Schlittenfahrten stören das Wild
Von Christian Liechti. Aktualisiert am 25.02.2010 1 Kommentar
Nicht gern gesehen: Die Schlittenhundefahrten auf der Honegg sollen eingeschränkt werden. (Bild: Claudia Langenegger)
Gemeindepräsident Rudolf Megert lässt ihn gewähren. (Bild: Marcel Bieri)
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Für Wolf Fritz Bühler wird es immer schwieriger, auf der Schyneggschwand am Schallenberg seine «Huskyfarm Emmental» zu betreiben. Bühler bietet auf dem abgelegenen Bauernhof Hundeschlittenfahrten, Schneeschuhlaufen und Fliegenfischen an. Der kantonale Veterinärdienst hat ihm das Züchten von Welpen zum Verkauf massiv eingeschränkt. Zudem erfüllt Bühler die Voraussetzungen nicht, so viele Hunde zu halten. Denn mit 29 erwachsenen Tieren gilt sein Rudel als Gewerbe.
Stört die Wildtiere
Nach Kantonspolizei und Veterinärdienst bereiten dem Hundeschlittenführer nun auch die Wildhut und die staatliche Waldabteilung Sorgen. Diesmal geht es nicht um die Zucht und die Haltung der Huskys, sondern um Bühlers Routen, auf denen er mit den Touristen Hundeschlittenfahrten durchführt und mit seinen Huskys trainiert.
Die Honegg ist eines der grössten zusammenhängenden Waldgebiete im Kanton Bern. Hier finden Rehe, Gämsen und Hirsche einen geschützten Lebensraum. Das Gebiet wird von der Waldabteilung Thun betreut. Gemäss Oberförster Heinz Zimmer versucht die Abteilung seit Jahren, mit «Fahrverboten und Schranken die Honegg zu beruhigen». Wer nicht berechtigt ist und nicht über die nötigen Bewilligungen verfügt, darf die Wege nicht befahren. Gemäss Zimmer läuft Bühlers Angebot für Touristen aus der ganzen Schweiz den Anstrengungen zuwider. «Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit einer Anzeige rechnen», so der Oberförster.
Streunende Huskys
Auch Wildhüter Fritz Dürig findet am Treiben auf der Schyneggschwand nicht immer Gefallen. Er hat im vergangenen Jahr zwei Mal festgestellt, dass mehrere Huskys von Bühler ausgerissen waren und unbeaufsichtigt im Wald umherstreiften. Er liess Bühler jeweils wissen, wo er die Tiere abholen konnte. Er habe zwar nie gehört, dass die Huskys Rehe jagten. Aber: «Unbeaufsichtigte Hunde sind eine grosse Gefahr für das Wild», sagt Dürig. Nicht nur die unbeaufsichtigten Hunde stören die Wildtiere: «Auch die Hundeschlittenfahrten taxiert die Wildhut als Störung», sagt Dürig. Deshalb soll Bühler die Waldwege auf der Honegg nicht mehr befahren dürfen.
Hündin büxt aus
Dass Bühler seine Huskys nicht immer unter Kontrolle hat, zeigte sich auch bei einem Besuch dieser Zeitung auf dem Hof auf der Schyneggschwand. Eine Hündin, die sechs Welpen säugte, kletterte den rund zwei Meter hohen Zaun hoch und erweiterte ihren Radius bis in die verschneiten Weiden. Auch durch den elektrischen Viehhüter oben an ihrem Gehege liess sich die Hündin nicht zurückhalten. Zwei weitere junge Huskys gruben neben der Zufahrt zum Hof im Schnee. Von Wolf Fritz Bühler war an diesem Morgen keine Spur zu sehen.
«Er soll zur Ruhe kommen»
Trotz des Eingreifens des Kantons: Die Gemeinde Röthenbach stellt sich schützend vor ihren Bürger. «Wir wollen Wolf Fritz Bühler die Möglichkeit geben – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, versteht sich –, seine Huskyfarm zu betreiben», sagt Gemeindepräsident Rudolf Megert. Der Gemeinderat setze Bühler bewusst keinen Druck auf, weil er ihm «den Eindruck eines Gejagten» mache. «Wir hatten bisher einen langen Atem und sehr viel Geduld.»
Der Gemeinderat ist Bühler auch bei der Hundetaxe entgegengekommen. Für seine 29 Hunde müsste der Huskyhalter eigentlich 1'160 Franken bezahlen. Weil Bühler «finanziell nicht auf Rosen gebettet» sei, habe ihm der Gemeinderat nur die halbe Hundetaxe, 580 Franken, in Rechnung gestellt, so Megert. Die Hundetaxe habe er schliesslich bar bezahlt.
Keine Baubewilligung
Auch als Wolf Fritz Bühler hinter dem Bauernhaus auf der Schyneggschwand die Zwingeranlage aus Bauzäunen, Hundehütten und Käfigen aufstellte, sah sich die Gemeinde Röthenbach gemäss Megert nicht dazu veranlasst, eine Baubewilligung einzufordern. «Die baulichen Massnahmen im Hühnerhof scheinen uns minim», so Megert.
Das sahen die Baubehörden der Gemeinde Rüschegg 2008 anders. Im Weiler Mamishaus hatte Bühler ohne Bewilligung eine ähnliche Zwingeranlage errichtet. Schliesslich verfügte die Gemeinde die Zwangsräumung. Bühler suchte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vorher mit seinen Huskys das Weite. (Berner Zeitung)
Erstellt: 25.02.2010, 10:09 Uhr
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1 Kommentar
Und dass es bei den verratzten Hütten keine Baugenehmigung braucht, ist ja wohl logisch. Kennen die Herren denn nicht den Unterschied zwischen einer ordentlichen, sauber geführten Zwingeranlage und diesen Bretterverschlägen? So leben die Hunde in der Schweiz also mit dem Segen der Gemeinden und der Bevölkerung? Na, das gibt ja wirklich was her für´s Image. Antworten





















