Sieben Tamilen verurteilt

Von Tobias Habegger. Aktualisiert am 18.03.2010 1 Kommentar

Das Kreisgericht VIII Bern-Laupen hat sieben Tamilen zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 8 und 15 Monaten verurteilt. Sie haben im März 2008 eine Tamilenfeier im Chleehus in Bümpliz mit Waffen überfallen.

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Mit Perücken verkleidet, einer Gaspistole, Säbeln und einer Axt haben fünf Tamilen am 15.März 2008 eine Geburtstagsfeier von Landsleuten im Chleehus in Bümpliz überfallen. Sie traktierten den 50-jährigen Jubilar und dessen Schwiegersohn mit einem Schraubenschlüssel. Später im Spital wurde die Wunde des Jubilars genäht.

Die Täter stammen aus dem Raum Zürich und Glarus. Zwei in der Region Bern wohnhafte Tamilen haben sie in ihre Wohnung nach Köniz eingeladen. Die Gäste werden mit Alkohol abgefüllt – Kokain und Marihuana machen ebenfalls die Runde. Einer der Gastgeber chauffiert die zugedröhnten Täter im Lieferwagen an den Tatort. «Wir sollten die Gäste bloss bedrohen. Doch der Alkohol hat dazu geführt, dass die Sache aus dem Ruder lief», hat einer von ihnen letzte Woche vor dem Kreisgericht VIII Bern-Laupen gesagt. Dieser Überfall war der Höhepunkt einer Familienfehde – ein junger Tamile hatte die falsche Frau geheiratet.

Auch Drahtzieher bestraft

Alle sieben Tamilen wurden gestern vom Kreisgericht wegen Angriffs und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt: zwei von ihnen zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 20 Franken; die anderen fünf zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 8 und 15 Monaten sowie ebenfalls einer Geldstrafe.

Das schärfste Strafmass erhielten die beiden Drahtzieher, obschon sie beim Angriff aufs Chleehus selber nicht dabei gewesen waren. «Sie haben die Tat organisiert und die Angreifer abgefüllt und deshalb eine zentrale Rolle gespielt», sagte der Gerichtspräsident.

Kokainkonsum ohne Folgen

Die Täter waren zwar geständig. «Doch jeder hat versucht, seine Schuld zu minimieren und auf die anderen abzuschieben», sagte der Gerichtspräsident während der Urteilsverkündung. Doch jeder der Beteiligten sei über den Angriffsplan im Bild gewesen. «Alle nahmen in Kauf, dass sich Gäste der Geburtstagsfeier verletzen könnten.»

Wegen des Drogenkonsums gabs keine Verurteilungen. Die Begründung des Gerichtspräsidenten: «Dieses Delikt fällt nicht ins Gewicht im Vergleich mit den anderen Straftaten.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 18.03.2010, 10:18 Uhr

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1 Kommentar

Willi Ammann

18.03.2010, 17:27 Uhr
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Für bandenmässigen Überfall mit Gewaltanwendung Strafen zwischen 8 und 15 Monaten und das erst noch bedingt? Als Strafe kann man das kaum bezeichnen eher doch als Belohnung und Aufmunterung zu weiteren Taten. Auf das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wurde ein weiteres Mal keine Rücksicht genommen. Unsere Gerichtsbarkeit schläft noch immer den Schlaf des Gerechten. Antworten



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