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«Das lebende Kaninchen frass die Haare eines toten Tieres»

Von Herbert Rentsch. Aktualisiert am 25.01.2012 1 Kommentar

Ein junger Mann aus dem Seeland hielt Riesenschlangen ohne Bewilligung und als Beutetiere Kaninchen, die er nicht fütterte. Nun ist er zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden.

Eine Gelbe Anakonda. Zwei solche Riesenschlangen hatte der Angeklagte aus dem Seeland  ohne Bewilligung gehalten. Zudem vernachlässigte er drei Kaninchen und drei Degus. Er wollte sie als Beutetiere verwenden.

Eine Gelbe Anakonda. Zwei solche Riesenschlangen hatte der Angeklagte aus dem Seeland ohne Bewilligung gehalten. Zudem vernachlässigte er drei Kaninchen und drei Degus. Er wollte sie als Beutetiere verwenden.
Bild: zvg

Es war kein schöner Anblick. Bei der Kontrolle eines Schlangenhalters im Seeland stellte Benjamin Hofstetter vom kantonalen Veterinäramt vor zwei Jahren schlimme Zustände fest. In der Wohnung des damals 20-Jährigen standen drei Terrarien. Im grössten lebten zwei Gelbe Anakondas, das sind Riesenschlangen, die bis zu 8 Meter lang werden können. Im Terrarium war es zu wenig warm. Auf dem Boden fanden sich zwei Kaninchen. Das eine war tot und am Kopf verletzt, das andere lebte. In seinem Protokoll schrieb Benjamin Hofstetter, die Tiere seien «brandmager» gewesen. Das lebende Kaninchen frass Haare des toten und hatte offenbar zuvor an dessen Kopf genagt.

Ohne Wasser und Nahrung

In den anderen Terrarien vegetierten ein weiteres Kaninchen und drei Degus – kleine Nagetiere, die aus Chile stammen. Auch diese vier Tiere waren abgemagert und hatten weder Wasser noch Nahrung in den stark verschmutzten Terrarien. Eine Bewilligung zur Haltung von Riesenschlangen besass der Tierhalter nicht.

Am Dienstag stand der junge Mann vor Gericht. Die Verhandlung fand im Schloss Aarwangen statt. Dies, weil der Fall wegen der Überlastung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Biel vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau behandelt wurde. Zu den Vorwürfen der Tierquälerei trat ein weiteres Delikt: Er war erwischt worden, als er mit 0,98 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren war.

Der Angeklagte bestritt am Dienstag die Anschuldigungen nicht. Auf die Frage von Einzelrichterin Regula Masanti, warum er die Tiere vernachlässigte habe, sagte er: «Das hing mit meiner damaligen Situation zusammen. Es war mir einfach alles egal.» Seine Berufslehre als Koch hatte er abgeschlossen, doch auf dem Beruf arbeitete er nie. Er schlug sich mit Gelegenheitsjobs in einer Gärtnerei und bei einer Sicherheitsfirma durch. Am Dienstag erklärte er, vor zwei Jahren habe er aus gesundheitlichen Gründen die Rekrutenschule verlassen müssen, sei arbeitslos gewesen und seine Freundin habe sich von ihm getrennt. Deshalb habe er sich zu nichts motivieren können.

«Warum hält man überhaupt Riesenschlangen?», fragte ihn Gerichtspräsidentin Masanti. Nebst Thaiboxen sei die Schlangenhaltung eines seiner Hobbys gewesen. Schon früher habe er Schlangen gehabt, so eine Boa Constrictor und eine Tigerpython, die ihm aber eingegangen waren. Gekauft hatte er drei Gelbe Anakondas, doch als die Kontrolle durchführt wurde, waren nur noch zwei da. Der Angeklagte beteuerte am Dienstag, er habe die Schlange dem Mann zurückgebracht, der ihm ein Terrarium verkauft hatte. Doch dieser hatte bei der Befragung durch die Polizei bestritten, die Schlange erhalten zu haben.

Geldstrafe und Bussen

Richterin Regula Masanti verurteilte den Angeklagten für alle Delikte zu einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken bei zweijähriger Probezeit. Bezahlen muss der Mann eine Busse von 500 Franken wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes und eine weitere Busse von 800 Franken wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Ebenfalls übernehmen muss er die Verfahrenskosten von gut 800 Franken. (Berner Zeitung)

Erstellt: 25.01.2012, 08:31 Uhr

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1 Kommentar

Rüedu Hegu

25.01.2012, 09:57 Uhr
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Wenn ich sowas mitbekomme, wird mir kotzelend. Solche Menschen habe bei mir keinen Pletz auf der Erde. Hoffe auf eine Strafe analog deren wie bei Menschen. Antworten



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