie als Präsident der Vormundschaftskommission schon erlebt?
Edgar Wyss: Das ist der erste – und hoffentlich auch der letzte.

Die erste Veruntreuung – und ein Gemeinderat soll sie begangen haben...
Er hat es als Privatperson getan. Aber Vertrauen ist natürlich das höchste Gut bei einer Vormundschaft. Wenn er das missbraucht, färbt das zwangsläufig auf sein öffentliches Amt ab.

Hätte die Vormundschaftskommission früher reagiert, wenn es sich nicht um einen Gemeinderat gehandelt hätte?
Auf sein Amt hat man nicht Rücksicht genommen. Wenn Rechnungsberichte nicht pünktlich eingehen, kann die Vormundschaftskommission aber nur mahnen. Fristen setzt der Statthalter. Das ist auch geschehen.

Nach 18 Monaten. Wieso hat die Vormundschaftskommission nicht früher Druck gemacht beim Statthalter?
Jakob B. hat sicher triftige Gründe angegeben, weshalb er die Berichte nicht früher einreichen konnte. Es ist keine Seltenheit, dass Berichte erst nach mehreren Mahnungen bei uns eingehen. Das heisst noch nicht, dass es gleich um Veruntreuung geht.

Sie wussten aber, dass Jakob B. wiederholt gemahnt werden musste?
Ich habe erst die letzten zwei oder drei Mahnungen mitgekriegt.

Privat haben sie Ihren Gemeinderats- und Parteikollegen aber nie darauf angesprochen?
Nein. Es gab Gespräche zwischen ihm und den Leuten vom Sozialdienst, aber offenbar keinen Anhaltspunkt für einen Verdacht.

Welche Rolle spielt die Tatsache, dass Jakob B.s Frau in der Vormundschaftskommission ist?
Als klar wurde, dass Jakob B. die Mündelgelder für eigene Zwecke gebraucht hat, musste sie in der ganzen Angelegenheit natürlich sofort in Ausstand treten.

Sie gehen davon aus, dass Sie vorher nichts davon gewusst hatte?
Davon gehen wir aus. Definitiv zeigen wird dies wohl erst die Untersuchung der Staatsanwaltschaft. Aber jetzt gilt klar die Unschuldsvermutung.

Jakob B. selber ist geständig. Ist seine Tat verzeihbar?
Nein. Veruntreuung ist eine Straftat. Und wenn sie einer als Vormund begeht, ist es umso schlimmer.

Sehen Sie Jakob B. noch als Gemeinderat neben sich?
Das muss er entscheiden. Ich selber sehe so jemanden nicht länger in einem öffentlichen Amt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 10.03.2011, 06:30 Uhr

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1 Kommentar

Ulrich Scheidegger

10.03.2011, 09:00 Uhr
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Ja -Vertrauen ist gut -Kontrolle ist besser -sagte Lenin. Und Gotthelf beschreibt ein solcher Fall in Geld und Geist -so geschehen in den Kernzonen des heutigen SVP Politgeistes. Nun stellt sich die Frage -was -wenn ein solches Vergehen ein SP Politgeist als der Verursacher wäre? Das wäre dann wieder der Nährboden für die SVP den SP Politgeist so richtig durch den Schlamm zu ziehen. Antworten



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