Unterschriftensammler am Buskers abgeführt
Aktualisiert am 14.08.2011 19 Kommentare
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Am Freitag während des Strassenmusikfestivals Buskers, sammelten die GSoA, die Jungen Grünen und die Junge Alternative JA! beim Eingang zur Münstergasse Unterschriften für diverse Initiativen. Kurz vor 20 Uhr wurden die Sammler von der Polizei dazu aufgefordert, die Sammelaktion sofort abzubrechen, so Stefan Dietiker, Sekretär der GSoA. Die Aufforderung sei durch eine handschriftliche Verfügung auf einem Couvert unterstrichen worden.
Weil ein GSoA-Aktivist anschliessend alleine mit einem Klemmbrett immer noch am gleichen Standort weitersammelte, wurde dieser für eine Personenkontrolle abgeführt und erhielt eine Verfügung, teilt die Polizei mit. Auch Stefan Dietiker, Sekretär der GSoA, welcher den Aktivist auf den Polizeiposten begleitete erhielt laut seiner Aussage die selbe Verfügung. «Auf dem Polizeiposten wurden wir nie darüber informiert, wieso der Aktivist verhaftet wurde, zudem mussten wir uns beide nackt ausziehen, auch die Begründung hierfür blieb aus».
Sicherheitsproblem und normaler Ablauf einer Personenkontrolle
«Die Veranstalter des Buskers haben uns kontaktiert und auf das Sicherheitsrisiko aufmerksam gemacht», teilt Daniela Sigrist von der Kantonspolizei Bern auf Anfrage von bernerzeitung.ch mit. «Denn beim Standort, wo die Passanten um ihre Unterschrift gebeten wurden, befanden sich sehr viele Leute, zudem waren die Platzverhältnisse wegen der Baustelle beschränkt, was zu einem Sicherheitsproblem hätte führen können», so Sigrist weiter, «dazu hätten die Aktivisten noch mit Infrastruktur den Weg versperrt».
Obwohl mehrere Male das Gespräch gesucht und die Unterschriftensammler gebeten wurden, ihre Sammlung woanders fortzusetzen, sammelte ein Aktivist weiter Unterschriften. Dieser wurde in der Folge für eine Personenkontrolle mitgenommen, erklärt Sigrist. Stefan Dietiker ist laut seiner und der Aussage der Polizei, freiwillig mitgegangen. Darum hätte er jederzeit wieder gehen können. Bei den Kontrollen muss zum Schutz unserer Mitarbeiter und zum Schutz der Personen sichergestellt werden, dass die Personen keine gefährlichen und verbotenen Gegenstände auf sich tragen, erklärt Sigrist. Trotzdem haben sich Dietiker und der Aktivist eine juristische Hilfe beigezogen, «wir werden in den kommenden Tagen unser weiteres juristisches Vorgehen überprüfen», so Dietiker.
Empörung über das Vorgehen
Wie die GSoA, die Jungen Grünen und die JA! in einer Mitteilung schreiben, sind sie empört über die massive Missachtung der politischen Rechte und das unverhältnismässige Vorgehen der Polizei. «Das Buskers befindet sich auf städtischem, öffentlichem Grund, darum muss das Sammeln von Unterschriften auch am Buskers erlaubt sein.»
Sie seien jedoch nicht nur enttäuscht über das undemokratische Verhalten der Polizei, sondern auch über die Tatsache, dass das Buskers-OK anscheinend der Polizei den Auftrag gegeben habe, Unterschriftensammelnde wegzuweisen, schreiben sie in der Medienmitteilung weiter. «Es kann nicht sein, dass Privatveranstaltende darüber entscheiden, was im öffentlichen Raum erlaubt ist und was nicht.»
Die Polizeiaktion in der Altstadt von Bern und das Vorgehen der Organisatoren sei leider kein Einzelfall. Bereits während des ganzen Sommers seien Unterschriftensammler von unterschiedlichen Stadtfesten und Festivals weggeschickt worden. Dies obwohl es sich um öffentlichen Raum handelte, so die GSoA weiter.
Verbote und Wegweisungen gefährden die Demokratie?
Für die drei Parteien ist klar, dass die momentane Tendenz zu vermehrten Verboten und Wegweisungen die direkte Demokratie massiv gefährde. «Es darf nicht sein, dass es bald nur noch für milliardenschweren Parteien möglich ist, dank Postversand in alle Haushalte, die nötigen Unterschriften zu sammeln und Initiativen einzureichen», so die Parteien.
Die Stadträtinnen Lea Bill und Aline Trede wollen mit einem Vorstoss dafür sorgen, dass die Kantonspolizei Bern die Weisung erhalte, die rechtlichen Grundlagen einzuhalten.
(aw/pd)
Erstellt: 14.08.2011, 16:05 Uhr
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19 Kommentare
Die rechtliche Ausgangslage ist glasklar: Einzelpersonen und kleine Gruppen dürfen auf öffentlichem Grund für politische Unterschriften sammeln ohne dass sie dafür eine Bewilligung benötigen. Dies hat das Bundesgericht zuletzt im Jahr 2009 bestätigt, als es ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts stützte. Dieses hatte Einschränkungen des Sammelrechts durch die Stadt St. Gallen aufgehoben. Antworten
Ich habe die Verhaftung selber beobachtet. Es ist schlicht eine Lüge, dass irgendwelche Sicherheitsbedenken der Grund für die Verhaftung waren. Es hatte bei der Münstergasse zu jeder Zeit mehr als genug Platz für die Unterschriftensammler. Das Vorgehen der Polizei war äusserst unprofessionell. Es kann nicht sein, dass sie ihre persönliche politische Einstellung mit ihrer Arbeit vermischen. Antworten
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