SP-Nationalrat Lumengo: «Ich erwarte das Urteil mit Zuversicht»

Aktualisiert am 10.03.2010 16 Kommentare

Der Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo will zurücktreten, falls er vor Gericht wegen Wahlfälschung verurteilt wird. Lumengo muss sich deswegen vor einem Bieler Einzelrichter verantworten.

Wird wegen Wahlfälschung angeklagt: SP-Nationalrat Ricardo Lumengo

Wird wegen Wahlfälschung angeklagt: SP-Nationalrat Ricardo Lumengo (Bild: Andreas Blatter)

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Er erwarte das Urteil mit Zuversicht, teilte Lumengo am Dienstag mit. Er sei aber auch froh, wenn das Verfahren bald abgeschlossen sei und Klarheit herrsche. Den Vorwurf der Wahlfälschung bestreitet Lumengo.

Er räumt aber ein, bei den Grossratswahlen 2006 Personen, die mit dem Wahlprozedere überfordert gewesen seien, beim Ausfüllen der Wahlzettel geholfen zu haben. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, das Wahlresultat zu verfälschen.

Die SP Kanton Bern machte am Dienstag ebenfalls klar, sie werde keine wegen Wahlfälschung verurteilten Mandatsträger in ihren Reihen dulden. Werde Lumengo tatsächlich verurteilt, müsse er sofort zurücktreten.

Bestätigt, was längst bekannt ist

Auslöser für diese Verlautbarungen war die Tatsache, dass nun auch die Berner Untersuchungsbehörden über den Fall offiziell informieren konnten. Dies, nachdem eine Beschwerde Lumengos gegen die Veröffentlichung einer entsprechenden Medienmitteilung abgewiesen wurde.

Von tragender Bedeutung war dieser Entscheid aber nicht mehr, denn die Fakten sind längst bekannt. Nachdem die Zeitung «Blick» das Strafverfahren Mitte Februar publik gemacht hatte, gelangte Lumengo selber an die Presse und schilderte die Vorfälle aus seiner Sicht.

Die Mitteilung der Untersuchungsbehörden vom Dienstag bestätigt denn auch die bekannten Tatsachen.

Nur ein Vorfall überwiesen

Die Vorwürfe betrafen die Nationalratswahlen 2007, wo es um 47 Wahlzettel ging, und die Grossratswahlen 2006, wo es um 44 Wahlzettel ging.

Die Berner Untersuchungsbehörden haben nur den Vorfall von 2006 ans Gericht überwiesen. Die Untersuchung habe den Verdacht erhärtet, dass die sichergestellten 44 Wahlzettel für die damaligen Grossratswahlen von Lumengo selbst handschriftlich ausgefüllt worden seien.

Im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen von 2007 habe sich der Verdacht nicht konkretisiert, heisst es in der Mitteilung weiter. Wann Lumengo vor dem Einzelrichter des Gerichtskreises Biel-Nidau erscheinen muss, ist noch offen.

Exemplarische Wahlzettel

Lumengo selber gab Mitte Februar an, er habe für unerfahrene oder überforderte Wähler Beispiel-Wahlzettel ausgefüllt mit seinem und anderen Namen - stets im Einklang mit dem Willen der betroffenen Wähler.

Manche hätten dann den von ihm ausgefüllten Beispielzettel in die Urne gelegt, statt selber einen Zettel auszufüllen. Die Stimmrechtsausweise hätten die Betroffenen jedoch immer selber unterzeichnet.

Steile Politkarriere

Der erste dunkelhäutige Schweizer Nationalrat hat eine steile Politkarriere hinter sich. 2006 wurde er in den bernischen Grossen Rat gewählt, nur ein Jahr später schaffte er den Sprung in den Nationalrat.

Lumengo kam 1982 als Asylbewerber aus Angola in die Schweiz. Nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung studierte er in Freiburg Jura. In seiner politischen Laufbahn sah sich Lumengo immer wieder heftigen, teilweis auch rassistischen Angriffen ausgesetzt. (aw/sda)

Erstellt: 10.03.2010, 11:37 Uhr

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16 Kommentare

Romano Bernasconi

09.03.2010, 09:34 Uhr
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Herr Lumengo Wenn Sie nur ein bisschen Anstand haben, treten sie sofort zurück. Andernfalls fällt ein grosser Schatten auf die SP. Im eidgenössischen Parlament ein Jurist als Betrüger, das geht einfach nicht! Antworten


Regula Aebi

09.03.2010, 10:34 Uhr
Melden

Dass man Wahlzettel nicht fälscht, weiss jeder - da muss man nicht einmal wie Hr. Lumengo Jura studiert haben. Ein Politiker, der sich so eklatant gegen zentralste Werte unserer direktien Demokratie stellt, ist für mich schlicht nicht mehr tragbar. Enttäuscht bin ich einerseits von Hr. Lumengo - aber noch viel mehr von der SP, die dies ohne Konsequenzen tolerieren will. Antworten



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