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Rechtsstreit um Feuerwehrkaserne: Parteien nehmen Vergleichsverhandlungen auf

Aktualisiert am 22.07.2010 4 Kommentare

Im Rechtsstreit um die Planung und den Bau der Stadtberner Feuerwehrkaserne haben sich die Parteien am Mittwoch in erster Instanz in Bern vor Gericht getroffen. Kurz vor dem Mittag stimmten sie der Aufnahme von Vergleichsgesprächen zu.

Ralph Baenziger, der abgesetzte Planer der Feuerwehrkaserne, traf sich am Mittwoch mit den Stadtbauten vor Gericht.

Ralph Baenziger, der abgesetzte Planer der Feuerwehrkaserne, traf sich am Mittwoch mit den Stadtbauten vor Gericht.
Bild: Beat Mathys

Video: Telebärn.

Der Bau ist blockiert

Das Volk hat am 7.März 2010 über den redimensionierten Feuerwehrstützpunkt und den Kredit von 53,9 Millionen Franken abgestimmt und ihn mit grosser Mehrheit angenommen. Die neue Kaserne für die Berufsfeuerwehr Bern hätte allerdings ursprünglich deutlich günstiger werden sollen. Vor der ersten Volksabstimmung am 24.Februar 2008 wurden die Kosten auf 35 Millionen Franken geschätzt. Entworfen hat die Feuerwehrkaserne der Zürcher Architekt Ralph Baenziger, der mit seinem Büro einen entsprechenden Wettbewerb gewonnen hatte.

Im Moment sind die Bauarbeiten blockiert, da sich Baenziger gegen seine Kündigung und die Neuausschreibung des Projekts wehrt. «Wenn die Stadtbauten mit ihrem Vorgehen durchkommen, ist das der Tod des Wettbewerbswesens», findet der Architekt.

Baenzigers Zivilklage wurde gestern vom bernischen Obergericht behandelt. Noch hängig ist Baenzigers Beschwerde gegen die Neuvergabe des Auftrags. Mirjam Messerli

Im Rechtsstreit rund um die Planung und den Bau der Stadtberner Feuerwehrkaserne haben sich die Parteien am Mittwoch in erster Instanz in Bern vor Gericht getroffen. Im Verlauf des Zivilprozesses stimmten sie der Aufnahme von Vergleichsgesprächen zu.

Juristisch in den Haaren liegen sich die Urheberin des Neubaus, die Ralph Baenziger Architekten AG, und die Bauherrin, die Stadtbauten Bern.

Das Gericht unterbreitete ihnen einen Vorschlag zur gütlichen Lösung. Eine der beiden Parteien erbat sich daraufhin Bedenkzeit bis Mitte August, wie die Stadtbauten Bern am Mittwochnachmittag mitteilten.

Sollten die Bauherrin und das Architekturbüro sich nicht aussergerichtlich einigen, würde die Gerichtsverhandlung zu einem noch nicht bekannten, späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Architekt den Laufpass gegeben

Baenzigers Büro hatte seinerzeit den Wettbewerb für den neuen Feuerwehrstützpunkt gewonnen. 35 Millionen Franken sollte das Bauwerk kosten, hiess es von Seiten der Behörden im Vorfeld der entsprechenden städtischen Abstimmung im Jahr 2008.

Im Sommer 2009 gaben die Stadtbauten bekannt, dass der Bau nun gegen 54 Millionen Franken teuer werde. Baenziger erhielt den Laufpass, ein neues Team sollte den Feuerwehrstützpunkt nach dessen Plänen realisieren.

Der Zürcher Architekt wehrt sich vehement gegen das Vorgehen der Stadtbauten. Diese hätten ihm bislang keinen stichhaltigen Grund für die Auflösung der Zusammenarbeit nennen können. Er sei vielmehr von der Bauherrin als Sündenbock für die Mehrkosten vorgeschoben worden, betonte Baenziger seither verschiedentlich in der Öffentlichkeit.

«Laufend neue Wünsche»

Schuld an oder verantwortlich für die Mehrkosten sei nicht sein Büro, betonte Baenziger immer wieder mit Nachdruck. Um das Projekt in der Volksabstimmung durchzubringen, hätten die Bauherrin und der Stadtberner Gemeinderat dem Volk absichtlich tiefe Kosten vorgegaukelt, vermutet er.

Nach der Volksabstimmung sei das Architekturbüro laufend mit neuen Wünschen und Bedürfnissen konfrontiert worden. Die Stadtbauten hätten versäumt, die Bedürfnisse, insbesondere der Feuerwehr, genügend abzuklären.

Die Stadtbauten seien nicht verantwortlich für den so genannten Mieterausbau der Feuerwehr, konterte indessen der Anwalt der Stadtbauten am Mittwoch vor Gericht.

Die Bauherrin habe gemäss Auftrags- und Werkvertragsrecht die Zusammenarbeit mit Baenziger durchaus in der von ihr gewählten Art beendigen können. Schliesslich sei für den Auftrag auch kein Mindestvolumen vereinbart worden.

Vor Gericht fordert Baenziger Honorare und Schadenersatz von insgesamt rund 1,2 Millionen Franken. Zudem müsse das Gericht der Bauherrin verbieten, Baenzigers Pläne und Projektunterlagen weiter zu verwenden. Der für seine oft markigen Äusserungen bekannte Baenziger verfolgte die Gerichtsverhandlung am Mittwoch vor Ort.

Mehrkosten auch beim Bärenpark

Die Stadtbauten Bern gerieten letztes Jahr auch wegen erheblicher Mehrkosten beim Bärenpark in die Schlagzeilen. Daraufhin forderten Politiker, die seinerzeit ausgegliederten Stadtbauten müssten wieder zurück in den Schoss der Verwaltung geholt werden.

Diese Massnahme ist inzwischen aufgegleist. Anfang Juli trat der Chef der Stadtbauten von seinem Amt zurück. Er wolle den Stadtbauten eine «unbelastete Zukunft» ermöglichen, sagte er. (rdb/sda)

Erstellt: 22.07.2010, 07:51 Uhr

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4 Kommentare

Ronald lACK

21.07.2010, 16:16 Uhr
Melden

Die Verantwortlichen (Kader/Chefs) der STABE sollten diesen Betrag aus ihrem eigenen Sack zahlen. SIe waren ja auch für die Kündigung verantwortlich. Alles andere ist Vetternwirtschaft Antworten


Daniel Dummermuth

26.07.2010, 14:26 Uhr
Melden

@Ronald lACK: der juristische Beschwerdeweg ist ein legitimes Mittel. Deshalb können im erwähnten Fall die Verantwortlichen von STABE bestimmt nicht belangt werden. Der Baukredit wurde im März 2010 von den Stimmberechtigten mit 85 % angenommen. Deshalb gibt es z.Zt. keinen Grund, über die Baukosten zu motzen. Antworten



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