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«Sprachirrsinn»: «Muss jetzt auch die Herrengasse umbenannt werden?»

Aktualisiert am 07.06.2010 39 Kommentare

Die Berner Regierung verlangt in einem Sprachleitfaden geschlechtsneutrale Formulierungen. Nun kritisiert die FDP in einer dringlichen Interpellation das Vorhaben - mit leicht spöttischem Unterton.

Das Aus für die Herrengasse? Müssen in Bern auch Strassennamen umbenannt werden?

Das Aus für die Herrengasse? Müssen in Bern auch Strassennamen umbenannt werden?
Bild: js

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Hat die dringliche Interpellation eingereicht: FDP-Stadtrat Philippe Müller. (Bild: Stefan Anderegg)

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Die Stadtberner Regierung will mit einem neuen Sprachleitfaden geschlechtsneutrale Ausdrücke einführen. Fussgängerstreifen sollen beispielsweise nur noch Zebrastreifen genannt werden. Der Leitfaden hat schweizweit hohe Wellen geworfen und für viel Spott gesorgt. Nun kritisiert auch die Stadtberner FDP die geplanten Änderungen.

Der Gemeinderat gehe offenbar von einem veralteten, unzeitgemässen Frauenbild aus, schreibt die Stadtberner FDP in einer dringlichen Interpellation. Gerade modernen Frauen sei dieser Leitfaden eher peinlich.

Die Fraktion möchte vom Gemeinderat in der nächsten Sitzung einen ganzen Fragenkatalog zum höchst umstrittenen Leitfaden beantwortet haben. Neben Fragen nach den Kosten und der Umsetzbarkeit, haben einige einen leicht spöttischen Unterton.

Strassen umbenennen?

So wird in der dringlichen Interpellation beispielsweise gefragt, ob mit dem Leitfaden nicht längst überwunden geglaubte Vorurteile gegenüber Frauen reaktiviert werden, sondern auch noch solche gegenüber der Verwaltung («Haben die Beamten nichts besseres zu tun?»). Zudem soll der Gemeinderat informieren, mit welchen Folgen fehlbare Beamtinnen und Beamte rechnen müssen und ob nun auch Strassennamen wie zum Beispiel die Herrengasse und der Buchdruckerweg umbenannt werden müssen. (js/pd)

Erstellt: 07.06.2010, 12:55 Uhr

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39 Kommentare

Christoph Gimpert

09.06.2010, 13:51 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Schweizerinnendeutsch - einfach herrlich;-) Antworten


Reto Senn

07.06.2010, 14:57 Uhr
Melden

Der Mann wird bei der Scheidung krass benachteiligt, ebenso bei der Kinderobhutsregelung bei der Scheidung. Der Mann zahlt gleichviel an die Sozialwerke wie die Frau, obwohl er 7 Jahre weniger lang lebt (AHV-Bezug), er muss 1 Jahr länger arbeiten obwohl er 7 Jahre früher stirbt. Er hat 1 Jahr Militärdienst zu leisten und und und. Und das Gleichstellungsbüro beschäftigt sich mit Zebrastreifen? Antworten



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