Wieso wurde dem Täxeler gekündet?
Der Berner Taxifahrer hält seine Kündigung für missbräuchlich. (Bild: Walter Pfäffli)
In einem Punkt waren sich alle Beteiligten einig: Der Kläger war als Fahrer eines Berner Taxiunternehmens bis vor einigen Jahren ein vorbildlicher Arbeitnehmer, bei der Kundschaft ebenso beliebt wie bei Arbeitskollegen und Vorgesetzten. Doch dann machte er sich zum Wortführer der Taxifahrer, die sich 2010 einen Nachtzuschlag ab 23 Uhr erstritten. Allerdings waren einige von ihnen mit der erzielten Übereinkunft nicht zufrieden. Sie gingen abermals vor Gericht. In der Zwischenzeit konnte mit allen Beteiligten ein Vergleich erzielt werden.
Das war vor einem Jahr. Bereits im Herbst 2010 hatte der Täxeler die Kündigung erhalten. Missbräuchlich, wie er gestern Dienstag vor der Zivilabteilung des Bezirksgerichts Bern-Mittelland erklärte. Denn ihm sei aus Rache gekündigt worden wegen seines Engagements für den Nachtzuschlag, noch dazu während das Verfahren noch gelaufen sei. Seine Arbeit habe er jederzeit ordentlich erledigt, erklärte er.
Patzige Antworten
Ganz anders tönte es jedoch auf der anderen Seite. Die Arbeitshaltung des Klägers habe dramatisch nachgelassen. Immer wieder sei es zu Arbeitsverweigerungen gekommen. Man habe nicht mehr vernünftig mit ihm reden können, auf Fragen habe er oft patzige Antworten gegeben. Öfter mal sei er unabgemeldet in die Pause verschwunden. Anweisungen habe er nach eigenem Gutdünken interpretiert, die Kündigung sei unausweichlich geworden. Von seinem arbeitsrechtlichen Engagement habe die Geschäftsleitung gar nichts gewusst – also habe man ihm auch nicht deswegen kündigen können.
Er lenkt nicht ein
Nach einer Auslegeordnung, welche gestern Dienstag den ganzen Tag dauerte, sah sich der Taxifahrer nicht nur mit Aussagen seines einstigen Arbeitgebers konfrontiert, die ihn belasteten. Auch mehrere Mitarbeiter erklärten, dass sich die Zusammenarbeit immer schwieriger gestaltete. Zu einem Vergleich mochte der Kläger dennoch nicht einlenken, es gehe ihm ums Prinzip. Der Termin für die Urteilseröffnung wird in den nächsten Tagen festgelegt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 08.02.2012, 09:09 Uhr
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