Region

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Patientin muss Folgeoperation selber bezahlen

Von Herbert Rentsch. Aktualisiert am 17.01.2012 8 Kommentare

63 Kilo abgespeckt und trotzdem Probleme: Die Krankenkasse will einer Frau aus der Region Bern nach der Gewichtsreduktion die Operation zur Entfernung der Hautfalte nicht zahlen – zu Recht, sagt das Gericht.

«Fettschürze»: Weniger Fett, dafür viel überflüssige Haut. (Bild: Symboldbild zvg)

Immer mehr Dicke legen sich auf OP-Tisch

Sehr wahrscheinlich gibt es immer mehr Rechtsfälle wie jenen der Frau aus der Region Bern (siehe Haupttext). Denn immer mehr Übergewichtige legen sich unters Messer. Der Hauptgrund ist eine Gesetzesänderung. Ist der Body-Mass-Index (BMI) einer Patientin höher als 35, muss ihre Krankenkasse Eingriffe wie eine Bypassoperation bezahlen (BMI: Gewicht in Kilos geteilt durch Körpergrösse in Metern im Quadrat). Vor dem 1.Januar 2011 musste ein Patient massiv mehr Kilo auf die Waage bringen, damit seine Kasse die OP-Kosten übernahm: Der BMI musste bei mindestens 40 liegen.

Schnell mal 30'000 Franken

Die Lockerung hat Folgen, die in Bern beispielsweise das Inselspital spürt. Letztes Jahr wurden dort 141 Übergewicht-OPs (bariatrische Eingriffe) vorgenommen, 2010 waren es bloss 66 gewesen.

Die Konsequenz werden die plastischen Chirurgen erst in einem Jahr spüren. Dies sagt Chirurg Andreas Tschopp, Leiter der Klinik im Spiegel. Denn nach einer solchen Magenoperation lässt man gewöhnlich zwei Jahre verstreichen, um zu sehen, ob sich das Gewicht stabilisiert hat. Erst dann fällt der Entscheid für die Folgeoperation. Aktuell hat Andreas Tschopp mindestens einmal im Monat einen zuvor stark übergewichtigen Patienten auf dem Operationstisch, den er von den Hautfalten befreit. Seine Erfahrung mit den Krankenkassen: Die Straffung am Bauch übernehmen sie am ehesten («gelegentlich»), jene der Oberschenkel «sporadisch», jene an Brust und Oberarmen «so gut wie nie». Tatsächlich kann es sich nicht jeder leisten, die überflüssige Haut entfernen zu lassen. Alleine eine normale Bauchstraffung kostet 17'000 Franken. Kommen Beine, Arme und Brust dazu, sind schnell einmal 30'000 überschritten. «Solche Eingriffe führen wir daher immer in Etappen aus», sagt Chirurg Tschopp.

Dass die Kassen die Straffung nicht übernehmen müssen, ist für Heinrich von Grünigen von der Schweizerischen Adipositas-Stiftung, die sich um die Anliegen stark Übergewichtiger kümmert, stossend: «Es ist ein Skandal, dass den Betroffenen der Wiedereinstieg in den Alltag erschwert wird.» Es handle sich schliesslich nicht um Lifestyle-OPs, sondern um gravierende Probleme. Katharina Merkle

Stichworte

143 Kilogramm brachte die Frau vor drei Jahren noch auf die Waage. Viel zu viel, fand die damals 48-jährige Hausfrau aus der Nähe von Bern und liess sich eine Magen-Bypassoperation machen: Ihr Magen wurde verkleinert und mit dem Dünndarm verbunden. So fliesst die Nahrung durch einen Darmteil, der keine Gallenflüssigkeit erhält, womit der Körper Kalorien nicht verwerten kann. Die Krankenkasse übernahm die Kosten.

