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«Wir haben keine Erfahrung mit Absetzungen von Pfarrern»

Von Katharina Merkle. Aktualisiert am 28.04.2011 2 Kommentare

Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) prüft nun, ob der katholische Pfarrer Marian Miklaszewski gehen muss. Vorwürfe, auch der Kanton habe die Kirchgemeinde zu wenig über dessen Vorleben informiert, weist Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) von sich.

Der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus leitet das Amtsenthebungsverfahren.

Der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus leitet das Amtsenthebungsverfahren.
Bild: Stefan Anderegg

Zerwürfnis in Wabern

Pfarrer im Kreuzfeuer Pfarrer Marian Miklaszewski will zu den Entwicklungen nicht direkt Stellung nehmen. «Der Arzt hat meinem Mandanten Ruhe verschrieben», begründet sein Anwalt Kurt Bonaria. Miklaszewski ist zurzeit nicht in Wabern, sondern «in einer Umgebung, die ihm vollständig wohlgesinnt ist». Wo das ist, teilt Bonaria nicht mit.

Miklaszewski arbeitet seit Anfang 2009 in der katholischen Kirchgemeinde St. Michael in Wabern. Seither kam es zu neun Kündigungen. Gestern teilte die Direktion von Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) mit, dass sie das JGK- Generalsekretariat mit der Prüfung des Amtsenthebungs-verfahrens beauftragt hat. Beantragt hat die Amtsenthebung die Kirchgemeinde. Sie stützt sich auf einen Untersuchungsbericht von Anwalt Christian Hodler und Psychologin Claudia Stam. Darin werden dem Priester vor allem Führungsmängel und eine verzerrte Selbsteinschätzung vorgeworfen.

Dem Bericht ging eine Untersuchung wegen sexueller Übergriffe an einer Katechetin voraus, strafrechtlich konnte dem Pfarrer aber nichts angelastet werden. Er behauptet, stattdessen habe die Katechetin ihm einen Antrag gemacht, er habe aber abgelehnt. Bei seiner letzten Stelle in Himmelried SO war es am Schluss zu einem Zerwürfnis mit dem Kirchgemeinderat gekommen, nachträglich gab es sogar eine Anzeige wegen Veruntreuung, die mit einem Vergleich endete.

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Herr Neuhaus, schon bei der letzten Stelle in Himmelried SO waren Kirchgemeinderat und Pfarrer Marian Miklaszewski verkracht. Zwei Jahre später ist es nun in Wabern gleich weit. Warum hat der Kanton als Arbeitgeber den Kirchgemeinderat nicht vorgewarnt?
Christoph Neuhaus: Der Kanton hatte keine Kenntnisse über Probleme in Himmelried. Der Datenschutz schützt Mitarbeitende davor, dass Informationen über sie weitergeleitet werden. Deshalb ist es schwierig, eine vollkommene Transparenz zu erreichen.

Der Kirchgemeinderat hat aber das Gefühl, die Verantwortlichen von Bistum und Kanton hätten Miklaszewski nach Wabern abgeschoben, und er könne es nun ausbaden.
Diesen Eindruck habe ich nicht, und ich betone: An jedem Arbeitsplatz kann es Reibungen geben, nicht nur bei den rund 600 Pfarrern, Pfarrerinnen und Priestern im Kanton. Kirchenspezifisch besonders erlebe ich nur, dass bei Religion sofort viele Emotionen ins Spiel kommen.

Marian Miklaszewski hat gegen Ihre Direktion und Ihren kirchlichen Beauftragten Hansruedi Spichiger aufsichtsrechtliche Anzeigen eingereicht. Spichiger tritt daher nun in den Ausstand. Müsste die JGK den Fall nicht auch abgeben?
Hansruedi Spichiger war Partei, weil er an der Untersuchung in der Waberer Kirchgemeinde St.Michael beteiligt war. Daher habe ich den von ihm selber beantragten Ausstand sofort bewilligt. Ich hingegen bin nicht involviert. Ich kenne die Details des Falls nur aus den Medien. Damit liegt keine Befangenheit vor. Das Verfahren wird fair sein, dafür garantiere ich als Kirchendirektor in jedem Fall.

Das Vorgehen im Fall Miklaszewski ist ungewöhnlich. Zuerst gibt es einen Verdacht auf sexuelle Belästigung, die Mobbingstelle des Kantons wird eingeschaltet, der Verdacht lässt sich nicht erhärten, stattdessen wird ein Bericht in Auftrag gegeben, der zum Abberufungsverfahren führt, und bereits hat die Regionalkirche Inhalte des Berichts öffentlich gemacht. Miklaszewskis Anwalt bezeichnet dies als «Inquisitionsverfahren».
Der Begriff Inquisition stammt aus dem Mittelalter, als man Leute aufs Schafott schleppte. Bei uns landet aber niemand auf dem Scheiterhaufen. Es wird ein sauberes personalrechtliches Verfahren geben. Der Betroffene wird Stellung nehmen können. Die Vorgeschichte ist so nicht richtig wiedergegeben. Die Kirchgemeinde muss uns umfassend begründen müssen, warum sie will, dass der Pfarrer geht. Aber es ist eine Tatsache: Wir haben keine grosse Erfahrung mit Amtsenthebungsverfahren von Pfarrern. Seit letztem Jahr läuft dasjenige gegen den reformierten Könizer Pfarrer André Urwyler und nun dasjenige in Wabern. Vorher war es über zwanzig Jahre ruhig.

Abgesehen von der Konfession: Was ist der wesentliche Unterschied zum anderen hängigen Fall gegen den Könizer Pfarrer André Urwyler?
Bei beiden Fällen ist die Rolle des Pfarrers Kern der Auseinandersetzung. Es geht um Führungsthemen und die Art der Teamarbeit. Da sind die Ansprüche an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin heute sicher höher als früher. Aber sonst sind die beiden Fälle sehr individuell.

Wann liegen die Resultate der beiden Verfahren vor?
Ich hoffe, dass es im Fall Urwyler noch vor dem Sommer so weit ist. Schon mehrmals ist ja die Frist für Stellungnahmen verlängert worden. Im Fall Miklaszewski kann das gut bis Herbst dauern.

Wollen Kirchgemeinden ihre Pfarrer bei Differenzen gleich weghaben, wird sich der Kanton daher immer häufiger mit solchen Fällen herumschlagen müssen.
In den 250 Kirchgemeinden im Kanton Bern wird gut gearbeitet, ich stelle keine Häufung von Problemen fest. Dass aktuell gleich zwei Abberufungsverfahren gegen Pfarrer hängig sind, ist ein Zufall und kein Dammbruch. (Berner Zeitung)

Erstellt: 28.04.2011, 06:46 Uhr

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2 Kommentare

Markus Meyer

28.04.2011, 17:52 Uhr
Melden

Schade für das viele (Kirchen)-Steuergeld, das da Bach ab geht. Kirche und Staat trennen wäre das Beste! Antworten


Jürg Buchser

28.04.2011, 19:43 Uhr
Melden

Chapeau und besten Dank Herr Neuhaus, dass Sie die Sache zur Chefsache erklären und ein faires und korrektes Verfahren garantieren. Antworten



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