Stadträte kämpfen für Crêpier
Von Tobias Habegger. Aktualisiert am 15.12.2011 2 Kommentare
Wer in den nächsten Tagen bei Rucci-Crêpes auf dem Bärenplatz eine Omelette kauft, wird beim Einkassieren eventuell um eine Spende gebeten. Crêpier Roger Christeller sammelt Geld für den Gang vors Bundesgericht in Lausanne. Dort will er gegen die Mehrweggeschirrpflicht für Take-Away-Stände in der Stadt Bern kämpfen. Denn diese gilt seit dem jüngsten Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern neben Grossveranstaltungen auch für einzelne Verkaufsstände auf öffentlichem Grund. Dies, obschon im Abfallreglement der Stadt Bern explizit steht, die Mehrwegpflicht gelte für «Veranstaltungen» (wir berichteten).
Reglement präzisieren
Unterstützung erhält Roger Christeller aus dem Berner Stadtrat. Die FDP-Fraktion reicht heute eine Motion ein. Darin fordert sie den Gemeinderat auf, die Ausweitung der Mehrwegpflicht durch die Gewerbepolizei «per sofort und bis auf weiteres zu stoppen».
Die Ausweitung der Mehrwegpflicht auf Kleingewerbler und Marktfahrer widerspreche der im Herbst 2005 vom Stimmvolk abgesegneten Idee des Abfallreglements, sagt Motionär und FDP-Stadtrat Bernhard Eicher. «Die Regelung wurde eindeutig für Grossveranstaltungen wie das Gurtenfestival oder Feste auf dem Bundesplatz gemacht», sagt Eicher. Eine weitere Forderung seiner Motion lautet, das Abfallreglement zu präzisieren. So soll die Mehrwegpflicht explizit nur an «Grossveranstaltungen» gelten. Zudem soll im Text definiert werden, was unter Grossveranstaltung zu verstehen ist.
Stadträte spenden
Die beiden Motionäre, Bernhard Eicher und Alexandre Schmidt, spenden ihr Stadtratssitzungsgeld von heute Abend, um den Crêpier für den Gang vors Bundesgericht zu bestärken. «Die Gewerbepolizei legt dem Kleingewerbe Steine in den Weg», sagt Eicher. (Berner Zeitung)
Erstellt: 15.12.2011, 06:59 Uhr
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2 Kommentare
Was leider offensichtlich weder der Verfasser dieses Artikels noch Herr Christeller selber noch Herr Eicher wissen oder wahrhaben wollen, ist dass er seinen Stand auf einem Markt betreibt. Und ein Markt ist gemäss Marktreglement eine Verkaufsveranstaltung. Antworten
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