Keine Zweckentfremdung von Subventionen bei Progr-Abstimmung
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Aufgebracht hatte diese Frage FDP-Stadtrat Christoph Zimmerli. Er wollte wissen, ob im Abstimmungskampf um den Progr städtische Subventionen zweckentfremdet worden waren. Das städtische Stimm- und Wahlrecht verbietet nämlich die Intervention von subventionierten Einrichtungen in Abstimmungskämpfen.
Die dringlichen Fragen betrafen insbesondere die Rolle der Institutionen Progr, bee-flat, BeJazz, Buskers, IKUR, shnit und Visarte. Einige dieser Kultureinrichtungen beziehen jährliche Unterstützungsbeiträge von 3 bis 38 Prozent von der Stadt.
Gemäss Gemeinderat haben jedoch keine subventionierten Kulturinstitutionen den Abstimmungskampf «in der einen oder anderen Weise finanziell unterstützt». Von allen Beteiligten werde glaubhaft versichert, dass das zur Verfügungsstellen der Logos nicht mit finanziellen Leistungen verbunden gewesen sei.
Ein kleiner Makel, so der Gemeinderat, sei jedoch der auf der Progr-Website gesetzte Link gewesen. Dieser sei zu Beginn der Kampagne «zugegeben etwas allzu aufdringlich» geraten, angesichts der Tatsache, dass es sich beim Progr um eine von der Stadt betriebene Zwischennutzung handle.
Der Link sei in der Folge auf ein normales Mass reduziert worden und habe zu keinen Beanstandungen geführt, so der Gemeinderat weiter.
Zimmerli zeigte sich am Donnerstag im Stadtrat von der Antwort nur teilweise befriedigt. Er bat die Stadtregierung, in Zukunft jederzeit sicher zu stellen, dass Abstimmungskämpfe weder direkt noch indirekt mitfinanziert werden. (ase/sda)
Erstellt: 18.06.2009, 17:41 Uhr
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