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Kein Auto für Sozialhilfebezüger
Aktualisiert am 03.09.2010 13 Kommentare
«Alte Wagen kosten mindestens 400 Franken»
Zum Jodeln könne der Mann auch mit dem Bus fahren, sagt Michel Cotting, SP-Gemeinderat und Zollikofer Sozialvorstand.
Herr Cotting, der Mann spart sich das Geld vom Mund ab. Was geht sein Auto die Gemeinde an?
Michel Cotting: Er dokumentiert mit einem Auto, dass er nicht bereit ist, sich aus seiner finanziellen Notlage herauszuarbeiten. Auch ein alter Wagen kostet monatlich mindestens 400 Franken. Dieses Geld sollte er zweckgebunden einsetzen, zum Beispiel für Nahrung oder Körperpflege.
Er braucht das Auto fürs Jodeln. Durch die Gesangsproben bleibt er integriert. Wenn Sie ihm das nehmen, grenzen Sie ihn aus.
Er kann mit Kollegen fahren oder den öffentlichen Verkehr benützen.
Sozialhilfe und Auto: Blinken da bei Ihnen als SP-Politker die Warnlampen?
Nein, wir haben nicht politisch, sondern gemäss unseren Richtlinien entschieden.
Viele wollen, dass man Unterstützungsbedürftige mit Autos aus dem Verkehr zieht.
Bei uns melden sich tatsächlich immer wieder Leute, die uns kritisieren, weil Sozialhilfeempfänger eigene Fahrzeuge haben. Wir können stets nachweisen, dass wir unsere Vorgaben einhalten.
Beim aktuellen Fall besitzt der Mann einen Mittelklassewagen. Würde die Gemeinde anders reagieren, wenn er bloss einen Smart hätte?
Das glaube ich nicht. Der Unterstützte besitzt ein älteres Fahrzeug, das bloss noch wenig wert ist.
Autos nur in Ausnahmefällen erlaubt
Wer in Zollikofen Sozialhilfe bekommt, darf kein Auto haben. Die Gemeinde gewährt allerdings Ausnahmen. Den Wagen benützen können die Unterstützten
wenn die Fahrt zur Arbeit und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens zwei Stunden länger würde als mit dem Auto;
wenn der Nettoverdienst mindestens doppelt so hoch ist wie die Autokosten;
wenn die Gesundheit es erfordert. Nötig ist ein Arztzeugnis.
Erfüllen die Unterstützten diese Bedingungen, übernimmt die Gemeinde einen Teil der Autokosten. Weigert sich der Hilfeempfänger, das Auto abzugeben, kürzt der Sozialdienst die Leistungen um 100 bis 300 Franken.
Zollikofen stützt sich bei diesen Bestimmungen auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).
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Die Gemeinde hatte einem Sozialhilfebezüger ab 2008 die Leistungen stufenweise gekürzt, weil er sein Auto nicht abgeben wollte. Der Opel-Fahrer wehrte sich erfolgreich beim Regierungsstatthalter gegen diesen Entscheid (wir berichteten). Nun hat Zollikofen beschlossen, an die nächste Instanz zu gelangen, ans Verwaltungsgericht.
Zum Jodeln
Wie alt der Mann ist, welchen Beruf und Zivilstand er hat, will die Gemeinde nicht preisgeben. Immerhin ist klar, dass er dieses Fahrzeug nicht zum Arbeiten braucht, sondern unter anderem für sein Hobby, das Jodeln. Der Sozialdienst forderte ihn mehrmals auf, die Schilder abzugeben. Als er sich weigerte, kürzte die Gemeinde die Sozialhilfe. Für Regierungsstatthalter Christoph Lerch handelten die Behörden falsch. Wenn das Auto mit dem sogenannten Grundbedarf finanziert werden könne, liege «keine pflichtwidrige Verwendung von Sozialhilfegeldern vor». Zu Deutsch: Wenn er sich andernorts einschränkt, darf er das geliebte Auto behalten.
Der Sozialdienst Zollikofen ist anderer Ansicht. Wer ein Auto halte, müsse damit rechnen, noch ärmer zu werden, begründet die Gemeinde den Gang ans Verwaltungsgericht. Ein Wagen koste zu viel, mindestens 400 Franken im Monat. Dieser Betrag verschlinge rasch nahezu die Hälfte der für den Grundbedarf vorgesehenen Sozialhilfe.
Das Auto als Schuldenfalle
Wenn die Sozialhilfeempfänger Autos haben, sei die Gefahr gross, dass sie sich verschulden oder noch tiefer in den finanziellen Sumpf geraten, erklärt die Gemeinde. Um dies zu vermeiden, wären die Behörden gezwungen, Autobudgets zu erstellen. Dies könne nicht die Aufgabe der Sozialarbeiter sein.
