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Werkhof: Gemeinde wirft das Handtuch

Interview: Peter Steiger. Aktualisiert am 24.02.2010

Die Gemeinde Bolligen verzichtet darauf, der Firma Hasco ein Haus abzukaufen und darin ihren Werkhof einzurichten. Das Risiko, den Juristenstreit um diesen Handel zu verlieren, sei zu gross, sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger.

Rudolf Burger: «Unser Werkhofprojekt war ein 
Fehlentscheid», sagt der Bolliger Gemeindepräsident.

Rudolf Burger: «Unser Werkhofprojekt war ein Fehlentscheid», sagt der Bolliger Gemeindepräsident. (Bild: Adriana Bella)

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Frustrierte Behörden, eine unnütze Gemeindeversammlung und nun doch kein Werkhof: Herr Burger, lag auf diesem Projekt ein Fluch?
Rudolf Burger: Nun ja, es stand tatsächlich nicht unter einem glücklichen Stern.

War die Lancierung ein Fehlentscheid?
Ja. Aber nachträglich ist man immer gescheiter.

Weshalb hat die Gemeinde bei diesem juristischen Powerplay um das Hasco-Gebäude den Schwanz eingezogen?
Bei der jetzt anstehenden Auseinandersetzung ist das Risiko zu gross. Wenn wir verloren hätten, wären für den Steuerzahler hohe Kosten entstanden. Wir wollten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Gemeinde Bolligen Besitzerin des Hasco-Gebäudes wird.

Auch so hat Bolligen viel Geld in den Sand gesetzt. Wie teuer ist die abgebrochene Übung?
Die eigens für dieses Geschäft einberufene Gemeindeversammlung kostete rund 15'000 Franken. Dazu kommen Anwaltshonorare von ein paar tausend Franken.

Nicht in Franken ummünzen lässt sich die Arbeit der Behörden.
Dieser grosse und jetzt unnütze Arbeitsaufwand nervt mich am meisten. Ich bin tatsächlich sehr enttäuscht.

Dies sind möglicherweise auch die Teilnehmer der Gemeindeversammlung. Die Mehrheit sagte Ja. Jetzt gibt die Gemeinde das Geschäft auf. Missachten Sie den Volkswillen?
Nein. Wir haben an der Versammlung erklärt, dass ein Prozessrisiko bestehe und dass wir diesen Prozess auch verlieren könnten.

Sie haben der Versammlung aber nicht gesagt, dass sich die Gemeinde bereits vor diesem Prozess zurückziehen könnte.
Seit der Gemeindeversammlung am 26.Januar haben sich die Voraussetzungen verändert: Die Richter haben Anfang Februar unser Gesuch abgelehnt, dass die Firma Gauch nicht ins Grundbuch eingetragen werden darf. Damit haben sich unsere Aussichten in einem juristischen Verfahren verschlechtert.

Die Knacknuss des Streits ist ein Vorkaufsrecht der Gemeinde Bolligen. Dieses greift aber nur, wenn das Haus für mehr als 3,6 Millionen Franken verkauft worden wäre. Die Firma Gauch bezahlt bloss 2,2 Millionen. Die Situation ist doch klar: Das Vorkaufsrecht gilt nicht.
Das war nicht so klar. Die Firma Gauch hat uns am 22.Dezember in einem Brief geschrieben, sie hoffe sehr, dass die Gemeinde Bolligen auf ihr Vorkaufsrecht verzichte.

Die Geschäftsprüfungskommission von Bolligen und die FDP haben von diesem Geschäft abgeraten. Müssen Sie nun diesen Politikern Recht geben?
Diese Gremien waren nicht gegen unser Projekt, weil sie die juristische Lage realistischer einschätzten. Sie bekämpften den Werkhofneubau aus finanziellen Gründen. Er war ihnen zu teuer.

Was passiert jetzt mit dem Bolliger Werkhof?
Wir haben zum Glück genügend Zeit. Der Werkhof bleibt vorläufig am bisherigen Standort an der Krauchthalstrasse. Wir sind dabei, den Vertrag mit dem Grundeigentümer Hans Fahrni neu abzuschliessen. Ein erfolgreicher Abschluss würde bedeuten, dass wir das Areal bis 2019 nutzen können. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.02.2010, 08:11 Uhr

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