Polizei rechtfertigt Waffeneinsatz

Die Kantonspolizei Bern hat laut einer Mitteilung im Fall «Bärenpark» keine völkerrechtlich geächtete Munition verwendet. Dies gibt sie in einer Stellungnahme bekannt.

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Sie verwende nur Munition und Materialien, die gesamtschweizerisch durch alle zuständigen fachlichen und politischen Organe geprüft und zugelassen seien, schreibt die Kantonspolizei in einer Mitteilung. Im konkreten Fall geht es um die leicht deformierende Dienstmunition der Polizei, wie sie seit 2007 schweizweit eingeführt ist. Die Kantonspolizei Bern hat schrittweise im Laufe des Jahres 2007 umgerüstet.

Die Einführung dieser Munition sei von der Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) empfohlen worden, nimmt die Polizei Stellung. Der Bundesrat habe in der Beantwortung einer Motion (06.3081 «Angemessene Polizeimunition») von Nationalrat Yvan Perrin dokumentiert, dass die Bundesbehörden eine leicht deformierende Munition als völkerrechtskonform erachten. Ein wesentlicher Vorteil dieser Munition bestehe darin, dass damit die Gefährdung unbeteiligter Personen oder im Einsatz stehender Polizisten vermindert werden könne.

(mau/pd/)

Erstellt: 24.11.2009, 15:30 Uhr

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