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Gemeinde nimmt Stellung zum Fall der bedrohten Gemeinderätin

Von Kathrin Holzer. Aktualisiert am 16.12.2010 18 Kommentare

Polizeilich überwachte Gemeindeversammlungen, eine bedrohte Gemeinderätin: Nachdem auch das Schweizer Fernsehen über den Vormundschaftsfall in Thunstetten berichtet hatte, gab der Gemeinderat am Mittwoch erstmals Details bekannt.

Gemeinderätin Christine Grogg erhielt Drohbriefe.

Gemeinderätin Christine Grogg erhielt Drohbriefe.
Bild: Andreas Marbot

«Wir bedauern, dass diese Angelegenheit eine Dimension erhalten hat, die uns veranlasst, mit diesen Details an die Öffentlichkeit gehen zu müssen», schreiben die Thunstetter Gemeindebehörden in einem Communiqué. Die Rede ist vom Vormundschaftsfall, der im Dorf schon seit einem Jahr für Diskussionsstoff sorgt.

Im Umfeld der Gemeindewahlen 2009 hatte eine Gruppe Unabhängiger Bürger um Dorfdrogistin Anna Rosa Burkhardt erstmals scharfe Kritik an den Thunstetter Behörden geübt, am Finanzverwalter wie auch an der Vormundschaftskommission und am Gemeinderat. Seither ist das Dorf kaum mehr zur Ruhe gekommen. Die letzte Gemeindeversammlung wurde gar polizeilich überwacht, weil Christine Grogg, Gemeinderätin (EVP) und Präsidentin der Vormundschaftskommission, im Vorfeld Drohbriefe erhalten hatte. Hinter den Drohungen steckte eine Bekannte von Burkhardt. Die Frauen behaupten vehement, das ehemalige Pflegekind Burkhardts sei von den Behörden entführt worden.

«Grobe Unwahrheiten»

Anfang Woche hat nun sogar das Schweizer Fernsehen über den Vormundschaftsfall in Thunstetten berichtet. In der Sendung «Schweiz aktuell» erzählte Anna Rosa Burkhardt erneut von ihrem Schicksal. Vom mittlerweile 15-jährigen Buben, dessen Pflegemutter sie seit seiner Geburt war und der nun gegen seinen Willen von den Behörden verschleppt worden sei.

Das Fernsehen berichtete, dass der Bub wegen schulischer Schwierigkeiten seit drei Jahren in einem Pflegeheim in Bern lebe. Die Behörden hätten ihn an Wochenenden und in den Ferien seither gegen seinen Willen und entgegen den Abmachungen mit Anna Rosa Burkhardt immer wieder zu seinem biologischen Vater gebracht.

Erneut seien «einige grobe Un- und Halbwahrheiten» verbreitet worden, schreiben Gemeindepräsident Alfred Röthlisberger (SVP) und Gemeinderätin Christine Grogg im gemeinsam verfassten Communiqué. Sie halten fest: Nicht die Gemeinde Thunstetten, sondern eine andere Gemeinde habe Anna Rosa Burkhardt vor drei Jahren die Pflegeplatzbewilligung nicht mehr erteilt. Grund dafür seien nicht nur die schulischen Probleme des Knaben. «Das von Fachpersonen festgestellte erzieherische Unvermögen» der Frau habe es erfordert, den Jungen in professionelle Betreuung zu geben und ihm den Kontakt mit Burkhardt zu verbieten. Die Behörden schreiben auch: «Die Kontaktsperre zwischen dem Jugendlichen und Frau Burkhardt wurde entgegen der Darstellung im Fernsehen nicht aktiv durch den Jugendlichen, sondern vielmehr von Frau Burkhardt gebrochen, welche die professionelle Arbeit der Fachleute immer wieder zu sabotieren versteht.»

Vor Obergericht abgeblitzt

Die Thunstetter Behörden berufen sich auf einen Entscheid des Obergerichts. Dieses hat Mitte Oktober eine Appellation von Burkhardt gegen einen vorausgegangenen Entscheid des Regierungsstatthalters abgewiesen mit der Begründung, es «entspricht nicht dem Kindeswohl, den Kontakt zwischen der Beschwerdeführerin und dem bevormundeten Jugendlichen im von ihr gewünschten Rahmen wiederherzustellen», solange sich Burkhardt nicht an getroffene Abmachungen halte und dem Buben nicht den nötigen Freiraum lasse. Offenbar, so geht aus dem Urteil hervor, hatte Burkhardt einen Einfluss auf den Jungen gehabt, der nicht zu seinem Wohl war. Das Herstellen eines Kontakts des Buben zu seinem leiblichen Vater erachtet das Obergericht in seinem Urteil indes als «zwingend nötig».

Wie es weitergeht im Vormundschaftsfall, ist offen. Das Spannungsverhältnis zwischen Vormund und ehemaliger Pflegemutter werde wohl bestehen bleiben, «einzig mit kooperativem Verhalten» könne Burkhardt daran etwas ändern, befand das Obergericht. Der Knabe befindet sich derzeit in einem Fürsorgerischen Freiheitsentzug in Frankreich. Es gehe ihm gut, schreiben die Thunstetter Behörden. (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.12.2010, 11:04 Uhr

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18 Kommentare

Paul Leuenberger

16.12.2010, 13:00 Uhr
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Ich kenne den konkreten Fall nicht. Von christlichen Werten spuert man jedoch in den Erklaerungen der Behoerden wenig. Wuerde man seitens der Behoerden auch nur halb so hohe Anforderungen an biologische Eltern stellen wie an Pflegeeltern dann gaebe es wahrscheinlich bald keine Kinder mehr, die bei ihren Eltern wohnen duerften. Ein Wunder, dass es ueberhaupt noch Pflegeeltern gibt! Antworten


Robi Gasser

16.12.2010, 13:02 Uhr
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Leider entwickeln sich in letzter Zeit immer bedenklichere Verwicklungen, wenn sogenannte "Fachleute" sich in relativ harmlose Fälle einmischen. Mehrere dieser "Fachleute" sind kinderlos, haben kaum Lebenserfahrung und zitieren aus irgend welchen Theoriebüchern, fern jedes realen Familienverständnisses. hier sollte auch mal angesetzt werden. Oder bei überalterten Haudegen, die gibts auch... Antworten



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