Wenn die Polizei gar kein schönes Bild abgibt
Von Reto Hunziker. Aktualisiert am 29.03.2010 134 Kommentare
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Nicht verboten
Die Tätigkeit der Polizei zu filmen, ist nicht verboten: «Grundsätzlich hat jeder das Recht, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen», sagt die Anwältin Regula Bähler. «Eine Polizeiaktion ist ohne Zweifel eine allgemein zugängliche Quelle.» Allerdings können im Bildmaterial vorkommende Personen darauf bestehen, dass sie unkenntlich gemacht werden.
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Dass der «Freund und Helfer» auch mal ungemütlich werden kann, musste B.R. (Name der Redaktion bekannt) feststellen, als er im September 2009 in Bern unterwegs war. Der 25-jährige Student wurde Zeuge, wie ein Mann festgenommen wurde, der zuvor an eine Hauswand uriniert hatte. «Meinem Empfinden nach gingen die beiden Polizeibeamten ziemlich rabiat gegen den Mann vor», sagt B.R. gegenüber Bernerzeitung.ch/Newsnet. Er fand das Verhalten unverhältnismässig und beschloss, die Szene mit seinem Handy aus sicherem Abstand zu fotografieren. «Ich dachte, ich könnte dem Mann helfen, wenn er später Anzeige gegen die Polizei einreichen wollte. Ich jedenfalls hätte das getan.»
Doch seine «Hilfsaktion» schlug fehl. Als ihn einer der beiden Beamten bemerkte, kam dieser auf ihn zu und schlug ihm «mit einem kräftigen Schlag das Mobiltelefon aus der Hand». Wortlos habe es der Beamte an sich genommen und sei zurück zu seinem Kollegen gegangen. «Ich habe darauf mehrmals auf anständige Weise die Herausgabe meines Mobiltelefons verlangt», so B.R. Doch die Beamten hätten ihn einfach ignoriert.
«Ich wollte doch nur mein Handy zurück»
Stattdessen seien plötzlich zwei weitere Polizisten aufgetaucht und wollten B.R.s Ausweis und Tascheninhalt sehen. Man habe ihm «idiotisches Verhalten» vorgeworfen und ihn gefragt, was er sich eigentlich erlaube. «Dabei wollte ich doch nur mein Mobiltelefon zurück.»
Da konnte sich B.R. nicht länger beherrschen. «Ich habe einem Beamten das Gesäss entgegen gestreckt», sagt er. «Ja, ich war angetrunken. Doch die Beamten hatten es auf eine Eskalation angelegt.» Daraufhin wurde er in Handschellen gelegt und auf den Polizeiposten gebracht, wo die Fotos von seinem Handy gelöscht wurden.
Später erhielt er eine Anzeige wegen Behinderung einer Amtshandlung, Beleidigung einer Amtsperson und unanständigen Benehmens infolge Trunkenheit - und sollte eine Busse von über 1000 Franken bezahlen. «Im Polizeiprotokoll stand nichts davon, dass man mir mein Handy weggenommen hatte.» Darum hat der Student den Beschluss angefochten.
Kein Einzelfall
Auch wenn in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht: Dass Passanten hart angegangen werden, wenn sie die Polizeiarbeit dokumentieren, kommt offenbar immer wieder vor. Ähnlich wie B.R. ging es dem Journalisten C.P., der in Zürich eine Polizeirazzia beobachtete und mit dem Handy filmen wollte (Bernerzeitung.ch/Newsnet berichtete). Auch er wurde wenig zimperlich angegangen, als er das aufgezeichnete Material nicht löschen wollte. Dreieinhalb Stunden musste er in Gewahrsam verbringen. Sein Kollege, der ihm zu Hilfe eilen wollte, wurde gar von einem Polizeihund gebissen. Die Polizei löschte das Bildmaterial vom Handy. Obwohl das Filmen der Polizei-Arbeit rechtlich nicht verboten ist (siehe Box).
«Mir passierte dasselbe in Genf, als ich eine sehr unzimperliche Verhaftung filmte», schreibt auch Bernerzeitung.ch/Newsnet-Leser Oliver Scherrer. Immerhin kam er vergleichsweise glimpflich davon: Ihm wurde nur eine Busse angedroht.
«Heikle Angelegenheit»
Lässt sich die Polizei so ungern in die Karten schauen oder haben die besagten Passanten wirklich die Arbeit der Polizisten behindert?
«Für nicht involvierte Passanten, die die Vorgeschichte einer Verhaftung nicht kennen, kann manchmal der Eindruck entstehen, dass eine Festnahme ungerecht oder unverhältnismässig ist», sagt Stefan von Below von der Kantonspolizei Bern. «Normalerweise werden Passanten aber nicht einfach die Handys abgenommen.» Grundsätzlich seien sich die Polizisten gewohnt, im Fokus zu stehen. Die Beamten würden gar damit rechnen, dass sie gefilmt werden. «Das Thema kommt auch in der Ausbildung zur Sprache», so von Below.
«Die Angelegenheit ist heikel», bestätigt Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter. «Jede Kantonspolizei kann das unterschiedlich handhaben.» Grundsätzlich findet er aber: «Der Persönlichkeitsschutz muss auch für die Polizei gelten. Ich hätte es auch nicht gerne, bei meiner Arbeit ständig gefilmt zu werden.» Hofmann befürchtet, dass man der Polizei den schwarzen Peter andrehen wolle: «Hat jemand schon die Gewalt gegen Polizeibeamte gefilmt?» (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 29.03.2010, 14:52 Uhr
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134 Kommentare
@Marc Würgler: Ja, die Polizei ist das ausführende Organ - ABER: die Polizei hat sich auch ans Gesetz zu halten. Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei sind in der CH kein unbekanntes Thema (siehe mein Link von Amnesty International). Verhaftungen sind nötig aber es ist wichtig WIE man jemanden verhaftet und behandelt. Die Art der Polizeiarbeit habe ich hier in dieser Diskussion hinterfragt. Antworten
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