In Zollikofen dürfen Sozialhilfebezüger prinzipiell keine Autos besitzen. Die Gemeinde gestattet allerdings Ausnahmen und übernimmt in diesen Fällen einen Teil der Fahrzeugkosten (siehe Kasten). Gemäss Sozialdienstleiter Urs Teuscher gewährt die Gemeinde bloss drei oder vier Bezügern diese Hilfe. Wie viele trotz der gekürzten Leistungen ein Auto besitzen oder dieses Fahrzeug noch nicht abgegeben haben, kann Teuscher nicht sagen. Der Sozialdienst betreut insgesamt 143 Dossiers. (tan/sda/)
Erstellt: 03.09.2010, 07:43 Uhr
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13 Kommentare
@Moana: Bei einer Anstellung zählt der Führerausweis Kat. B! Aussendienst, Chauffeure und Spitex werden Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Wenn man dennoch eine Stelle findet, wo es ohne Auto nicht geht, muss eine 1-2 Monate Überganslösung möglich sein. z.b mieten, auslehnen! Und noch was: Diskriminieren sie keine Behinderte, die beziehen von der IV und leben mit einem schweres Schicksal.! Antworten
Jedes Auto kostet monatlich durchschnittlich zwischen Fr.500.- und 700.-. Anschaffung, Versicherung, Steuern, Benzin, Einstellhalle usw. Ich sehe absolut keinen Grund, warum Sozialbezüger ein Auto haben sollen. Viele Familien verzichten auf ein Auto, damit sie einigermassen anständig leben und auch ihren sonstigen Verpflichtungen nachkommen können. Unsere öffentlichen Verkehrsmittel sind zudem sehr gut ausgebaut. Sie sind zwar zu teuer, aber Sozialbezüger erhalten wie Asylanten Verbilligungen oder sogar Abonnemente. Walter Krebs, Bern Antworten
@Moana,Müller:Ich glaube Sie liegen da gewaltig falsch....Was sagen Sie einer Familie, welche hart arbeiten, alles selber bezahlen, noch nie ein Auto hatten, noch nie Ferien machen konnten, weil es nicht langt. Aber Sie bezahlen Steuern, und sie sollen dann solchen Menschen das Auto finanzieren. Ich glaube, das kann es nicht sein, es geht (muss) auch ohne, Zollikofen hat Bus, Bahn usw. Antworten
@moana und müller: sorry, aber ihr habt keine ahnung! handy ist luxus! fixanschluss reicht! oder sind sozialhilfeempfänger am schwarz arbeiten und müssen auswärts erreichbar sein? auto liegt klar nicht mehr drin! ist luxus! öv sind gut.. vorallem, wenn man in zollikofen wohnt! es wird niemand benachteiligt! als soz.empfänger hat man auch pflichten.. nicht nur die um die hohle hand zu machen! Antworten
Diese Sozialfälle und Asylantenbetreuung sollten die Gemeinden sowieso genauer unter die Lupe nehmen und vorhandene Missstände rigoros ausräumen. Zwei renovierte Gemeindewohnungen an Asylanten mit Familienanhang vergeben. Kinder mit Anhang fahren jedes Wochenende mit 3 Autos vor (wohlverstanden keine Billigwagen) und die Gemeinde drückt beide Augen zu und lässt das laufen - bitte besser hinschauen Antworten
Und wenn jemand das Auto nötig hat um einen Job zu finden? Spitex, Chauffeure, Aussendienstmitarbeiter? Es gibt Stellen welche nur vergeben werden, wenn der Bewerber ein Auto besitzt. Auch Familien dürfte man das Auto nicht abnehmen. Würde der Sozialdienst Zollikofen dafür allen Auto-enteigneten ein GA finanzieren? Sinkt ein Sozialbezüger dann nicht noch tiefer in die Sozialabhängikeit? Antworten
Morgens um Fünf Uhr 15 aufstehen, abends um 17 Uhr 30 daheim, müde von der anstrengenden Arbeit, die Post geöffnet und voll Freude die neue Steuerrechnung -zahlbar bis 11.10. durchsehen und sich riesig darüber freuen, einem armen Sozialhilfe-Empfänger mithelfen zu können, sein Auto zu finanzieren!! Da herrscht bei mir doch immer sowas von Hochstimmung..... Antworten
Und was ist mit Fällen welche ohne Auto gar keine neue Stelle kriegen können (Z.B. Aussendienstmitarbeiter, Chauffeure, Hebammen, Spitex ect.)? Und vergessen wir die Familien nicht! Es geht nicht, dass dann Familien diskriminiert werden. Oder gar Behinderte welche auf ihr speziell für sie umgerüstetes Auto angewiesen sind. Diese Idee ist nicht durchdacht und nicht realisierbar. Antworten
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Heinz Weissbaum
Am besten alle Randständigen, Ausgesteuerten, Arbeitslosen an die Wand stellen oder öffentlich publik machen! Ist das Ihre Meinung, liebe reiche Schweizer? Schon mal überlegt, dass diese Leute unverschuldet alles verloren haben? Ich gehöre auch dazu, habe durch Scheidung, Jobverlust alles verloren. Wenn ich mich anderweitig einschränke darf ich doch wohl autofahren! wirkt 100% kontraproduktiv! Antworten