Trotz negativem Entscheid: Die Hälfte der Asylsuchenden bleibt jahrelang hier
Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 14.04.2011 3 Kommentare
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Frau Ransberger, ist der kantonale Migrationsdienst zu lasch?
Claudia Ransberger: Nein, sicher nicht.
Der uns vorliegende Fall des Nigerianers O. L. lässt diesen Schluss aber zu. Oder wie erklären Sie, dass der Mann trotz negativem Asylentscheid acht Jahre in der Schweiz bleiben konnte?
Zu einem Einzelfall kann ich keine Stellung nehmen.
Immer wieder werden Fälle von Asylsuchenden publik, die trotz negativem Entscheid jahrelang hierbleiben. Wie kommt das?
Dies ist in etwa der Hälfte der Fälle so. Dazu können lange Beschwerdeverfahren oder langwierige Identitätsabklärungen führen. Andere Gründe können fehlende Rückreisemöglichkeiten sein oder, was auch immer wieder vorkommt, dass jemand während des Verfahrens für längere Zeit untertaucht.
Weshalb nehmen Sie abgewiesene Asylsuchende nicht in Ausschaffungshaft?
Immerhin handelt es sich dabei um einen Freiheitsentzug. Wir dürfen dieses Mittel nur dann anwenden, wenn es angemessen ist. Dies überprüft in jedem Fall ein Richter.
Wann ist die Ausschaffungshaft gerechtfertigt?
Wenn jemand die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört, bei schwerwiegenden Delikten und auch bei absolut unkooperativem Verhalten. In manchen Fällen reicht auch der Verdacht, dass sich jemand durch Untertauchen der Ausschaffung entziehen will.
Ist es die Ausnahme oder eher die Regel, dass Asylsuchende bei der Klärung ihrer Identität nicht kooperieren?
Dies hängt stark von ihrer Herkunft ab. Bei Asylsuchenden aus westafrikanischen Ländern ist in der Regel eine Abklärung der Identität nötig. Weil die Leute nicht kooperieren, ist die Abklärung oft langwierig. Aber auch die Verhandlungen mit den Behörden dieser Länder sind nicht immer einfach.
80 Prozent der Asylsuchenden, deren Gesuch abgelehnt wurde, erheben Einspruch – wer finanziert das?
Grundsätzlich die Asylsuchenden selber. Das Bundesverwaltungsgericht fordert für das Eintreten auf eine Beschwerde einen Kostenvorschuss von 1500 Franken. Der wird den Asylsuchenden häufig von Familienmitgliedern oder Freunden vorgeschossen. Gleichzeitig beantragen sie die unentgeltliche Prozessführung, welche erfahrungsgemäss fast immer gewährt wird. Insofern müssen die Asylsuchenden «nur» den Kostenvorschuss finanzieren. Die Anwaltskosten werden über die unentgeltliche Prozessführung gedeckt.
Wer zahlt bei einem Strafprozess?
In diesem Fall haben Asylsuchende Anrecht auf unentgeltliche Prozessführung – das heisst, der Staat kommt für den Verteidiger auf.
Ist es üblich, dass straffällige Asylsuchende Rückkehrhilfe bekommen?
Eine Rückkehrhilfe von bis zu 1000 Franken ist akzeptabel, weil sich die Person längere Zeit in der Schweiz aufgehalten hat und bereit ist, mit dem Geld selbstständig zurückzureisen. So können weitere Tage in Ausschaffungshaft oder ein kostspieliger Sonderflug gespart werden.
Wie hoch ist die Rückkehrhilfe normalerweise?
Das ist individuell. Personen, die hier nie straffällig wurden und die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können ein Projekt erarbeiten, das vom Bundesamt für Migration mit bis zu 6000 Franken unterstützt wird. Weiter gibt es die medizinische Rückkehrhilfe für Schwerkranke. Diese stellt sicher, dass die Leute die nötigen Medikamente bekommen. Die Rückkehrhilfe ist sehr individuell auf die Bedürfnisse der Leute abgestützt.
Kürzlich haben sich Organisationen wie Amnesty International dafür gewehrt, dass abgewiesene Asylbewerber in Nothilfezentren auch ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe erhalten.
In diesen Zentren gibt es niemanden, dem die Versorgung verweigert wird. Was medizinisch notwendig ist, wird gewährt. Der Entscheid liegt beim behandelnden Arzt.
Claudia Ransberger ist Chefin der Dienststelle Ausreise beim Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern. (Berner Zeitung)
Erstellt: 14.04.2011, 10:09 Uhr
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3 Kommentare
Trotz negativem Entscheid: Die Hälfte der Asylsuchenden bleibt oft jahrelang hier....und fördert die Asylindustrie. Wir Schweizer halten uns eigentlich sonst für recht klug, überlegt und besonnen. In Wahrheit scheint es kaum dümmer gehen zu können. Antworten
SF hat einen Dok-Film ausgestrahlt. Die junge Frau hat ihr Projekt (Hochzeitskleider vermieten) nie verwirklicht. Die Kleider hat sie verkauft, im "Laden" grösse kl. Kiosk (angebl. Miete 70.-- !!!) verkauft sie Zahnpasta und Papiertaschentücher, die sie sich aus CH schenken lässt. Sie hat eine Angestellt, selber tut sie nichts. Das Geld fürs Projekt habe man ihr gestohlen !!!! Antworten
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