Die Operation wirkte: Bei der Frau reduzierte sich das Gewicht innerhalb eines Jahres auf 80 Kilogramm – 63 Kilo weniger als vor dem Eingriff. Problem behoben – könnte man meinen. Ein solcher Gewichtsverlust hat aber Folgen: Die Haut bildet sich nicht zurück, sondern bleibt als Hautfalte, eine mit Fett gefüllte Schürze, bestehen. Auch bei der Frau. Sie wollte die Fettschürze operationell entfernen lassen. Kosten eines solchen Eingriffs: schnell mal 15'000 Franken oder mehr. Der Facharzt für plastische Chirurgie, der die Frau behandelte, ersuchte die Krankenkasse darum, die Kosten zu übernehmen. Diese lehnte ab. Gegen den Entscheid erhob die Frau Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Nicht genügend Leidensdruck

Bei der Beurteilung ging es dem Gericht hauptsächlich um die Frage, ob Hauterschlaffungen als behandlungsbedürftige Krankheit einzustufen sind, ob sie die Frau entstellen und ob die Betroffene dadurch ein psychisches Leiden geltend machen kann. Das Verwaltungsgericht hält fest, Operationskosten müsse die Krankenkasse vor allem dann übernehmen, wenn es sich um speziell empfindliche Körperteile – besonders im Gesicht – handle. Die Frau machte in ihrer Beschwerde geltend, sie habe Hemmungen, öffentlich zu baden oder sich zu zeigen. Das Gericht ist aber der Meinung, das erzeuge allein «noch keinen genügenden Leidensdruck, welcher den Schluss auf ein psychisches Leiden mit Krankheitswert zuliesse». Die Frau könne in den meisten alltäglichen Situationen, auch in der Badeanstalt, «den ästhetischen Mangel mit entsprechenden Kleidungsstücken oder einem Badekleid abdecken». Beruflich wirke sich der Mangel nicht negativ aus, weil sie als Hausfrau tätig sei.

Beschwerde abgewiesen

Gravierend können bei Hautfalten die gesundheitlichen Folgen sein. Denn unter der Fettschürze reibt sich die Haut wund, es kommt zu Entzündungen und Pilzkrankheiten. Das Verwaltungsgericht befand aber, die Beschwerdeführerin könne solche Beschwerden schon mit einfachen hygienischen Massnahmen und Hautbehandlungen lindern oder gar beseitigen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. Das Urteil wird so zusammengefasst: «Es ist weder ein körperliches oder psychisches Leiden mit erforderlichem Krankheitswert nachgewiesen, noch erweist sich die Bauchhaut als objektiv geradezu entstellend.» Somit habe die Krankenkasse das Gesuch, die Operationskosten zu übernehmen, zu Recht abgelehnt.

Es ist noch offen, ob die Frau weiterkämpfen und den Beschwerdeentscheid ans Bundesgericht weiterziehen wird. (Berner Zeitung)

Erstellt: 17.01.2012, 12:32 Uhr

8

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

8 Kommentare

Alexander Steiner

17.01.2012, 12:50 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Mir ist es ein Rätsel, wie man sich über 70kg Übergewicht anfressen kann! Bis 20kg zuviel ist ja keine Sache meiner Meinung nach! Aber ein Mensch, der 100kg oder mehr wiegt, kann mir nicht weiss machen, dass er sich noch wohl fühlt! Dampflok beim Treppen steigen, eingeschränkte Bewegungapparate etc.! Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb die Hautoperation bezahlt werden muss! Antworten


Laurent Bertrandt

17.01.2012, 14:53 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Wie schon bei Lebensmitteln und anderen Sachgütern, so sollte diese Frau sich im Ausland wie Deutschland diese Bauchfalte wegoperieren lassen. Kostet dort wesentlich weniger als in der überteuerten Schweiz und ist genauso gut. Ich lasse auch in Deutschland meine Zähne machen und zahle nur ein Drittel von dem, was in der Schweiz verlangt wird. Antworten



Populär auf Facebook Privatsphäre


Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

WERBEN SIE ONLINE

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!