Treuhänder darf wieder arbeiten
Von Jürg Steiner. Aktualisiert am 20.09.2010 1 Kommentar
Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) wird den Ruf nicht los, an bürokratischem Übereifer zu leiden. Das Kontrollorgan amtet seit 2008 und ist administrativ dem Departement von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) unterstellt. Die RAB entscheidet, wer als Revisor oder Revisionsexperte auf dem Milliardenmarkt der Wirtschaftsprüfung zugelassen wird – und wer nicht. Die RAB war nach den Bilanzfälschungsskandalen vor zehn Jahren in den USA aufgebaut worden, um in der Schweiz vor allem die grossen, staatlich beaufsichtigten Revisionsgesellschaften zu kontrollieren.
Kritiker sagen jetzt aber, dass die RAB einen exzessiven juristischen Formalismus pflege, welcher kleine Revisionsunternehmen vom Markt verdränge.
Die militant argumentierende «Schutzvereinigung gegen die Willkür der RAB» des renommierten Basler Treuhänders Bernhard Madörin spricht von landesweit über 2000 kleinen Revisionsfirmen, denen die RAB keine Zulassung mehr erteilt hat. Damit wechsle ein Auftragsvolumen von mehreren Hundert Millionen Franken von kleinen Revisoren zu grösseren Marktplayern. Eine Schätzung, die von der RAB selber in Abrede gestellt wird.
Gericht korrigiert RAB
Unbestreitbar ist allerdings, dass das Bundesverwaltungsgericht das Vorgehen der RAB verschiedentlich korrigiert hat. Jetzt auch in einem Fall, den diese Zeitung vor einigen Monaten ausführlich dokumentierte: Dem erfahrenen Münsinger Treuhänder Ernst J.Schneiter, Geschäftsführer der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft Zenith AG, hatte die RAB die Zulassung verweigert, weil er seit seinem Universitätsabschluss 1978 angeblich zu wenig Praxisjahre nachweisen konnte. Und er habe seine Arbeit nicht mindestens ein Jahr unter der Aufsicht einer ihm vorgesetzten Person ausgeführt – was de facto unmöglich war, da er seit 1991 selber der Chef seiner Firma in Münsingen ist.
Nach einer dreijährigen juristischen Auseinandersetzung mit der RAB, die Schneiter als «kafkaeske Schikane» bezeichnet, hat das Bundesverwaltungsgericht nun verfügt, ihn doch als Revisor zuzulassen. Ende gut, alles gut, könnte man meinen.
Niemand ist schuld
Aber Schneiter, der inzwischen eine «Berner Anlaufstelle für RAB-Opfer» gegründet hat, ist nach wie vor erzürnt. Die Entschädigung, die er erhält, beträgt bloss 3000 Franken. Das reiche bei weitem nicht, Anwalts- und sonstige Kosten zu decken, was er als besonders stossend empfindet, weil das Versagen der RAB und in einem ersten Urteil auch des Gerichts offensichtlich und nun anerkannt sei. Beide Instanzen haben in ihren Beurteilungen zehn Jahre ausgewiesene Fachpraxis sowie zahlreiche öffentliche Handelsregistereinträge bei Schneiter einfach übersehen.
Jetzt korrigiert das Bundesverwaltungsgericht diese schweren Unterlassungen zwar, aber ohne jemanden für die Fehler verantwortlich zu machen. Die Kosten für die Fehler von RAB und Justiz trägt Schneiter fast alleine. «Ein Justizskandal», sagt Schneiter, zumal wichtige Rechtsfragen nach wie vor unbeantwortet bleiben. Dieser Fall wird den Ruf der RAB kaum verbessern. Inzwischen sind SVP-Parlamentarier auf die Aufsichtsbehörde aufmerksam geworden. Sie wollen deren Gebaren jetzt mit Vorstössen im Nationalrat zum Thema machen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 20.09.2010, 07:29 Uhr
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