Region

Überzeitenbewilligung nur mit Fumoir

Gastgewerbebetriebe, die in der Stadt Bern eine generelle Überzeitbewilligung bis fünf Uhr früh beantragen, sollen strikte Bedingungen zum Lärmschutz einhalten.

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Bernerzeitung.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Regierungsstatthalterin Regula Mader hat diese am Mittwoch bekannt gegeben. So will sie unter anderem, dass die Lokale lediglich einzelne Nächte pro Woche bis fünf Uhr geöffnet werden können. Daneben müssen sie über ein Fumoir verfügen, über Schallschutzschleusen am Eingang und einen professionellen Ordnungsdienst im und vor dem Lokal.

Fenster und Türen seien konsequent geschlossen zu halten und ab halb ein Uhr früh darf vor dem Lokal nichts mehr konsumiert werden. Daneben will Mader auch ein Konzept für die Abfallbeseitigung.

Die betroffenen Betriebe erhalten nun Gelegenheit, sich zu äussern. Danach wird die Regierungsstatthalterin für jeden einzelnen Betrieb individuell über die Bewilligung entscheiden.

Rauchverbot fördert Lärm

Insgesamt haben in der Stadt Bern zehn Gastgewerbebetriebe eine solche Überzeitbewilligung beantragt. Zunächst bewilligte Mader die Gesuche für eine befristete Zeit bis Ende Oktober 2009. Experten sollten bis dahin klären, wie sich die verlängerten Öffnungszeiten auf die Umgebung auswirken.

Von März bis August wurden verschiedene Betriebe an acht verschiedenen Wochentagen und an Wochenenden beobachtet und die Besucherströme analysiert. Aus einem entsprechende Bericht geht hervor, dass der Lärm vor dem Lokal seit Einführung des Rauchverbots zugenommen hat.

Wegen der verlängerten Öffnungszeiten bewegten sich die ganze Nacht über Personen oder Gruppen durch die Stadt. Nach drei Uhr früh zirkulierten vorwiegend «lärmintensive Gäste».

Von den restriktiven Bedingungen erhofft sich Mader, dass übermässige Lärmbelastungen ausbleiben. Sollte dies nicht reichen, müssten weitere Massnahmen ergriffen werden. Diese könnten nachträglich als Verwaltungszwangsmassnahmen verfügt werden. (rue/sda/)

Erstellt: 09.09.2009, 15:20 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

6 Kommentare

Ruedi Löffel

10.09.2009, 13:55 Uhr
Melden

Für mich ist klar, dass die Club-Betreiber verantwortlich sind für die Einhaltung der Lärmschutz-Vorschriften und auch allfällige Konsequenzen zu tragen haben. Wie sie dafür sorgen, dass vor dem Lokal die nötige Ruhe herrscht, ist ihre Sache. Ihnen dazu ein Fumoir zu verordnen ist m. E. nicht angebracht und auch nicht im Sinne des Passivrauchschutzes. Antworten


Beni Reinhardt

10.09.2009, 00:37 Uhr
Melden

@rolf berner:die erde dreht sich weiter.mit deiner einstellung hätten wir kaum die errungenschaft des rads.du solltest hoffen,dass es bewilligt wird,denn wenn nicht drinnen gefestet wird,dann draussen.vielleicht vor dein fenster.und wenn sich die eh gleichen leute über raucher und nachtschwärmer beschweren,dann wäre es doch einfacher,dass DIE zuhause bleiben und dort nicht rauchen und nicht festen Antworten


Ben Palmer

09.09.2009, 19:38 Uhr
Melden

Rauchverbot fördert Lärm? Absolut nicht. Das Rauchverbot zwingt Menschen, das draussen zu tun, was man ihnen drinnen nicht mehr erlauben will, nämlich gesellig zusammenzusein und dabei zu rauchen. Es ist schon absurd, wenn man jetzt Fumoirs sozusagen zwangsweise verordnet, obwohl man das Rauchen am leibesten ganz verbieten möchte. Lärmschutz geht vor Nichtraucherschutz? Antworten


Manuel C. Widmer

09.09.2009, 19:13 Uhr
Melden

Das hat noch gefehlt: Jetzt werden deklarierte Nichtraucher-Betriebe vom Regierungsstatthalteramt dazu gezwungen, für eine Minderheit von 30% ein Fumoire einzubauen - ansonsten es keine Überzeitbewilligung gibt. Ob das im Sinne des Erfinders war, kann nur Ruedi Löffel beantworten. Für mich eine Massnahme mehr, die langsam aber stetig das Berner Nachtleben zum ableben führt. "Ballenbern" kommt! Antworten


heikki ott

09.09.2009, 18:05 Uhr
Melden

Das wird ja immer toller mit der Schweiz. Ich freue mich schon auf meinen nächsten Besuch in Bern und werde mich vorbildllich verhalten. Nach meinen beruflichen Tätigkeiten sofort ins Hotel und nicht mehr gerührt. Bei der Regulierungswut der Schweizer vergeht einem die Lust am fortgehen. Ich werde mich in meiner Freizeit von einer durchgeknallten Regierungstatthalterin nicht drangsalieren lassen. Antworten


rolf berner

09.09.2009, 16:46 Uhr
Melden

natürlich muss nicht alles sein wie "früher" .da ging man um 9 in den ausgang, um 00.30 war feierabend , oder so. keine besäufnisse, nicht so viel lärm, keine transportprobleme,und am morgen waren die leute fit zum arbeiten. aber bis 05 uhr??das sollte nicht bewilligt werden,schon gar nicht in einem wohnquartier.heute wird alles übertrieben und als normal empfunden. !!! Antworten




Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie ein Wochenende am Blausee für 2 Personen...