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Werkhofkauf führt vor den Richter

Von Sandra Rutschi. Aktualisiert am 27.01.2010

Mit 143 zu 131 Stimmen sagte die Gemeindeversammlung von Bolligen gestern knapp Ja zum Kauf des neuen Werkhofgebäudes. Schon jetzt ist klar, dass über den definitiven Kauf ein Richter entscheiden wird.

Schlangestehen: 288 stimmberechtigte Bolligerinnen und Bolliger kamen am Dienstag an die Gemeindeversammlung ins Reberhaus.

Stefan Anderegg

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Vor Monaten verzichtet

Dass die Hasco Suisse AG die Gewerbeliegenschaft an der Rörswilstrasse verkaufen will, weiss der Bolliger Gemeinderat seit langem. Vor Monaten ist er von der Eigentümerin darauf aufmerksam gemacht worden mit dem Hintergedanken, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Damals war von einem Kaufpreis von 3 Millionen Franken die Rede, weshalb der Gemeinderat auf den Kauf verzichtete. Am 18.Dezember 2009 schloss die Hasco einen Kaufvertrag mit der Firma Gauch Grafik AG aus Ittigen ab. Der Kaufpreis wurde auf 2,2 Millionen Franken angesetzt. Die Eigentümerin informierte die Gemeinde darüber. Darauf reagierte der Gemeinderat und wollte die Liegenschaft für ebenfalls 2,2 Millionen Franken als Werkhofgebäude erwerben. Weil das Vorkaufsrecht nach 30 Tagen abläuft und die Gemeindeversammlung deshalb nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte, hat der Gemeinderat bereits entschieden, die Liegenschaft zu kaufen. Am bisherigen Standort an der Krauchthalstrasse ist der Werkhof bloss eingemietet. Der Eigentümer dieser Liegenschaft wollte erst den Mietzins erhöhen, stellte der Gemeinde aber später bessere Bedingungen mit gleichem Mietzins in Aussicht.

Platz in Ittigen zu knapp

Die Firma Gauch Grafik AG ist seit über 35 Jahren in den Bereichen Beschriftung und Werbung tätig. Zurzeit ist sie in einem Gebäude in Ittigen eingemietet. «Aber wir haben zu wenig Platz hier», sagt Geschäftsleiter Hanspeter Hulliger. Drei Jahre lang habe die Firma deshalb nach einem neuen Gebäude gesucht. Am 18.Dezember unterzeichnete sie schliesslich einen Kaufvertrag mit der Firma Hasco Suisse AG, der Eigentümerin des Gebäudes an der Rörswilstrasse in Bolligen. Daraufhin machte der Gemeinderat von Bolligen das Vorkaufsrecht der Gemeinde geltend. «Diese Liegenschaft wäre perfekt für uns», sagt Hulliger. Deshalb kämpfe die Firma auch mit rechtlicher Hilfe darum, die Liegenschaft erwerben zu dürfen. Durch eine superprovisorische Verfügung des Kreisgerichts Schwarzenburg-Seftigen hat die Gauch AG erreicht, dass die Gemeinde vorerst nicht als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden darf (siehe Haupttext). «Wir hätten die Angelegenheit lieber anders geregelt und suchten von Anfang an das Gespräch mit der Gemeinde», so Hulliger. Die Geschäftsleitung möchte nach dem Erwerb der Liegenschaft ihr Team von heute 16 Leuten um 5 bis 10 Mitarbeiter vergrössern.

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Grossandrang gestern an der Gemeindeversammlung in Bolligen: Bereits beim Eingang standen die Leute Schlange. Im Saal des Reberhauses wurden eifrig weitere Stühle aufgestellt. Für einige der 288 Stimmberechtigten blieben trotzdem nur Stehplätze übrig. Auf der Traktandenliste stand bloss ein Geschäft: der Kauf der Gewerbeliegenschaft an der Rörswilstrasse als Werkhof. Der Gemeinderat beantragte, die Liegenschaft für 2,2 Millionen Franken zu kaufen. Weitere 400000 Franken sollte die Gemeindeversammlung für Anpassungen am Gebäude genehmigen. Der Entscheid fiel nach einiger Diskussion äusserst knapp aus: 143 Stimmberechtigte sprachen sich für, 131 gegen den Erwerb der Liegenschaft aus. Der Gemeinderat hatte diesen Kauf aus Zeitgründen bereits beschlossen.

Es kommt zum Prozess

Das Ja bedeutet, dass es zu einem Prozess mit der Firma Gauch AG in Ittigen kommt. Die Firma hat bereits einen Kaufvertrag für die Liegenschaft unterzeichnet (siehe Kasten links). Sie will vor Gericht das Vorkaufsrecht der Gemeinde anfechten. Bereits hat die Firma in einer superprovisorischen Verfügung erwirkt, dass die Gemeinde nicht als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden darf. Dies, weil die Gemeinde im vorliegenden Fall gar kein Vorkaufsrecht habe (siehe Ausgabe von gestern).

Die Gemeinde wird notfalls ebenfalls juristische Schritte einleiten. Laut Gemeindepräsident Rudolf Burger (Bolligen Parteilos) rechnet die Gemeinde mit einer Prozessdauer von einem halben Jahr bis zu anderthalb Jahren. 2012 möchte der Gemeinderat den Werkhof an die Rörswilstrasse verlegen.

Das Vorkaufsrecht war auch Gegenstand der Diskussionen von gestern Abend. Hermann Bigler war 1999, als die Gemeinde die Liegenschaft an die heutige Besitzerin Hasco Suisse AG verkaufte, Gemeindepräsident. «Wir wollten mit diesem Vorkaufsrecht Spekulationen der Hasco verhindern», sagte er an der Versammlung. Durch ein eigenes Geschäft nun die angestrebte Wirtschaftsförderung zu hemmen finde er eine falsche Strategie. «Ich kann dem nicht zustimmen.» Ein Notar betonte ebenfalls, die Gemeinde könne das Vorkaufsrecht nur bei einem Kaufbetrag von über 3,5 Millionen Franken geltend machen.

GPK votierte dagegen

Für den Gemeinderat und die knappe Mehrheit der Stimmberechtigten war der Kauf die bessere Lösung, als am heutigen Standort an der Krauchthalstrasse zu bleiben. Für die Liegenschaft an der Rörswilstrasse sprächen die Gewerbezone, das Gebäude an sich und der gute Preis. Die Liegenschaft an der Krauchthalstrasse könne zwar für 10 Jahre zum gleichen Zins wie bisher gemietet werden. Die Gemeinde müsse aber auf eigene Kosten Sanierungen vornehmen. Langfristig betrachtet sei der Kauf die bessere Lösung.

Das sah die Geschäftsprüfungskommission GPK anders. Sie empfahl, das Geschäft abzulehnen. «Der Standort an der Rörswilstrasse ist suboptimal», sagte GPK-Präsident Enrico Biaggi (Bolligen Parteilos). Die Liegenschaft sei als Werkhof zu gross und ungeeignet. Eine bessere Strategie wäre es, am bisherigen Standort zu bleiben, bis ein geeigneter Ort für einen neuen Werkhof gefunden werden könne. (Berner Zeitung)

Erstellt: 27.01.2010, 09:16 Uhr

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