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Streit um YB-Vermarktung landet nochmals vor Gericht
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Das Handelsgericht bestimmte im März des vergangenen Jahres, die Stade de Suisse Wankdorf Nationalstadion AG müsse der Zürcher Firma 1,1 Millionen Franken Schadenersatz bezahlen. Dies, weil die Berner den Zürchern den langjährigen YB-Vermarktungsvertrag ohne ausreichenden Grund vorzeitig gekündigt hätten.
Laut dem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts muss nun das bernische Handelsgericht den Schadenersatz erneut berechnen. Die Vorinstanz habe den Schaden nicht nach den zutreffenden Rechtsgrundsätzen ermittelt.
Das Bundesgericht bestätigt aber die Vorinstanz im wesentlichen Punkt: Für die vorzeitige Auflösung des Vermarktungsvertrags fehlte der darin vermerkte wichtige Grund. Mit anderen Worten war die vorzeitige Auflösung des Vertrags unzulässig. Die Gerichtskosten von 15'000 Franken erlegt das Bundesgericht den beiden Parteien je zur Hälfte auf.
Zweiter Vetrag
Die V&F AG war seit 2003 für die Vermarktung des BSC Young Boys zuständig. Einen ersten Vertrag kündigte die Stade de Suisse AG im Jahr 2005, gab aber den Zürchern im Jahr 2006 mit einem abgeänderten Vermarktungsvertrag eine zweite Chance.
Diesen zweiten, bis Ende Saison 2009/10 geltenen Vertrag kündigte die Stade de Suisse AG im Frühling 2007, worauf die V&F AG Schadenersatz forderte. Sie erhält nun für die Saison 2007/08 Geld, kündigte aber seinerzeit auch an, für die weiteren Saisons Forderungen zu erheben. Wie es darum steht, ist unklar.
Stade de Suisse-Geschäftsführer Stefan Niedermaier sagte vergangenes Jahr nach Bekanntwerden des Urteils des bernischen Handelsgerichts, sein Unternehmen sei davon nicht ganz überrascht. Die Stade de Suisse AG habe entsprechende Rückstellungen vorgenommen.
Es sei aber richtig gewesen, den Vertrag im Jahr 2007 vorzeitig zu kündigen. «Ohne Kündigung wären wir nicht da, wo wir jetzt sind». (rdb/sda)
Erstellt: 08.02.2010, 12:08 Uhr
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