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Was wussten die vier Frauen des Hanfbauern?

Von Christian Liechti. Aktualisiert am 29.06.2011 2 Kommentare

Im Hanfprozess um eine Bauernfamilie aus dem Schwarzenburgerland steht für die Staatsanwaltschaft fest: Der Hanfbauer, seine beiden Schwestern, die Frau und seine Freundin arbeiteten erfolgreich als Bande zusammen.

Eine halbe Million Joints könnten aus den verkauften Hanfblüten gedreht werden.

Eine halbe Million Joints könnten aus den verkauften Hanfblüten gedreht werden.
Bild: Colourbox

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Das Regionalgericht Bern-Mittelland benötigt mehr Zeit als angenommen, um sein Urteil zu fällen. Dieses soll statt am Donnerstag erst am Freitag verkündet werden. Der neue Termin erstaunt nicht, denn das Gericht hat im Fall eines Hanfbauern aus dem Schwarzenburgerland über die Rolle von fünf Personen zu befinden. Beschuldigt werden der 53-jährige Landwirt, seine beiden Schwestern, seine damalige Frau und seine Freundin aus Thailand. Alle fünf sollen zwischen Frühjahr 2005 und Januar 2008 Drogenhanf im grossen Stil angebaut, verarbeitet und verkauft haben. Rund 400 Kilo Hanfblüten verkaufte der Bauer, weitere 400 Kilo getrocknete Stauden wollte er später verarbeiten. Insgesamt soll der Bauer durch den Drogenhandel 826'000 Franken eingenommen haben (siehe Ausgabe von gestern).

Halbe Million Joints

Die Staatsanwaltschaft ging gestern in ihrem Plädoyer von einem schweren Fall aus. Wie die Ermittlungen ergaben, könnten aus den verkauften Hanfblüten 500'000 Joints gedreht werden. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die Familienmitglieder organisiert zusammenarbeiteten und eine Bande bildeten. Zum Beispiel fürs Jäten des Hanffelds, fürs Ernten oder fürs Rüsten. Von Handlangern kann gemäss Staatsanwaltschaft keine Rede sein. Zudem sei den Beschuldigten klar gewesen, dass es sich bei den Pflanzen um Drogenhanf handelte. Dem Bauern und seinen Frauen wird auch Geldwäscherei im grösseren Stil vorgeworfen. Wie ein Hund seine Knochen – so die Staatsanwaltschaft – sollen sie das Drogengeld im eigenen Garten vergraben haben.

Folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, müssen die Familienmitglieder mit unterschiedlich hohen Strafen rechnen. Für den Hanfbauern, den Kopf der Bande, ist eine Strafe von 29 Monaten gefordert. Für die beiden Schwestern sind es immer noch 15 respektive 23 Monate. Der Ex-Frau und der damaligen Freundin drohen Strafen von 19 und 21 Monaten. Das ist jedoch noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft verlangt von den Beschuldigten weiter, dass sie die aus dem Drogenhandel erzielten Erträge zurückbezahlen. Im Fall des Bauern sind es rund 340'000 Franken. Auf die beiden Schwestern könnten Forderungen von circa 130'000 Franken zukommen.

Grosse Unterschiede

Die fünf Verteidiger beurteilten die Schuld ihrer Klienten teilweise komplett anders. Der Bauer ist geständig und soll mit 24 Monaten bedingt bestraft werden, fordert sein Verteidiger. Den Erlös aus dem Drogenverkauf korrigierte der Jurist nach Abzug aller Produktionskosten massiv nach unten. Statt 340'000 (Staatsanwaltschaft) habe er lediglich 161000 Franken erwirtschaftet.

Die Verteidiger der Schwestern, der Ex-Frau und der damaligen Freundin wehrten sich gegen die Anschuldigung, dass ihre Klientinnen beim Verkauf von Hanfpflanzen und Hanfblüten mitgearbeitet haben sollen. Sie hätten keine Entscheide getroffen und lediglich auf dem Bauernhof mitgearbeitet.

Die Verteidigung der Ex-Frau warf dem Untersuchungsrichter und der Staatsanwaltschaft vor, den Fall ungenau abgeklärt und die Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Die Ex-Frau habe nicht gewusst, wozu der Hanf verwendet wurde. Sie sei wegen der neuen Freundin an der Seite ihres Mannes schliesslich nur noch auf dem Hof geduldet gewesen.

Gar ein Freispruch fordert der Verteidiger der ältesten Schwester des Hanfbauern. Ihr könne nicht nachgewiesen werden, dass sie vom Drogenhanf wusste. Sie habe anfänglich zwei Flaschen Hanföl aus eigener Produktion erhalten, um ihr Kopfweh zu kurieren. Zudem habe sie das Geld, 30000 Franken für Hausarbeiten, im Schliessfach einer Bank deponiert, weil sie in einer Ehekrise steckte. (Berner Zeitung)

Erstellt: 29.06.2011, 07:08 Uhr

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2 Kommentare

marlon werner

29.06.2011, 09:20 Uhr
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ja genau, es wusste ja keine(r) der beteiligten, dass sie was illegales machen. es ging doch vorallem darum, skrupellos gross geld zu machen, da vergisst man(n) halt oft. ich hoffe, dass sie alle die möglichst höchste strafe erhalten und es so auch abschreckend auf andere bauern wirkt, die einfach munter weiter ihr illegales unwesen treiben und noch mit subventionen durch uns gesponsert werden. Antworten



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