Kein Auto für Sozialhilfebezüger

Aktualisiert am 03.09.2010 13 Kommentare

Ein Zollikofer Sozialhilfeempfänger will sein Auto behalten. Die Gemeinde sagt Nein, die nächste Instanz Ja. Die Gemeinde bleibt beim Nein: Wer ein Auto habe, müsse damit rechnen, finanziell an die Mauer zu fahren.

Darf ein Sozialfall ein Auto besitzen oder nicht? Diese Frage klärt nun das Gericht.

Darf ein Sozialfall ein Auto besitzen oder nicht? Diese Frage klärt nun das Gericht.
Bild: Colourbox.com

«Alte Wagen kosten mindestens 400 Franken»

Zum Jodeln könne der Mann auch mit dem Bus fahren, sagt Michel Cotting, SP-Gemeinderat und Zollikofer Sozialvorstand.

Herr Cotting, der Mann spart sich das Geld vom Mund ab. Was geht sein Auto die Gemeinde an?
Michel Cotting: Er dokumentiert mit einem Auto, dass er nicht bereit ist, sich aus seiner finanziellen Notlage herauszuarbeiten. Auch ein alter Wagen kostet monatlich mindestens 400 Franken. Dieses Geld sollte er zweckgebunden einsetzen, zum Beispiel für Nahrung oder Körperpflege.

Er braucht das Auto fürs Jodeln. Durch die Gesangsproben bleibt er integriert. Wenn Sie ihm das nehmen, grenzen Sie ihn aus.
Er kann mit Kollegen fahren oder den öffentlichen Verkehr benützen.

Sozialhilfe und Auto: Blinken da bei Ihnen als SP-Politker die Warnlampen?
Nein, wir haben nicht politisch, sondern gemäss unseren Richtlinien entschieden.

Viele wollen, dass man Unterstützungsbedürftige mit Autos aus dem Verkehr zieht.
Bei uns melden sich tatsächlich immer wieder Leute, die uns kritisieren, weil Sozialhilfeempfänger eigene Fahrzeuge haben. Wir können stets nachweisen, dass wir unsere Vorgaben einhalten.

Beim aktuellen Fall besitzt der Mann einen Mittelklassewagen. Würde die Gemeinde anders reagieren, wenn er bloss einen Smart hätte?
Das glaube ich nicht. Der Unterstützte besitzt ein älteres Fahrzeug, das bloss noch wenig wert ist.

Autos nur in Ausnahmefällen erlaubt

Wer in Zollikofen Sozialhilfe bekommt, darf kein Auto haben. Die Gemeinde gewährt allerdings Ausnahmen. Den Wagen benützen können die Unterstützten

wenn die Fahrt zur Arbeit und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens zwei Stunden länger würde als mit dem Auto;

wenn der Nettoverdienst mindestens doppelt so hoch ist wie die Autokosten;

wenn die Gesundheit es erfordert. Nötig ist ein Arztzeugnis.

Erfüllen die Unterstützten diese Bedingungen, übernimmt die Gemeinde einen Teil der Autokosten. Weigert sich der Hilfeempfänger, das Auto abzugeben, kürzt der Sozialdienst die Leistungen um 100 bis 300 Franken.

Zollikofen stützt sich bei diesen Bestimmungen auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).

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Die Gemeinde hatte einem Sozialhilfebezüger ab 2008 die Leistungen stufenweise gekürzt, weil er sein Auto nicht abgeben wollte. Der Opel-Fahrer wehrte sich erfolgreich beim Regierungsstatthalter gegen diesen Entscheid (wir berichteten). Nun hat Zollikofen beschlossen, an die nächste Instanz zu gelangen, ans Verwaltungsgericht.

Zum Jodeln

Wie alt der Mann ist, welchen Beruf und Zivilstand er hat, will die Gemeinde nicht preisgeben. Immerhin ist klar, dass er dieses Fahrzeug nicht zum Arbeiten braucht, sondern unter anderem für sein Hobby, das Jodeln. Der Sozialdienst forderte ihn mehrmals auf, die Schilder abzugeben. Als er sich weigerte, kürzte die Gemeinde die Sozialhilfe. Für Regierungsstatthalter Christoph Lerch handelten die Behörden falsch. Wenn das Auto mit dem sogenannten Grundbedarf finanziert werden könne, liege «keine pflichtwidrige Verwendung von Sozialhilfegeldern vor». Zu Deutsch: Wenn er sich andernorts einschränkt, darf er das geliebte Auto behalten.

Der Sozialdienst Zollikofen ist anderer Ansicht. Wer ein Auto halte, müsse damit rechnen, noch ärmer zu werden, begründet die Gemeinde den Gang ans Verwaltungsgericht. Ein Wagen koste zu viel, mindestens 400 Franken im Monat. Dieser Betrag verschlinge rasch nahezu die Hälfte der für den Grundbedarf vorgesehenen Sozialhilfe.

Das Auto als Schuldenfalle

Wenn die Sozialhilfeempfänger Autos haben, sei die Gefahr gross, dass sie sich verschulden oder noch tiefer in den finanziellen Sumpf geraten, erklärt die Gemeinde. Um dies zu vermeiden, wären die Behörden gezwungen, Autobudgets zu erstellen. Dies könne nicht die Aufgabe der Sozialarbeiter sein.

In Zollikofen dürfen Sozialhilfebezüger prinzipiell keine Autos besitzen. Die Gemeinde gestattet allerdings Ausnahmen und übernimmt in diesen Fällen einen Teil der Fahrzeugkosten (siehe Kasten). Gemäss Sozialdienstleiter Urs Teuscher gewährt die Gemeinde bloss drei oder vier Bezügern diese Hilfe. Wie viele trotz der gekürzten Leistungen ein Auto besitzen oder dieses Fahrzeug noch nicht abgegeben haben, kann Teuscher nicht sagen. Der Sozialdienst betreut insgesamt 143 Dossiers. (tan/sda)

Erstellt: 03.09.2010, 07:43 Uhr

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13 Kommentare

Walter Krebs

03.09.2010, 12:24 Uhr
Melden

Jedes Auto kostet monatlich durchschnittlich zwischen Fr.500.- und 700.-. Anschaffung, Versicherung, Steuern, Benzin, Einstellhalle usw. Ich sehe absolut keinen Grund, warum Sozialbezüger ein Auto haben sollen. Viele Familien verzichten auf ein Auto, damit sie einigermassen anständig leben und auch ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen können. Unsere öffentlichen Verkehrsmittel sind zudem sehr gut ausgebaut. Sie sind zwar zu teuer, aber Sozialbezüger erhalten wie Asylanten Verbilligungen oder sogar Abonnemente. Walter Krebs, Bern Antworten


Soraya Moana

02.09.2010, 18:27 Uhr
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Und was ist mit Fällen welche ohne Auto gar keine neue Stelle kriegen können (Z.B. Aussendienstmitarbeiter, Chauffeure, Hebammen, Spitex ect.)? Und vergessen wir die Familien nicht! Es geht nicht, dass dann Familien diskriminiert werden. Oder gar Behinderte welche auf ihr speziell für sie umgerüstetes Auto angewiesen sind. Diese Idee ist nicht durchdacht und nicht realisierbar. Antworten



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