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Pfarrer Urwyler verlässt die Gemeinde Köniz - Kirchenstreit ist beigelegt

Von Christian Liechti. Aktualisiert am 23.09.2011 4 Kommentare

André Urwyler darf weiterhin als Pfarrer arbeiten. Der umstrittene Theologe verlässt jedoch auf Ende Oktober die Kirchgemeinde Köniz. Weil sich Pfarrer, Kirchgemeinde und Kanton in einem Vergleich geeinigt haben, wurde das Abberufungsverfahren gegen Urwyler hinfällig.

Pfarrer André Urwyler wird die Kirchgemeinde Köniz verlassen.

Pfarrer André Urwyler wird die Kirchgemeinde Köniz verlassen.
Bild: Beat Mathys

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Der Könizer Kirchenstreit führt nicht bis zum Äussersten: Das Abberufungsverfahren gegen den umstrittenen Pfarrer André Urwyler ist hinfällig. Der Rat der zweitgrössten Berner Kirchgemeinde und der Pfarrer haben einen Vergleich abgeschlossen. Damit kann unter den öffentlich ausgetragenen Streit ein Schlussstrich gezogen werden. Im November 2010 entschied der Könizer Kirchgemeinderat bereits zum zweiten Mal, dass er sich von seinem umtriebigen Pfarrer trennen will, und reichte ein Abberufungsgesuch ein.

Nur eine Seite bekannt

Wie der Vergleich zwischen Urwyler und der Kirchgemeinde ausgestaltet wurde, ist nur in groben Zügen bekannt. Die beiden Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Fest steht: Pfarrer Urwyler wird seine Tätigkeit in der Kirchgemeinde Köniz Ende Oktober beenden. Bis dahin bleibt er beurlaubt. Anfang November wird er seine neue Stelle beim Regionalpfarramt Biel-Seeland/Mittelland-Nord antreten. Dort wird Urwyler in erster Linie als Pfarrverweser tätig sein. Das heisst zum Beispiel, dass er seine Berufskolleginnen und -kollegen bei Krankheit, Unfall oder Ferienabwesenheit vertritt. Urwyler hat sich zudem bereit erklärt, 2012 mit seiner Familie aus dem Pfarrhaus im Schlossareal Köniz auszuziehen.

Ein Vergleich setzt das Entgegenkommen beider Verhandlungsparteien voraus. Über die Zugeständnisse des Kirchgemeinderats an Pfarrer Urwyler kann nur spekuliert werden. Denn die Präsidentin des Kirchgemeinderats, Gertrud Rothen, äussert sich dazu nicht und beruft sich auf das vereinbarte Stillschweigen.

Kirchendirektor erleichtert

Der Vergleich im Könizer Kirchenstreit wurde unter der Leitung der Kirchendirektion des Kantons Bern erzielt. Kirchendirektor und Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) zeigt sich darüber erleichtert, dass das Abberufungsverfahren vom Tisch ist. Denn strafrechtliche Verfehlungen von Pfarrer Urwyler lägen nicht vor. Auch seien seine Leistungen unbestritten. Neuhaus nennt «persönliche Differenzen in der Zusammenarbeit» als Grund für den Könizer Kirchenstreit. Die Abberufung wäre für Urwyler eine Höchststrafe gewesen. Einen Streit wie in Köniz gab es in der bernischen Kirchenlandschaft noch nie. Abwahlen oder Nichtwiederwahlen von Pfarrpersonen kommen aber ab und zu vor.

«Wäre die Amtsenthebung rechtlich angefochten worden, wäre der Ausgang des Verfahrens unberechenbar geworden», lässt Christoph Neuhaus durchblicken. Zudem hätte ein Gerichtsverfahren zu noch mehr Verletzungen auf beiden Seiten und zu massiven Mehrkosten geführt. Denn bereits die bisherigen Verhandlungen seien «harzig und zäh» verlaufen. Was der Kirchenstreit den Steuerzahler gekostet hat, sagen weder Neuhaus noch der Könizer Kirchgemeinderat.

In welcher Phase der Verhandlungen der Vergleich zwischen André Urwyler und der Kirchgemeinde zustande kam, ist unklar. Noch im April nannte Regierungsrat Christoph Neuhaus vier mögliche Szenarien. Erstens: Versöhnung. Zweitens: Urwyler muss gehen. Drittens: Der Kirchgemeinderat tritt zurück. Viertens: Urwyler und der Kirchgemeinderat treten zurück. Damals machte Neuhaus in der Kirchenzeitung «reformiert» auch keinen Hehl daraus, dass es klüger gewesen wäre, wenn die Könizer gar nie ein Abberufungsverfahren gestellt hätten.

Den Abschied feiern

Pfarrer André Urwyler wurde wegen des Amtsenthebungsverfahrens Ende November in den Zwangsurlaub geschickt. Wegen seiner langjährigen Tätigkeit in Köniz erstaunt es nicht, dass ihn der Abschied von der Kirchgemeinde schmerzt. Urwyler war dort seit 1989 Pfarrer. Am 27.November wird der 61-Jährige in Köniz einen Abschiedsgottesdienst leiten. Volle Bänke sind dem im Volk beliebten Pfarrer so sicher wie das Amen in der Kirche. Gemäss Kirchendirektor Christoph Neuhaus ist es jedoch künftig nicht ausgeschlossen, dass Urwyler in Köniz Paare trauen oder Verstorbene beerdigen kann. Wer dies wünscht, müsse jedoch mit einem Gesuch an den Kirchgemeinderat treten. Neuhaus: «Urwyler wurde das nicht verboten.» Amtsenthebungsverfahren sind im Kanton enorm selten. Deshalb wurde der Ausgang im Könizer Kirchenstreit mit Spannung erwartet. Der Entscheid habe für Kirchgemeinderäte und für Pfarrpersonen einen wegweisenden Charakter, teilte der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern noch gestern Abend mit. (Berner Zeitung)

Erstellt: 23.09.2011, 08:29 Uhr

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4 Kommentare

Daniel Maier

22.09.2011, 19:03 Uhr
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Das ist kein salomonisches Urteil, Herr Neuhaus nimmt sich da ein bisschen zu Ernst, er könnte Salomon nicht das Wasser reichen. Das ist nichts anderes als die Kündigung für Pfr. Urwyler, und ein Hochgesang auf den KGR. Dass Herrn Urwyler die Kraft langsam fehlte, ist klar. Neuhaus gehört abgewählt! Der KGR Rothen und Zwithen sind nun rein gewaschen. Bravo! Antworten


Daniel Maier

23.09.2011, 15:56 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Ein Gesuch an Rothen? Neuhaus hat sich wohl versprochen. Meine ref. Kirche, eine Diktatur unter Neuhaus und Rothen? Jeder Pfarrer hat das Recht, in jeder Kirche der Schweiz zu wirken. Es wurden Leute von Rothen verjagt, weil sie eine Beerdigung durch Pfr. Urwyler wünschten! Kaum vorstellbar? Das Kirchengesetz bedarf eine umfassenden demokratischen Reform, ein Regierungsrat soll künftig still sein! Antworten



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