Tierschutzanwalt-Initiative

In Strafverfahren wegen Tierquälerei soll in den Kantonen ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertreten müssen: Das verlangt die entsprechende Initiative des Schweizer Tierschutzes. Parlament und Bundesrat sind dagegen. Am 7. März wird abgestimmt.

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Erstellt: 27.01.2010, 10:16 Uhr

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1 KOMMENTAR

Raffael Fasel

05.02.2010, 18:02 Uhr

Paradebeispiel für das anscheinend verbreitete Unwissen in der Bevölkerung, um was es beim Tierschutzanwalt geht, ist folgende Umfrageaussage: "Jetziges Gesetz gut durchsetzen reicht, kein Anwalt!". Nochmals: es werden KEINE neuen Bestimmungen erlassen, es werden einzig die bestehenden besser angewandt! Den Leuten sei dringend ans Herz zu legen, sich zu informieren, bevor sie abstimmen!



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