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Rauchen im Sitzen erlaubt, im Stehen jedoch verboten
Von Christoph Aebischer. Aktualisiert am 19.12.2009 2 Kommentare
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Die letzte Lücke im bernischen Rauchverbot ist geschlossen: Das Regierungsstatthalteramt Bern hat entschieden, wie es in der Christoffel- und Neuengasspassage im Berner Bahnhof ausgelegt wird: In sogenannten Raucherzonen vor den Restaurants darf der Glimmstängel unbehelligt angesteckt werden. Für Passanten hingegen ist Rauchen verboten. «Die Verbotstafeln an den Bahnhofeingängen bleiben hängen», war auf dem Regierungsstatthalteramt zu erfahren.
Diese paradoxe Situation hat folgende Ursache: Die beiden Unterführungen gehören der Stadt, das eigentliche Bahnhofsgebäude jedoch nicht.
Blick in die Innenstadt
Die Behörden stehen in einem Dilemma: Die Passagen in der Innenstadt wurden explizit vom Rauchverbot ausgenommen. Es sei schwer kommunizierbar, dass dort geraucht werden dürfe, in der gegenüber diesen Durchgängen luftigeren Bahnhofunterführung hingegen nicht. In den Bahnhöfen der SBB gilt aber schon seit längerem ein Rauchverbot. Der Übergang von städtischem auf privaten Grund ist jedoch kaum sichtbar. Also müssen aus praktischen Überlegungen die Schilder an den Eingängen hängen bleiben.
Wirte erleichtert
Die Wirte im Untergrund sind erleichtert ob des salomonischen Richterspruchs: «Für uns ist es eine Existenzfrage», sagt Bruno Gras, Geschäftsführer des Restaurants Christoffel. Gras beliess die Aschenbecher auf den Aussentischen, solange keine definitive Weisung vorlag. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Passage als Innenraum eingestuft worden sei. «Bei uns zieht es, und es ist kalt», stellt Gras fest. Deshalb habe man auch Beschwerde gegen das Rauchverbot erhoben. «Die Pendlerinnen und Pendler schätzen es, schnell eine Zigarette rauchen zu können», ergänzte er.
Von der neuen Regelung, die in den nächsten Tagen noch per Post kommuniziert wird, profitieren ebenfalls das Café Sous-Sol, das Café Spettacolo und der «Food Corner» neben der Haupthalle. Dort muss laut Statthalteramt allerdings noch eine Glasscheibe zwischen Ausschankstelle und Sitzbereich eingezogen werden.
Krux bei der Handhabung
Die etwas spezielle Regelung kam nach einer Begehung Ende November zu Stande. Zur Durchsetzung gibt man sich keinen Illusionen hin. Faktisch müsste ein Gast ja seine Raucherware ausdrücken, bevor er aufsteht. Der Augenschein habe immerhin gezeigt, dass die beschlossene Lösung der mittlerweile eingespielten Situation entspreche.
Der pragmatische Weg ist eben nicht immer der unkomplizierteste. (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.12.2009, 13:03 Uhr
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2 KOMMENTARE
192, wovon 185 Nichtraucher können sich in Kopenhagen im völlig rauchfreien Kongreszentrum nicht einigen über die weltbedrohenden CO2 Emissionen. Und trotzdem gibt Menschen die sich aufregen über ein bisschen Rauch in Gaststätten die sie auch noch ganz einfach meiden können. Die Welt A.D.2009
Jetzt wissen wir konkret, wer den Volkswillen mit Füssen tritt: das Regierungsstatthalteramt Bern. Dazu kommt, dass diese Leute für diesen Entscheid noch Lohn beziehen. Was in der Unterführung des Bahnhofes Bern nun Praxis ist, entspricht bei weitem nicht dem Volksentscheid. Offiziell haben die SBB den Bahnhof als rauchfrei erklärt. Aber ernst meinen sie es kaum. Warum schweigt der Kanton?
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