Progr: SVP kündigt Beschwerde an
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Die SVP behielt sich gestern im Falle einer Variantenabstimmung eine Verwaltungsbeschwerde vor. Laut Stadtschreiber Jürg Wichtermann hat diese grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung. Ob damit die Abstimmung vom 17.Mai verunmöglicht wird, sei aber noch nicht sicher.
Um dies beurteilen zu können, müsse zuerst klar sein, wogegen sich die Beschwerde richte. Möglicherweise sei die Abstimmungsbotschaft Ziel der Beschwerde oder aber das Vorgehen insgesamt. Im letzten Fall würde sie sich eigentlich gegen den letztinstanzlichen Entscheid richten, und das wäre laut Wichtermann jener des Stimmvolks am 17.Mai.
Damoklesschwert
Stehe die Abstimmungsbotschaft im Visier, sei denkbar, dass die aufschiebende Wirkung aberkannt und die Volksabstimmung trotzdem durchgeführt würde.
In beiden Fällen hinge aber über dem Volksentscheid vom 17.Mai quasi ein Damoklesschwert. «Falls die Beschwerde von den zuständigen Gremien gutgeheissen würde, wäre der Volksentscheid hinfällig», erläuterte Wichtermann.
Bei der Teilrevision des Gebührenreglements vor rund zwei Jahren sei das letzte Mal Beschwerde gegen einen Stadtratsentscheid erhoben worden. Dort wurde die aufschiebende Wirkung zuerst vom Regierungsstatthalteramt in erster und dann auch vom kantonalen Verwaltungsgericht in zweiter Instanz nicht gewährt, wie Wichtermann ausführt. Insofern sei auch im aktuellen Fall denkbar, dass die Abstimmung durchgeführt werde. Denn mit dem Volksentscheid würden noch keine irreversiblen Tatsachen geschaffen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 05.03.2009, 23:33 Uhr
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