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Sozialhilfe: Kanton stellt sich hinter Erlass des Grossen Rats

Aktualisiert am 08.02.2012

Der Kanton Bern will, dass die Beschwerden gegen das revidierte kantonale Sozialhilfegesetz abgewiesen werden.

Rathaus Bern: Der Grosse Rat hat die revidierten Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe am 24. Januar 2011 verabschiedet.

Rathaus Bern: Der Grosse Rat hat die revidierten Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe am 24. Januar 2011 verabschiedet.

Korrektur-Hinweis

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Der Grosse Rat hat die revidierten Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe verabschiedet. Die Änderung ist seit dem 1. Januar in Kraft.

Am 19. Dezember reichten viele verschiedene Beschwerdeführen eine Beschwerde gegen den Erlass des Grossen Rates beim Bundesgericht ein. Es sollen mehrere Artikel die verfassungsmässigen Rechte verletzen, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.

Kanton Bern will Beschwerde abweisen

Der Kanton Bern hat dem Bundesgericht nun seine Stellungsnahme zur Beschwerde eingereicht. Er beantragt, dass die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen wird.

(per)

Erstellt: 08.02.2012, 16:00 Uhr

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