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Seminar in Moschee ist Privatanlass

Von Mirjam Messerli. Aktualisiert am 10.02.2012 3 Kommentare

Eine Veranstaltung in der Berner Moschee ruft Islamkritiker auf den Plan. Stadt und Polizei haben Kenntnis vom Anlass. Sie verweisen aber darauf, dass dieser im privaten Rahmen stattfinde und keine Bewilligung brauche.

Ein Blick in die Innenräume der Moschee an der Wylerstrasse 115.

Ein Blick in die Innenräume der Moschee an der Wylerstrasse 115.
Bild: Archivbild/Susanne Keller

Das Aktionskomitee «Gegen die strategische Islamisierung der Schweiz» ist in Sorge: Am Samstag und Sonntag findet in der Berner Moschee ein Seminar der «Vereinigung Islamische Jugend Schweiz» statt. An diesem Anlass, so befürchtet die islamkritische Gruppierung, würden radikale Prediger auftreten. Das Komitee hat sich darum in einem Brief an die Stadtbehörden und den kantonalen Polizeidirektor gewandt. Der Anlass dürfe nicht bewilligt, beziehungsweise müsse verhindert werden, verlangt das Komitee.

Für ein solches Vorgehen gebe es keinen Grund, betonte man gestern sowohl vonseiten der Stadt als auch der Kantonspolizei. «Der Anlass findet auf privatem Grund statt. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dafür eine Bewilligung einzufordern», sagt der städtische Polizeiinspektor Marc Heeb. Er betont aber, er habe Polizei- und Bundesbehörden informiert, weil diese prüfen müssten, ob allenfalls gegen einen der Redner eine Einreisesperre vorliege. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Die Polizei habe Kenntnis von der Veranstaltung, sagte Sprecher Michael Fichter. Das Seminar sei ein privater Anlass. Sollte es zu Rechtsverletzungen kommen, würde die Polizei die Lage neu beurteilen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 10.02.2012, 08:56 Uhr

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3 Kommentare

Daniel Kettiger

10.02.2012, 10:22 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Da mischen sich Herr Daniel Zingg + Co. also wieder einmal in eine Sache ein, die sie gar nichts angeht. Anstatt die islamische Privatveranstaltung unter Beobachtung zu stellen würden sich die Strafverfolgungs- und Staatsschutzbehörden besser mal Zingg's Komitee vorknöpfen und prüfen, ob der dort professionell beriebene Antiislamismus nicht den Straftatbestand von Art. 261bis StGB erfüllt. Antworten


B. Habegger

10.02.2012, 11:43 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Die Polizei muss mal wieder zuschauen, weil Bern eine mehr als fragwürdige Regierung hat. Erwachen erst, wenn die Probleme sie überollen. Irgendwie verständlich, denn sie haben diese Suppe ja gekocht und jetzt zugeben, das geht nicht. Dann halt weiter kochen. Die grün/rote Regierung zieht lieber dem eigenen Volk das Geld aus der Tasche, als es vor Überfremdung und Paralellgesellschaft zu schüzen. Antworten



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