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TCS-Beschwerde abgewiesen

Von Laura Fehlmann. Aktualisiert am 29.05.2009

Wieder eine Schlappe für den TCS: Nach der Baudirektion weist auch der Regierungsrat die Beschwerde gegen Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Münsingen ab. Der TCS bleibt bei seiner Haltung: Kein Tempo 30 in Durchgangsstrassen.

Schluss mit Staus. Der Verkehr soll langsam, aber stetig durch Münsingen fliessen. Dies findet auch der bernische Regierungsrat.

Andreas Blatter

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Tempo 30, damit der Verkehr langsam, aber stetig durch Münsingen rollt. Zwei Einwohner sowie der Touring Club der Schweiz (TCS) hatten gegen die geplante Tempo-30-Zone auf Münsingens Hauptverkehrsader Beschwerde eingereicht. Diese ist im August 2007 von der kantonalen Baudirektion abgewiesen worden (wir berichteten). Der TCS zog die Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Bern weiter. Dieser hat die Beschwerde nun abgewiesen.

Sicherheit für alle

Die Ortsdurchfahrt Münsingen könne nicht allein auf ihre Durchgangsfunktion für den motorisierten Verkehr reduziert werden, begründet der Regierungsrat seinen negativen Entscheid. Als Hauptgeschäftsbereich eines Regionalzentrums komme dem Strassenabschnitt ein «stark siedlungsorientierter Charakter zu». Deshalb sei eine Lösung anzustreben, welche die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer verringere. Eine tiefe Höchstgeschwindigkeit könne hier sehr wohl einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Da in Münsingen in nächster Zeit weder eine Entlastungsstrasse noch ein neuer Autobahnanschluss realisierbar sei, erweise sich das vorliegende Sanierungsprojekt als notwendig und zweckmässig, gelangt der Regierungsrat zum Schluss. Er betont: «Dieser Beurteilung steht auch der Beschluss des Grossen Rates vom 28.Januar 2008 nicht entgegen.» Der Grosse Rat hatte den Verpflichtungskredit zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen zurückgewiesen, verbunden mit dem Auftrag an die Planungsbehörde, den Strassenplan teilweise zu überarbeiten.

Tempo-30-Zone verkürzt

Nach der Rückweisung im Grossen Rat hat der Münsinger Gemeinderat Parteien und Interessenvertreter zu einem runden Tisch eingeladen. «Da hat man mit einer verkürzten Tempo-30-Zone eine mehrheitsfähige Lösung gefunden», sagt der zuständige Gemeinderat Hansruedi Schönenberg (FDP). Man einigte sich auf Folgendes: Anstatt durch die ganze Ortsdurchfahrt müsste nur noch zwischen Käserei und Klösterli Pub mit 30 km/h gefahren werden. Diese Änderung hätte den Vorteil, dass das Projekt Ortsdurchfahrt nicht grundlegend geändert werden muss. «In dieser Form haben wir es nun dem kantonalen Tiefbauamt eingereicht und warten auf Bescheid», so Schönenberg. Er hofft, dass das Verkehrsberuhigungsprojekt noch in diesem Jahr vor den grossen Rat kommt und den geplagten Münsinger ein bisschen Ruhe verschafft. «Das hängt aber auch vom TCS ab. Zieht der die Beschwerde weiter, ist die Regierung nicht bereit, das Kreditbegehren vor Erledigung der Einsprache nochmals dem Grossen Rat zu unterbreiten.»

Aus diesem Grund werde der Gemeinderat in einem nächsten Schritt nicht nur mit der kantonalen Baudirektion, sondern auch mit dem TCS das Gespräch aufnehmen.

TCS prüft Weiterzug

«Der Entscheid des Regierungsrates liegt uns noch nicht vor. Deshalb ist auch kein eingehender Kommentar möglich», sagt Jean-Marc Fries, Geschäftsführer des TCS Bern-Mittelland. An der Haltung des TCS ändere sich aber grundsätzlich nichts. «Tempo-30-Zonen wurden für Wohnquartiere konzipiert, nicht für Hauptverkehrsachsen.» Deshalb werde man einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht prüfen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 29.05.2009, 08:10 Uhr


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