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SVP-Beschwerde gegen Progr-Abstimmung abgewiesen

Aktualisiert am 08.05.2009

Die Abstimmung zur Zukunft des ehemaligen Progymnasiums der Stadt Bern (Proger) am Waisenhausplatz findet wie geplant am 17. Mai statt. Die Regierungsstatthalterin von Bern hat die Beschwerde der SVP und ihres Präsidenten gegen die Abstimmungsbotschaft abgewiesen.

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Die Abstimmung könne durchgeführt werden, weil sie einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen habe, teilte die Regierungsstatthalterin am Freitagnachmittag mit.

Abgelehnt hat Mader die Beschwerde, weil aus der Abstimmungsbotschaft hervorgehe, dass zwei unterschiedliche Projekte zur Abstimmung gelangten. Den Stimmberechtigten stünden genügend Informationen zur Verfügung, um die Unterschiedlichkeit der beiden Projekte zu erkennen.

Die Botschaft behandle zudem die wesentlichen Elemente der beiden Projekte, «wenn auch in knapper Form», so Mader in ihrem Entscheid weiter. Die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe seien nicht beeinträchtigt und es liege keine unzulässige Beeinflussung der politischen Meinungsbildung vor.

«Doppelpunkt» gegen «Progr»-Fortsetzung

Die Beschwerde der SVP Stadt Bern und ihres Präsidenten Peter Bernasconi richtete sich gegen den Entscheid des Berner Stadtrats, beide Projekte den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorzulegen.

Dabei handelt es sich um «Doppelpunkt» der Zürcher Firma Allreal, welche auf eine Mischung von Gesundheitszentrum, Büros, Schulung und Kultur setzt, sowie um die Fortsetzung des Kulturzentrums «Progr» in der heutigen Form. Also auch mit Ateliers für die vielen Künstler, welche im ehemaligen Progymnasium tätig sind.

Der SVP und Bernasconi stiess sauer auf, dass die Stadt den künftigen Nutzer des Proger in einem Wettbewerbsverfahren bestimmte und nach dessen Abschluss der Stadtrat doch noch das Projekt der Progr-Künstler zur Abstimmung zuliess. (rue/sda)

Erstellt: 08.05.2009, 17:50 Uhr

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