«Es gibt zu wenig Heime für schwer behinderte Menschen»
Von Dominik Balmer. Aktualisiert am 07.01.2011 3 Kommentare
Artikel zum Thema
- Berner Behörden schliessen Heim – wurden Behinderte misshandelt?
- Sozialkommission nimmt Stellung zum Fall «Haus Tobias»
- Missbraucht und gequält – der Albtraum im Haus Tobias
Rechtsanwältin Irja Zuber Hofer. (Bild: zvg)
Verband distanziert sich
Die Schliessung des Behindertenheims Haus Tobias in Niederbipp beschäftigt nun auch den Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie Schweiz (Vahs).
Das Haus Tobias, in dem die Bewohner misshandelt worden sein sollen, funktionierte laut eigenen Angaben nämlich nach anthroposophischen Grundsätzen. Allerdings: Das Heim in Niederbipp hat sich laut der Mitteilung des Vahs nie um eine Mitgliedschaft im Verband bemüht.
Der Vahs schreibt weiter, dass «jegliche Form von Gewalt den Grundintentionen anthroposophischer Heilpädagogik und Sozialtherapie» zuwiderlaufe. Und der Vahs bedauert, dass den Menschen im Haus Tobias und ihren Angehörigen Leid zugefügt worden sei. Laut dem Vahs ist es jeder Institution freigestellt, die Anthroposophie als Grundlage ihrer Tätigkeit zu deklarieren. Seien die Heime aber Mitglied im Vahs, so würden sie regelmässig evaluiert und kontrolliert. Der Vahs vertritt in der Schweiz 40 Institutionen für Menschen mit einer Behinderung.
Frau Zuber Hofer, was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie von der Schliessung des Behindertenheims Haus Tobias hörten?
Irja Zuber Hofer: Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich den Fall nur aus den Medien kenne. Aber wenn die Schilderungen der ehemaligen Mitarbeiter von den Misshandlungen stimmen, dann ist es ganz schlimm.
Klingt es für Sie plausibel, dass der Betriebsleiter überfordert gewesen sein soll?
Ja. Bei der Betreuung schwer behinderter Menschen kann es schon zu Überforderungen kommen. Aber so weit wie in Niederbipp darf es selbstverständlich nie kommen. Sind die Betreuer überfordert, müssen andere Auswege gesucht werden.
Hätten schärfere Kontrollen etwas gebracht?
Das kann ich für den Kanton Bern nicht beurteilen. Dazu kann ich nur sagen: Wichtig ist, dass zwischen der Kontrollbehörde und den Behindertenheimen ein persönlicher und regelmässiger Kontakt besteht. Denn bei den Kontrollen ist auch das Gespür wichtig. Aber mich erstaunt, dass die früheren Angestellten nicht eher interveniert haben...
...einige sagen, sie hätten es versucht, andere, sie seien zu sehr unter Druck gewesen.
Das kann natürlich schon sein. Aber auch im Kanton Bern gibt es eine Ombudsstelle für solche Angelegenheiten. Und im Haus Tobias ging es ja um die schwächsten Menschen: Solch schwer Behinderte können sich nicht selber wehren.
Was raten Sie den Angehörigen, wenn Sie ein Heim für eine behinderte Person suchen?
Das ist schwer zu sagen. Gerade für sehr schwer behinderte Menschen, wie sie ja auch in Niederbipp betreut worden sind, gibt es viel zu wenig Heime. Der Markt spielt nicht. Das führt natürlich auch zu einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Angehörigen und den Heimleitern. Die Angehörigen haben Angst, dass sie keinen anderen Platz finden würden. Und vielleicht sind sie deswegen bereit, etwas mehr zu tolerieren. Aber wohlverstanden, ich will damit nicht sagen, dass dies in Niederbipp der Fall gewesen ist.
Was raten Sie: Sollen die Angehörigen der Behinderten gegen die Verantwortlichen des Hauses Tobias klagen?
Auf diesem Gebiet bin ich keine Expertin. Soweit die Handlungen Straftatbestände erfüllen, müssen sie von Amtes wegen verfolgt werden. Darüber hinaus gebe ich den Angehörigen grundsätzlich zu bedenken, dass eine Klage viel Energie raubt und eine zusätzliche Belastung sein kann.
Irja Zuber Hofer ist Rechtsanwältin bei Procap Schweiz, dem grössten Behinderten-Mitgliederverband der Schweiz mit Sitz in Olten. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.01.2011, 06:50 Uhr
Kommentar schreiben
3 Kommentare
Was ist das denn für eine Aussage einer Rechtsanwältin der Behindertenorganisation? Ich bin gerade zu entsetzt, dass man Opfern und Geschädigten den Klageweg so negativ darstellt. Es sollte doch gerade ihre Aufgabe sein, diese Menschen auf dem Rechtsweg zu entlasten? Zum Glück musste ich ich nicht diese Anwältin in meinem Fall beanspruchen! Antworten
Eine skandalöse Aussage der Procap-Anwältin! Allerdings höre ich sie nicht zum ersten Mal. In Zusammenhang mit Sexualstraftaten raten Juristen auch immer wieder öffentlich davon ab, aktiv zu werden, weil das Verfahren zu kräfteraubend sei. So lange die Opfer solche Ratschläge befolgen, können die Täter aber ungeniert weitermachen! Antworten
Region
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


