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Oralsex mit Kleinkind?

Am Mittwoch wurde am Kreisgericht Aarwangen ein Mann vom Vorwurf freigesprochen, ein dreijähriges Kind geschändet zu haben.

Oralsex mit Kleinkind? Das Kreisgericht hat den Angeklagten freigesprochen.

Oralsex mit Kleinkind? Das Kreisgericht hat den Angeklagten freigesprochen.
Bild: Keystone

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Die Anklage gegen den Mann, der am Mittwoch vor Gerichtspräsident Fritz Aebi sitzt, wiegt schwer. Er soll ein dreijähriges Mädchen in seiner Wohnung dazu gezwungen haben, ihm den Penis zu lecken. Ob dies mehrmals passierte, bleibt während den Verhandlungen unklar. Vieles andere auch. Der Mann aus Mazedonien sieht sich als Opfer. Er habe nichts gemacht und die Anzeige sei ein Racheakt der Eltern. «Kinder sind Kinder, und sie sind Engel», sagt er.

Die Richter fragen nach, wie der Alltag des Mannes zusammen mit dem vermeindlichen Opfer funktioniert hat. Der Chauffeur erklärt, dass er nachts arbeitet und tagsüber bei seiner Freundin und den vier Kindern ist. «Ich lege mich dann jeweils auf das Sofa im Wohnzimmer und lasse den Fernseher zum Schlafen laufen», erklärt er.

Das habe er auch so gemacht, als seine Freundin zwischen 2006 und 2007 zwei weitere Kinder tagsüber in Obhut genommen habe. Die Kinder hätten jeweils auch im Wohnzimmer TV geschaut und gespielt. Es sei ein Kommen und Gehen gewesen, aber mit dem Mädchen habe er sich nie allein in der Wohnung aufgehalten, beteuert er.

Die Mutter und die Grossmutter des Mädchens machten gegenteilige Aussagen. Die damals Dreijährige sei sehr wohl allein mit dem Mann in der Wohnung gewesen. Ein halbes Jahr nachdem das Betreuungsverhältnis aufgelöst wurde, habe das Mädchen dann plötzlich zu erzählen begonnen. «Sie hat mir gesagt, dass sie den Mann unten lecken musste», sagt die Frau mit leiser Stimme. Nachdem sie den Kinderarzt informiert hatten, seien sie zur Polizei gegangen. Für das Kind folgten zwei Befragungen am Inselspital.

Aussagen auf Video

Diese Aussagen auf Video liegen nun zusammen mit einem Gutachten über deren Glaubwürdigkeit und verschiedenen Vernehmungsprotokollen vor den Richtern. Der Gerichtspräsident und die vier Laienrichter – unter ihnen drei Frauen – haben eine schwierige Aufgabe. Sie müssen unter anderem abschätzen, ob das Kind die Wahrheit sagt, eventuell lügt, oder ob es bei den Schilderungen des Geschehenen manipuliert wurde.

Um 16 Uhr eröffnet Aebi das Urteil. Der Mann wird freigesprochen. Im Zweifelsfall für den Angeklagten, gelte auch hier, so Aebi. Das Kind habe sicher nicht einfach ein Lügenkonstrukt aufgetischt. Doch ob es das Erzählte mit diesem Mann so erlebt habe oder ob es Ähnliches im Fernsehen gesehen habe und wo die Wahrheit liege, könne zu wenig sicher festgestellt werden. Während der gesamten Verhandlung hatte die Mutter den Kopf vom Täter abgewandt. Nun verlässt sie enttäuscht den Saal. (grü/BZ/)

Erstellt: 09.09.2010, 14:07 Uhr

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