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Steiner: «Das ist der absolute Nullpunkt»

Von Dominic Ramel. Aktualisiert am 18.08.2011 103 Kommentare

30 bernische Gemeinden haben die Stimmzettel der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern zu früh vernichtet. Darunter die Stadt Langenthal. Laut Stadtschreiber Daniel Steiner hat ein Mitarbeiter der Verwaltung bei der Bereinigung des Archivs einen Fehler gemacht.

Das Verwaltungsgebäude von Langenthal: Hier geschah am 30.Mai der fatale Fehler.

Das Verwaltungsgebäude von Langenthal: Hier geschah am 30.Mai der fatale Fehler.
Bild: Thomas Peter

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Der Langenthaler Stadtschreiber Daniel Steiner im Archivbereich der Stadtverwaltung. Hier wurden die Stimmzettel archiviert – und dann zu früh vernichtet. (Bild: Thomas Peter)

Herr Steiner, als einzige Stadt hat Langenthal die Stimmzettel der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern nicht mehr. Ist Ihnen das nicht peinlich?
Daniel Steiner: Doch, sehr sogar. Ich versuche mich seit dem 22.Juni, als ich davon erfahren habe, an diesen Gedanken zu gewöhnen. Aber es ist mir bis heute nicht gelungen. Ich bin seit 20 Jahren Stadtschreiber von Langenthal. Und das ist für mich der gröbste Tiefschlag, der absolute Nullpunkt. Wir haben jahrelang am Image einer professionellen Stadtverwaltung gearbeitet, und dann passiert so etwas. Aber es ist, wie es ist. Wir können es nicht mehr ändern. Wir können uns bloss entschuldigen. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit tun.

Wie konnte das passieren?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Ein Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht.

Welchen?
Ich möchte vorausschicken, dass der Abstimmungs- und Ausmittlungsvorgang bei uns am 12. und 13.Februar korrekt abgelaufen ist. Das Abstimmungsresultat wurde richtig ermittelt, und die Zettel wurden korrekt verpackt, versiegelt und archiviert. Wir haben nicht geschlampt. Diese Feststellung ist mir wichtig.

Warum sind die Zettel denn jetzt nicht mehr vorhanden?
Die Abstimmungsunterlagen werden in mittelgrossen Kartonkisten in unserem Archiv aufbewahrt. Auf jeder Kiste ist angeschrieben, was drin ist. Das Archiv wird regelmässig bereinigt, um Platz zu schaffen. Dabei stellt sich immer die Frage, welche Kisten weggeworfen werden können. Und genau bei diesem Entscheid ist der Fehler passiert.

Das müssen Sie erklären.
Mit der Bereinigung des Archivs ist seit Jahren der gleiche Mitarbeiter beauftragt. Bevor er am 30.Mai die Kisten entsorgt hat, vergewisserte er sich noch im Internet, ob die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern wirklich definitiv abgeschlossen ist oder ob noch Beschwerden hängig sind. Es hat also sogar noch ein Abklärungsvorgang stattgefunden. Dabei stiess der Mitarbeiter auf die Medienmitteilung des Regierungsrats vom 23.Februar, wonach dieser das definitive Abstimmungsergebnis vom Februar «erwahrt», das heisst offiziell festgestellt habe.

Aber das bedeutet nicht, dass keine Beschwerden hängig sind.
Das ist richtig. Aber offenbar hat diese Meldung den Mitarbeiter verwirrt. Fakt ist, dass er das Abstimmungsmaterial entsorgen liess, weil er davon ausging, dass keine Beschwerde eingegangen ist. Dies, obwohl er eigentlich hätte wissen müssen, dass Beschwerden hängig sind und er die Zettel nicht vernichten darf.

Warum?
Alle Gemeinden erhielten am 7.März vom Regierungsstatthalter einen Brief. Darin stand, dass das Material der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern aufbewahrt werden müsse, weil Abstimmungsbeschwerden eingegangen seien. Der Mitarbeiter hatte Kenntnis von diesem Brief. Die Ampel hätte deshalb bereits auf Dunkelrot stehen müssen.

