Nun können Sozialinspektoren klingeln
Von Kathrin Holzer. Aktualisiert am 13.04.2010
Unangemeldete Hausbesuche gehören bei Inspektionen dazu. (Bild: Urs Baumann)
Nur eine Zwischenlösung
Der Kanton Bern hat den Gemeinden das Einsetzen externer Sozialinspektoren nur bis Ende 2011 bewilligt. Per 2012 dann soll mit dem neu gestalteten Finanz- und Lastenausgleich auch das revidierte Sozialhilfegesetz in Kraft treten. Erst dieses wird den Sozialinspektoren eine definitive gesetzliche Grundlage bieten und – sofern der Grosse Rat seine Zustimmung gibt – bei konkretem Verdacht auf Missbrauch auch verdeckte Überwachungen ohne Wissen der Betroffenen ermöglichen. Das revidierte Gesetz soll zudem den Datenaustausch im Sozialhilfebereich neu regeln, sodass bei Verdachtsfällen die Kontrollen einfacher durchgeführt werden können. khl
Das Einkommen nicht vollständig angegeben? Bei der Wohnsituation geschummelt? Oder entgegen den Tatsachen behauptet, keinerlei Vermögen zu besitzen? Sozialhilfebezüger, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, dürften es in Zukunft schwerer haben in Langenthal und Lotzwil.
Denn ab sofort will die Stadt, deren Sozialamt auch die Gemeinde Lotzwil angegliedert ist, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch externe Sozialinspektoren einsetzen.
«Sofort reagiert»
Erst letzten Dezember hatte die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion bekannt gemacht, dass Gemeinden bis zum Inkrafttreten des revidierten Sozialhilfegesetzes 2012 private Sozialinspektoren einsetzen und dem Lastenausgleich zuführen können. «Wir haben auf diesen Beschluss sofort reagiert», sagte der fürs Sozialwesen zuständige Gemeinderat Reto Müller (SP) gestern an einer Medienorientierung.
Bereits wurde mit der Firma ABS Betreuungsservice in Egerkingen ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen. Sie wird künftig eingeschaltet, sobald einem Sozialarbeiter der konkrete Verdacht auf Missbrauch vorliegt. Müller betonte aber: «Nicht etwa, dass wir Hunderte von Verdachtsfällen hätten.» Vielmehr gehe es darum, die Glaubwürdigkeit des Systems Sozialhilfe zu stärken.
Falscher Stammtischglaube
Schon 2006 wollte Langenthal externe Inspektoren einführen. Das Vorhaben scheiterte aber, weil der Kanton die Kosten damals nicht dem Lastenausgleich zuführen wollte. Steigende Fallzahlen und die damit verbundene Kostenzunahme – in Langenthal beziehen aktuell rund 700 Personen Sozialhilfe – sowie bekannt gewordene Fälle von Missbrauch in der ganzen Schweiz haben der Forderung nach strengeren Kontrollen aber weiteren Nährboden gegeben.
«Nach vier Jahren Vorbereitungszeit sind wir daher glücklich, jetzt Sozialinspektoren einführen zu können», sagte gestern Adrian Vonrüti, Leiter des städtischen Sozialamts. Zum einen, weil so die ohnehin ausgelasteten Sozialarbeiter entlastet werden könnten. Vor allem aber auch «zum Schutz der Sozialhilfebezüger vor der Stammtischmeinung, dass Gelder oft missbraucht würden». Zwar sei die Zahl der Bezüger infolge zunehmender Arbeitslosigkeit und steigender Scheidungsraten stetig gewachsen, erklärte Vonrüti. Deswegen hätten aber nicht automatisch auch die Fälle von Missbrauch zugenommen. Es sei daher falsch, Sozialhilfebezüger grundsätzlich unter Missbrauchsverdacht zu stellen.
Dem Sozialamt fehlt die Zeit
Immerhin: Schon bisher konnten die Sozialarbeiter die Angaben der Bezüger kontrollieren, etwa anhand von Bankauszügen, Fahrzeugausweisen oder Daten der Einwohnerkontrolle. «Für Hausbesuche hatten die Sozialarbeiter aufgrund des grossen Arbeitsdrucks aber kaum Zeit», so Amtsvorsteher Vonrüti. Mit dem Einsetzen von externen Inspektoren würden die Kontrollen nun sicher verbessert. Denn die Inspektoren werden im Verdachtsfall nun plötzlich unangemeldet vor der Türe stehen und so etwa die tatsächlichen Wohnverhältnisse des Sozialhilfebezügers überprüfen. Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Freiheit des Bezügers dürfen dabei aber auch die Inspektoren nicht verletzten. Auch verdeckte Ermittlungen sind nicht erlaubt – sie dürften mit dem revidierten Sozialhilfegesetz erst ab 2012 zum Einsatz kommen.
20 Stunden pro Verdacht
Gestützt auf die Erfahrungen anderer Gemeinden, hat die Stadt für das erste Jahr nun zwölf Inspektionen budgetiert. Durchschnittlich 20 Stunden darf der zusätzliche Arbeitsaufwand durch die ABS AG pro Fall betragen und maximal 3000 Franken kosten. Ob es zu so vielen Verdachtsfällen, die den Einsatz von Sozialinspektoren nötig machen, überhaupt kommt, wird sich erst zeigen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 13.04.2010, 09:04 Uhr
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