Warum Zwang von oben für die Fass-Bar heilsam war
Von Christoph Aebischer. Aktualisiert am 18.01.2012 2 Kommentare
Dank André Brechbühl hat sich die Situation rund um die Fass-Bar beruhigt. Mit den verordneten Zwangsmassnahmen kann er leben. (Bild: Urs Baumann)
Antrag auf Massnahmen in der Reitschule
Trotz Ermahnungen kommt es im Kulturzentrum Reitschule immer wieder zu Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz. Am 15. November hat das städtische Polizeiinspektorat beim Regierungsstatthalter Antrag auf Verwaltungs-zwangsmassnahmen beim Gastrobetrieb Reitschule gestellt.
Dies ging aus der Antwort des Gemeinderats auf eine Interpellation von FDP-Stadtrat Alexander Feuz hervor. Feuz ist mit den Antworten nicht zufrieden. Einige Fragen seien gar nicht beantwortet worden. Und von einer Gleichbehandlung der Betriebe, wie der Gemeinderat schreibe, könne nicht die Rede sein. Die Stadt müsse die Verträge mit den bisherigen Betreibern der Reitschule künden. Ein neuer Vertragspartner müsse Gewähr bieten, dass hier kein rechtsfreier Raum geduldet werde.
Vor allem eines stört Feuz: dass der Gemeinderat nur zwei Tage später, am 17.November, als im Stadtrat der Leistungsvertrag behandelt wurde, nicht über den Antrag auf Zwangsmassnahmen informierte. «Das wurde bewusst verschwiegen», so Feuz.
Dass der Gemeinderat nicht informierte, entspricht allerdings dem Prinzip der Gewaltenteilung. Beim Antrag des Polizeiinspektorats handelt es sich laut Martin Albrecht, Generalsekretär der städtischen Sicherheitsdirektion, um eine Amtshandlung im Rahmen des Vollzugs des Gastgewerbegesetzes. Die Umsetzung habe politikunabhängig in einem juristischen und rechtsstaatlichen Verfahren zu erfolgen. Über solche Amtshandlungen werden Gemeinde- und Stadtrat deshalb in der Regel nicht informiert. Vom Antrag erfuhr der Gemeinderat erst nach dem 1.Dezember, also nachdem Feuz den Vorstoss eingereicht hatte.wrs
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Die Fronten waren verhärtet. Anwohner und Betreiber der Fass-Bar an der Gerechtigkeitsgasse 49 in der Stadt Bern piesackten sich, wo es ging. Dann verordneten die Behörden Zwang: Keine Überzeitbewilligungen mehr, keine After-Hours und Security am Eingang des Kellerlokals. Solche oder ähnliche Zwangsmassnahmen beantragt die Stadt auch für das Kulturzentrum Reitschule (vergleiche Box).
Jene bei der Fass-Bar hatten Folgen: Der Betreiber strich die Segel und verschacherte die Bar an André Brechbühl. Der 28-jährige Elektriker aus dem Emmental erfüllte sich einen lang gehegten Wunsch und landete unvorbereitet in einem Wespennest: «Ich wusste nichts von der Vorgeschichte», sagt er rückblickend. Mit seiner aufrichtigen Art holte er sich den Goodwill der Hausbesitzer und der Nachbarn zurück. Mittlerweile machte der Regierungsstatthalter gar einen Teil der Zwangsmassnahmen rückgängig. «Wir können nun wieder 24 Mal pro Jahr bis um halb vier Uhr morgens geöffnet haben», erzählt Brechbühl, das sei wichtig für einen rentablen Betrieb. Mit den anderen beiden Einschränkungen kann er leben: «After-Hours gehören nicht hierhin», ist er überzeugt. Und den Sicherheitsdienst löst er, indem eine Person mehr arbeitet. So kann er selber oben auf der Gasse für Ordnung sorgen. Und die ist ihm wichtig. Um den frischen Wind, der im Lokal seit 2009 weht, auch augenfällig zu machen, hat Brechbühl den Namen des Lokals zu «die neue Fass-Bar» modifiziert.
Keine Reklamationen mehr
Brechbühl setzt aufs Gespräch und hat damit Erfolg. Das hat auch die städtische Orts- und Gewerbepolizei gemerkt: «Seit anderthalb Jahren habe ich in diesem Dossier keinen Eintrag mehr», sagt deren Leiter Marc Heeb. Für ihn ist dies ein positives Beispiel, wie mit gezielten Zwangsmassnahmen eine unbefriedigende Situation entschärft werden konnte. «Durchschnittlich ein Mal pro Woche», schätzt Heeb, liege ein solcher Fall auf seinem Tisch. Dies bei fast 700 Gastgewerbebetrieben auf dem Stadtgebiet.
Tatsächlich führten solche Konflikte wie jener in der Fass-Bar häufig zum Abgang des Wirts. Sanktionen helfen gemäss Heeb, eine verfahrene Situation wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Der Katalog an Massnahmen sei sehr breit und die Verhältnismässigkeit müsse gewahrt bleiben. Begonnen wird also mit «humanen Einschränkungen», wie Heeb betont. Sie könnten sehr gezielt ausgesprochen werden und von der Schliessung eines Fensters, der zeitweiligen Einschränkung des Alkoholausschanks bis hin zum Betriebsverbot reichen. Verwaltungszwangsmassnahmen, wie das Instrument korrekt heisst, würden aber erst als Ultima Ratio ergriffen; dann nämlich, wenn mehrmaliges Ermahnen nichts gefruchtet hat.
Stolz auf das Erreichte
Bei Fass-Bar-Inhaber Brechbühl ist das überflüssig. Er ist stolz auf das Erreichte: «Unsere Musikanlage ist nicht plombiert so wie in anderen Bars.» Das wertet er als Vertrauensbeweis. Nun wollen die Behörden den Weg, der hier zum Erfolg geführt hat, auch bei der Reitschule beschreiten. (Berner Zeitung)
Erstellt: 18.01.2012, 06:29 Uhr
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2 Kommentare
Der letzte Satz, Herr Aebsicher, kann nur sarkastisch gemeint sein. Das würde ja bedeuten, dass eine Mehrheit im Gemeinderat sich plötzlich für einen harten Kurs - mit Konsequenzen - einsetzen würde. Anzeichen dafür gibt es leider keine. Was der Polizeidirektor im Alleingang bewältigen kann, haben wir beim BKW-Camp ja gesehen. Die volle Härte des Gesetzes gilt für Crepiers und Otto-Normalbürger Antworten
Wenn es als Erfolg gewertet wird, dass den Lokalen die Überzeitsbewilligungen entzogen wird, dann gute Nacht Stadt Bern! Und zwar um 00:30!
Ich hoffe einfach, dass sich die verantwortlichen Personen bewusst sind, dass eine Reduktion der Öffnungszeiten bei der Reitschule zu Lärm bei anderen Lokalen führt. Wer dies nicht glaubt, kann die Thuner fragen, wie es ihnen nach der Selve-Schliessung geht
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