Minarett sorgt für neuen Streit
Von Robert Grogg. Aktualisiert am 23.03.2011 1 Kommentar
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Zum besseren Verständnis hier die Vorgeschichte: Im Sommer 2006 reichte die islamische Gemeinschaft das Baugesuch zur Erweiterung der Gebetsräume und der Errichtung eines Minaretts an der Bützbergstrasse ein. Das hatte 76 Einsprachen und eine Petition zur Folge. Im Dezember bewilligte die Stadt Langenthal das Bauvorhaben. Eine Beschwerde wurde im April 2007 von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons (BVE) gutgeheissen und die Baubewilligung aufgehoben. Am 29.November 2010 stimmte das Schweizer Volk der Minarettverbotsinitiative zu. Im September bestätigte die BVE die Baubewilligung für das Minarett und die Dachkuppel. Die Einsprecher zogen ihre Beschwerde weiter ans Verwaltungsgericht.
Dort werden jetzt Beweise zusammengetragen. Auch die Stadt muss noch Unterlagen einreichen. In diesem Zusammenhang ordnete das Verwaltungsgericht am 10.März in Langenthal einen Augenschein an.
Öffentliche Verhandlung?
Falls mindestens einer der drei oder fünf Richter eine öffentliche Verhandlung verlangt, dürfte diesem Antrag stattgegeben werden. Das ist bereits frühzeitig so kommuniziert worden. Die dafür geltenden Kriterien sind allerdings nirgends niedergeschrieben. Falls tatsächlich eine öffentliche Verhandlung stattfindet, muss sie gut vorbereitet werden und könnte deshalb möglicherweise erst nach den Sommerferien über die Bühne gehen.
Falls aber beispielsweise allen Einsprechern die Legitimation abgesprochen werden sollte, dann entscheidet das Gericht höchst wahrscheinlich nicht öffentlich, dafür aber schneller.
Neuer Streit
So weit der aktuelle Stand des Rechtsstreites um das Langenthaler Minarett. Nun geraten sich die Kontrahenten aber zusätzlich in die Haare: Daniel Kettiger, der Anwalt der islamischen Glaubensgemeinschaft, veröffentlichte vor einem Jahr einen sogenannten «Jusletter» auf der Internetplattform «weblaw». Er kommt darin unter anderem zum Schluss, dass zur Umsetzung der Minarettverbotsinitiative noch zahlreiche Fragen offen seien. Er befasst sich in seiner Arbeit auch grundsätzlich mit der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung und mit der Ungültigerklärung von Volksinitiativen.
«Rechtsmissbrauch»
Kettiger bezeichnet das Minarettverbot als «Missbrauch der Volksinitiative für Symbolpolitik» und spricht von Rechtsmissbrauch: «Die Minarettverbotsinitiative hätte aufgrund ihrer offensichtlichen Sinnlosigkeit und Unbegründetheit und damit Willkürlichkeit als ungültig erklärt werden müssen.» Er hat den Jusletter als Teil seiner Argumentationskette auch beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Das blieb den wachsamen Augen des Komitees «Stopp Minarett» nicht verborgen. Es beauftragte den in Erlenbach ZH lebenden Orientalisten und Historiker Dr. phil Heinz Gstrein mit einer Art Gegengutachten. Er zieht denn auch sehr unzimperlich über Kettiger her. Der starte einen weiteren Versuch, das nun in der Bundesverfassung verankerte Minarettverbot zu unterlaufen. Seinen kürzlich abgeschlossenen Bericht schliesst Gstrein mit den Worten: Die Schlussfolgerung Kettigers, dass das Minarettverbot von den zuständigen Behörden nicht anzuwenden sei, müsse als falsch und als gefährliche Ermunterung zu Ungesetzlichkeit beziehungsweise der schleichenden Einbringung von Grundsätzen und Praktiken der Scharia zurückgewiesen werden.
Gstrein wirft Kettiger zudem vor, er sei Anwalt der islamischen Glaubensgemeinschaft und «trete gleichzeitig mit dem Anspruch eines unabhängigen Rechtslehrers auf».
Strafanzeige eingereicht
Gestern abend noch reichte Daniel Kettiger eine sechsseitige Strafanzeige wegen unlauterem Wettbewerb und übler Nachrede gegen Heinz Gstrein und das Komitee «Gegen die strategische Islamisierung der Schweiz» ein, das den Text ins Internet gestellt hatte. «Ich fühle mich tief betroffen und in meiner Ehre als Rechtswissenschafter verletzt.»
Kettiger findet es sonderbar, dass er auf diese Art «runtergemacht werde». Das Schreiben von Gstrein sei keine wissenschaftliche Arbeit, sondern rechtspopulistische Propaganda. Die Zeitung «Der Bund» hatte ihm denn auch vorgeworfen, er sei kein Professor und Theologe, sondern ein Titelschwindler. Gstrein bekam Gelegenheit zu einer Gegendarstellung. Seither nennt er sich jedoch nur noch «Dr. phil.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 23.03.2011, 06:02 Uhr
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