Weshalb hat er die Archivkisten trotzdem entsorgt?
Das klären wir jetzt detailliert ab.

Ist es normal, dass ein Mitarbeiter allein über die Vernichtung von Archivkisten entscheidet?
Ja. Bei diesem Vorgang erfolgt normalerweise keine Rücksprache mehr mit mir. Der Mitarbeiter macht diese Arbeit seit Jahren.

Ist es denn üblich, dass Abstimmungszettel nach so kurzer Zeit vernichtet werden?
Die Gemeinden sind rechtlich verpflichtet, die Stimmzettel bis nach der Erledigung aller Beschwerden aufzubewahren. Unsere Vorschrift lautet, dass das Abstimmungsmaterial bis sechs Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist oder der Rechtskraft eines Beschwerdeentscheides aufbewahrt werden kann. Daran halten wir uns. Aber der Mitarbeiter ging wie gesagt davon aus, dass es keine Beschwerden gegeben habe, und ordnete an, dass im Archiv neuer Platz geschaffen werden soll. Hätte die Bereinigungsaktion einen Monat später stattgefunden, hätten wir die Zettel noch. Denn am 22.Juni, als das Verwaltungsgericht die Beschwerden gutgeheissen hat, erkannten wir den Fehler.

Wer hat es gemerkt?
Der Mitarbeiter selber. Er war im Auto unterwegs und hörte im Radio vom Urteil des Verwaltungsgerichts. Da dämmerte es ihm. Er ging sogar noch im Archiv und im Raum, in dem der Abfall aufbewahrt wird, auf die Suche nach den Schachteln mit dem Abstimmungsmaterial. Aber er fand sie natürlich nicht mehr. Er hat mich danach sofort informiert. Ich orientierte darauf Stadtpräsident Thomas Rufener. Danach nahmen wir Kontakt mit dem Regierungsstatthalter und der Staatskanzlei des Kantons auf.

Hat der Vorfall Folgen?
Wie gesagt, klären wir jetzt die Abläufe noch einmal genau ab. Danach werden wir allfällige Konsequenzen ziehen. Der Fehler liegt grundsätzlich nicht in der Organisation der Abläufe, sondern in einer individuellen Fehleinschätzung. Die Situation ist vergleichbar mit einem Nichtbeachten eines Rotlichts im Strassenverkehr.

Und was geschieht mit dem fehlbaren Mitarbeiter?
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fehlers habe ich die Person einvernommen. Mittlerweile hat der Gemeinderat ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass es eine Disziplinarmassnahme geben wird. Denn der Mitarbeiter steht dazu, dass er einen Fehler gemacht hat. Die Anordnung der konkreten Massnahme ist jedoch Sache des Gemeinderats und wird sich nach der konkreten Art und Schwere der Verfehlung richten. Für den Betroffenen ist die Angelegenheit sehr schlimm, zumal es sich um einen langjährigen, sehr pflichtbewussten Mitarbeitenden handelt.

Droht ihm die Entlassung?
Unser Personalreglement sieht verschiedene Disziplinarmassnahmen vor. Die leichteste ist der mündliche Verweis, die schwerste die fristlose Entlassung. Dazwischen gibt es den schriftlichen Verweis, die Versetzung, die Versetzung in ein provisorisches Arbeitsverhältnis mit oder ohne Lohnkürzung oder die ordentliche Kündigung. (Berner Zeitung)

Erstellt: 18.08.2011, 10:37 Uhr

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103 Kommentare

René Widmer

17.08.2011, 12:22 Uhr
Melden 52 Empfehlung

Vielen Dank an die Grünen für dieses teure Chaos. Bezahlt wird das Ganze natürliche wieder von den Bürgerlichen, welche das das grösste Steuervolumen bringen. Also aufgepasst, wen wir demnächst wählen...!!! Antworten


Samuel Krähenbühl

17.08.2011, 13:43 Uhr
Melden 34 Empfehlung

Die Demokratie wird ad absurdum geführt! Bald stimmen wir wohl immer so lange ab, bis das Resultat der Mitte-Links-Allianz passt! Antworten



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